Montag, 25.02.2008

Bayern tut sich mal wieder als Vorreiter bei der Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte hervor. Das bayrische Innenministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einer Abschaffung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für bestimmte Anliegen gleichkommt. Demnach sollen ab Sommer 2008 Versammlungen mit einer „auf Militanz angelegten Gesamtinszenierung unterbunden werden“. Das Innenministerium bezieht sich dabei ausdrücklich auf angebliche „Schwarze Blöcke“, die nach dessen Ansicht zudem unter das „Uniformierungsverbot“ bei öffentlichen Versammlungen fallen. Neu eingeführt werden soll auch das „Gebot der Rücksichtnahme“ gegenüber Dritten, was nichts anderes bedeutet, als eine willkürliche Vollmacht der Ordnungsbehörden bestimmte Versammlungen „nur noch stationär zuzulassen oder zeitlich zu verschieben“. Außerdem wird in dem Gesetzentwurf festgeschrieben, „dass die Polizei bei Versammlungen Übersichtsaufnahmen machen darf, die zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei einer Versammlung unabdingbar sind“. Damit wird die in Bayern seit Jahren gängige Praxis des Abfilmens sämtlicher linker Demonstrationen legalisiert. Die für das Frühjahr angesetzte Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den bayrischen Landtag dürfte, angesichts der Verhältnisse im Allgemeinen und der bayrischen Verhältnisse im Besondern, nur ein formaler Akt sein. Menschliche Freiheit und individuelle Sicherheit sind eben nicht mit, sondern nur gegen Staat, Nation und Kapital zu machen!