Freitag, 30.03.2007

Für angemeldete Demonstrationen gegen Naziaufmärsche hatte die Stadt Pforzheim im Februar und Juli 2005 Gebühren in Höhe von 150, 100 bzw. 20 Euro erhoben. Antifas hatten dagegen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt und wurden von der Pforzheimer „Initiative Gegen Gebühren für Grundrechte“ unterstützt mit der Forderung „Das Grundrecht auf Versamm­lungsfreiheit darf keine Frage des Geldbeutels sein!“. Die Klagen waren erfolgreich. Das Gericht entschied am 29. März in allen drei Fällen, dass die Gebührenfest­setzung aufzuheben ist. Eine Revision gegen das Urteil ist zugelassen.
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