Freitag, 18.04.2008

Der Freistaat Bayern plant mal wieder ein neues Versammlungsgesetz, was heißt, dass die politische Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt wird. Soweit, so üblich. Etwas abstrus ist das offenbar notwendige „Militanzverbot“ (Art. 7), welches in der Liste von Verschärfungen sämtlicher bestehender Versammlungsfeindlicher Paragraphen fast untertaucht. Hier soll unter anderem verboten werden, dass „die Versammlung oder ein Teil hiervon (...) den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt“.