Mittwoch, 13.08.2008

Im Prozess gegen die seit April 2007 verbotene Nazi-Kameradschaft „Sturm 34“ aus dem sächsischen Mittweida legte die Dresdner Staatsanwaltschaft am 12. August Revision gegen die Urteile vom 6. August ein. Grund für die Revision sei, dass die vorherige Instanz „Sturm 34“ nicht als kriminelle Vereinigung einstufte. Drei der fünf für mehrere brutale Überfälle angeklagten Nazis waren zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Nazi Tom Woost wurde zu dreieinhalb Jahren, sein Bruder Peter zu drei Jahren Gefängnis und Nico T. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Alexander Gratzer und Matthias Rott wurden freigesprochen. Rott war Informant des Staatsschutzes. Der Richter begründete die Urteile mit den fehlenden Tassen im Schrank der Nazis: „Den Angeklagten fehlt es überwiegend am intellektuellen Inventar.“
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