Samstag, 04.10.2008

Die Bundesanwaltschaft hat zwei Ermittlungsverfahren nach §129a eingestellt, da der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung nicht erhärtet werden konnte. Bekannt wurden die Verfahren durch die Hausdurchsuchungen am 9. Mai 2007. Wieder einmal hat sicher der „Antiterrorismus-Paragraph“ als reiner Ermittlungsvorwand und Ermächtigungsparagraph gezeigt.