Mittwoch, 25.02.2009

Der Nazianwalt Horst Mahler wurde vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Verfahren hat er mit einer Selbstanzeige im November 2007 selbst eröffnet. Seine Anwälte wollen nun vom Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 130 StGB (Volksverhetzung) prüfen lassen.
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