Donnerstag, 20.08.2009

In Freiburg wurde ein Teilnehmer der Anti-NATO-Demonstration am 30.03. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung an Bullen und wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbots zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Zahlung von 1.200 Euro an eine Polizeistiftung verurteilt. Zwar gab es keine Beweise, die Bullenvideos wurden nicht gesichtet und auch die Rauchbombe, die angebliche „Tatwaffe“, wurde nicht sichergestellt. Kein Grund für die Richterin, den Angeklagten nicht trotzdem zu verurteilen. Selbst die Staatsanwaltschaft hat überlegt in Berufung zu gehen.