Dienstag, 17.11.2009

Nur gut drei Wochen nach seinem Tod ist Rieger nun auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB sei „ausnahmsweise“ mit dem Grundgesetz vereinbar, obwohl es kein allgemeines Gesetz sei: „Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden.“