Samstag, 05.12.2009

Am 3. Dezember entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Prozess um die sächsische Nazi-Gruppe „Sturm 34“ neu verhandelt werden muss und hob damit das Urteil des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf. Laut Bundesgerichtshof sind Nazikameradschaften bereits dann eine kriminelle Vereinigung, wenn sich aus begangenen Straftaten der Mitglieder ein „übergeordneter Gruppenwille“ ableiten lässt. Drei der fünf Angeklagten, die bisher wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden waren, müssen jetzt mit deutlich höheren Strafen rechnen.
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