Montag, 06.09.2010

Am 1. September bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich das Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ: 1 2 3) vom März 2009. Begründet wurde die Rechtmäßigkeit des Verbots, gegen welches der HDJ-Vorsitzende Sebastian Räbiger geklagt hatte, mit der Verfassungsfeindlichkeit der Nazi-Gruppierung und ihrer „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Die HDJ wurde durch den Nazianwalt und ehemaligen Sänger der Naziband „Ultima Ratio“ Alexander Heinig aus Stuttgart vertreten, der sich mit dem inzwischen verstorbenen Oswald Seitter eine Kanzlei teilte. Heinig vertritt regelmäßig Nazis wie Jonathan Stumpf oder vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Kameradschaft „Stallhaus Germania“.
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