Dienstag, 21.09.2010

Der Rausschmiss des umstrittenen Nazi-Bekleidungsshops Narvik aus dem Magdeburger Hundertwasserhaus wurde vom Bundesgerichtshof für rechtens erklärt. Der Nazishop-Inhaber hatte den Vermieter arglistig getäuscht, so dass der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hatte. Daraufhin ging der Nazishop-Inhaber in Revision, die nun vom Bundesgerichtshof kostenpflichtig abgewiesen wurde. Der Mieter hätte den Vermieter über die „Thor Steinar“-Kleidung, das Image der Kleidung und über potenzielle Reaktionen aus der Öffentlichkeit aufklären müssen.
Der Storch geht jedenfalls an Heinar.