Dienstag, 11.09.2012

Das niedersächsische OVG (Oberverwaltungsgericht) entschied in einem Urteil von April 2012, dass das Lied der Hitlerjugend „Ein junges Volk steht auf“ verboten sei. Ausgerechnet die JN hatten, nachdem bereits Max Höckendorff für das Singen des Liedes verurteilt worden war, eine Kundgebung in Braunschweig unter dem Motto „Ein junges Volk steht auf“ angemeldet, um ein Grundsatzurteil herbeizuführen.