Freitag, 26.07.2013

Am 17. Juli hat das Verwaltungsgericht Mannheim einer in einem Flüchtlingswohnheim lebenden Geduldeten Recht gegeben, die gegen die Stadt Freiburg geklagt hatte, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. 2012 hatte bereits das Freiburger Verwaltungsgericht geurteilt, dass die Verweigerung des Wohnberechtigungsscheins durch die Stadt Freiburg rechtswidrig gewesen sei, wogegen die Stadt Freiburg auf Druck der Landesregierung Berufung eingelegt hatte.