Montag, 28.07.2014

Der Prozess gegen einen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Karlsruhe wegen „Landfriedensbruch in Tateineinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ bei den Protesten am am 25. Mai 2013 endete am 8. Juli mit einem Freispruch. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Versammlungsleiter der Demonstration am 1. Mai 2010 in Karlsruhe wurde eingestellt.