Dienstag, 28.04.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Bückeburg aufgehoben, das vom Oberlandesgericht Celle bestätigt worden war. Die Bullen sollten wegen den Buchstaben „FCK CPS“ nicht so kleinlich sein entschieden die Richter für die Meinungsfreiheit der zuvor zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilten Genossin. Das tragen solcher abstrakten T-Shirts oder Buttons, die sich natürlich als „Scheiß auf Bullen“ interpretieren liessen, spiegele „eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht“ wieder. Dies sei, so befand das wichtigste deutsche Gericht einstimmig, vollkommen in Ordnung.