Samstag, 29.08.2015

Auch in Baden-Württemberg wurde inzwischen ein Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt. Allerdings sind in dem besonders restriktiven baden-württembergischen Entwurf lange Antwortfristen und einige Ausnahmeklauseln wie etwa „nachteilige Auswirkungen“ vorgesehen, dafür weder eine Gebührenobergrenze für Auskünfte noch eine Veröffentlichungspflicht für Verträge oder eine Abwägungsklausel bei Geschäftsgeheimnissen. Ausgenommen von der Auskunftspflicht sind unter anderem Hochschulen und der Verfassungsschutz.