Montag, 25.04.2016

Am Montag, den 25. April, wurde Freddy Kälber vom Freiburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der NPD-Ersatzkandidat hatte am 12. November 2015 in Freiburg-Haslach einen Linken angegriffen und verletzt, zur Gerichtsverhandlung kam es wegen Kälbers Widerspruch gegen den Strafbefehl über ebenfalls acht Monate Haft. Verteidigt wurde Kälber ursprünglich vom notorischen Naziburschen und AfDler Dubravko Mandic, dem demnächst selbst zwei Verfahren wegen Naziumtrieben bevorstehen – allerdings vor der Paralleljustiz des „Ehrengerichts“ seiner Burschenschaft „Saxo-Silesia“. Anstelle von Mandic tauchte sein Kanzleikollege Jan Estorff als Verteidiger auf, der auch Mandic bei Bedarf als Verteidiger vertritt. Estorff wäre gerne als Pflichtverteidiger beigeordnet worden, was Staatsanwalt Rink und Richterin Nikol jedoch ablehnten. Neben Kälbers Partnerin Patricia Cammalleri, die ebenfalls als gewalttätig bekannt ist und für Kälber vor Gericht log, wurden auch der von Kälber mit einem Schlagstock am Kopf Verletzte und mehrere weitere ZeugInnen gehört. Zum Ende der Verhandlung wurden die ins Bundeszentralregister eingetragenen früheren Verurteilungen Kälbers verlesen: Diebstähle, Körperverletzungen, Erpressung, Versicherungsbetrug, Verletzung der Unterhaltspflicht, Misshandlung Schutzbefohlener, BTM-Einträge, Leistungserschleichung, Fahrerflucht, Beleidigungen – seit 1984 wurde er insgesamt zwanzig Mal von Gerichten in Freiburg, Waiblingen, Würzburg, Aachen und Waldkirch zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Im letzten Jahr fiel Kälber nicht nur durch den jetzt verhandelten Angriff vom 12.11.2015 auf, sondern auch wegen des Angriffs am 13.06.2015 auf zwei Besucher der KTS und wegen einer Beleidigung am 13.05.2015 in einem Freiburger Supermarkt, wo er eine Frau rassistisch beschimpfte: „Your color is wrong, you are black, you are a Nigger.“ In beiden Fällen war Kälber per Strafbefehl zu niedrigen Geldstrafen verurteilt worden. Die Richterin kam schließlich in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil Rinks Forderung nach acht Monaten Haft auf Bewährung nach. Neben einer Geldauflage von 600 Euro an die AWO-Behindertenhilfe muss Kälber auch die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.