Freitag, 03.03.2017

Am Donnerstag, den 2. März, hat das Berufungsgericht in Paris in einer 5 Minuten dauernden Urteilsverkündung das Strafmaß gegen Tomas Elgorriaga Kunze bekannt gegeben. Inhaltlich wurde das Urteil der vorherigen Instanz bestätigt und Tomas wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (ETA) verurteilt. Auch die Höhe der Strafe blieb wie in erster Instanz bei fünf Jahren Haft, nun allerdings drei Jahre Knast und zwei Jahre auf Bewährung. In erster Instanz waren drei der fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Zudem soll Tomas in das neu eingerichtete französische Zentralregister für „Terrorhelfer“ eingetragen werden. Es wurde kein Landesverweis für Frankreich ausgesprochen, Tomas kann nach dem Ende seiner Haftzeit also nicht nach Spanien abgeschoben werden. Da Tomas bereits seit 28 Monaten in Untersuchungs- und Auslieferungshaft sitzt, davon 16 Monate im Knast Fleury-Mérogis bei Paris in Frankreich, kann er hoffentlich noch in diesem Jahr zurück nach Freiburg kommen.