Donnerstag, 08.02.2018

Ralph Kästner wurde am 8. Februar vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB sowie Rädelsführerschaft und Verbreitung volksverhetzender Äußerungen zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Die Strategie seines Nazianwalts Alexander Heinig auf Freispruch zu plädieren ist somit gescheitert. Die drei Altermedia-Mitbetreiberinnen Jutta Valentin, Irmgard Thomas und Talmara Schulze wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt. Der NPDler Jan Zimmermann kommentierte das Urteil auf Facebook: „Bei der Judikative steckt der Jud schon im Namen drin.“
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