Dienstag, 20.02.2018

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD findet sich neben diversen weiteren sicherheitspolitischen Verschärfungen auch ein Absatz zur geplanten Ausweitung der DNA-Analyse. CDU und SPD sind sich demnach einig, dass die DNA-Analyse im Strafverfahren „auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter“ ausgeweitet werden soll. Für ihre Agent Provocateurs wollen CDU und SPD den „gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation“ prüfen. Zudem sollen 15.000 neue Stellen bei den „Sicherheitsbehörden“ in Bund und Ländern geschaffen und der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten bundesweit und auch international erleichtert werden, mit besonderem Fokus auf nicht näher definierte „Gefährder“. Dafür soll die IT-Infrastruktur unter mit dem BKA als „zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund“ vereinheitlicht werden. Die Polizei dürfte sich zudem darüber freuen, dass „internetbasierte Messengerdienste“ gemäß dem Koalitionsvertrag zukünftig als Telekommunikation betrachtet werden sollen und damit unter die Vorratsdatenspeicherung fallen könnten. Für den Geheimdienst soll das Bundesverfassungsschutzgesetzes novelliert werden, das BfV soll als „zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt“ werden und zukünftig „bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen“. Und natürlich soll auch die „intelligente Videoüberwachung“ ausgeweitet und das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrums“ gestärkt werden.