Freitag, 23.02.2018

Am 21. Februar veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein zweitinstanzliches Urteil zu einem Fall von Racial Profiling. Die rassistische Kontrolle eines dunkelhäutigen Reisenden durch die Bundespolizei wurde für rechtswidrig erklärt. Damit wurde der ständigen Praxis der „Schleierfahndung“ und Millionen Kontrollen im Grenzgebiet nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen. Auf Radio Dreyeckland gibt es ein dazu ein Interview.