Samstag, 13.04.2019

Das Freiburger Verwaltungsgericht urteilte am 4. April, dass die Identitätsfeststellung und Durchsuchung im Rahmen einer Großkontrolle am 27. April 2017 nicht rechtens war. Mit dem Urteil geraten die polizeiliche Kontruktion „gefährlicher Orte“ und die Praxis verdachtsunabhängiger Großeinsätze in Freiburg weiter in die Kritik.