Samstag, 17.08.2019

Baden-Württemberg will in der Frage von Anti-Antifa-Listen von Nazis nur vereinzelt „Betroffene von Drohlisten informieren". Die Rede ist von einer einstelligen Anzahl an Namen. Die Formulierung „Feindeslisten“ oder „Todeslisten“ wies das Innenministerium zurück. Rheinland-Pfalz hingegen will alle Betroffenen informieren, auch wenn die dortigen Bullen selbst keine Erkenntnisse zu konkreten Bedrohungen haben sollten.