Samstag, 24.08.2019

Zwei Jahre nach dem Verbot der linksradikalen OpenPosting-Seite linksunten.indymedia.org wurden die Strafverfahren gegen die als BetreiberInnen Beschuldigten und gegen Unbekannte eingestellt. Darunter ist auch ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, das jedoch nur vorläufig nach § 154d StPO eingestellt wurde. Offizieller Grund ist die Klage gegen die Zensur vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die voraussichtlich Anfang 2020 verhandelt werden soll. Das § 129-Verfahren ging auf die Anzeige des 28-jährigen Robin Classen zurück – ein ehemaliger Burschenschaftler der „Germania Halle zu Mainz“, danach aktiv bei der „German Defence League“ und inzwischen im Landesvorstand der AfD Rheinland-Pfalz. Da offenbar keiner der beschlagnahmten Datenträger entschlüsselt werden konnte, gab es für die Ermittlungsbehörden keine Ansatzpunkte für Strafverfahren. Die Presse hat ausführlich über die Einstellungen berichtet. Der Tenor ist: Das Verbot muss gekippt werden, ansonsten ist die Pressefreiheit gefährdet. In Leipzig gab es am 23. August eine Demonstration, bei der die linksunten Soligruppe zum Tag (((i))) aufgerufen hat.
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