Dienstag, 21.04.2020

Nach dem Beschluss des grün-schwarzen Landeskabinetts zur erneuten Verschärfung des Polizeigesetzes im März, soll nun das Gesetz während des Corona-Ausnahmezustands durch den Landtag gebracht werden. In Baden-Württemberg stehen weitgehende Grundrechtseingriffe auf dem Programm: „Umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, der Einsatz von Body-Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoübewachung im öffentlichen Raum“. Wenigstens wird das Vermummungsverbot durch das ab dem 27. April geltende Vermummungsgebot faktisch ausgehöhlt.