Samstag, 27.06.2020

Am 25. Juni wurde der Nazi Tim-Sebastian Löffelbein-Reusch vom Freiburger Amtsrichter Lars Petersen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Löffelbein wurde aus der Haft vorgeführt, damit ihm als Mittäter einer gefährlichen Körperverletzung, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung der Prozess gemacht werden konnte.
Der 40-jährige Löffelbein hat ein beeindruckendes Vorstrafenregister mit 43 Einträgen seit 1995. Darunter befinden sich zahlreiche Körperverletzungen und Nazipropagandadelikte. Zudem scheint Löffelbein konsequent ohne Fahrschein zu fahren, denn im Bundeszentralregister finden sind auch Einträge wie „Erschleichung von Leistungen in 20 Fällen“. Löffelbein hat bisher sieben Jahre seines Lebens in Haft verbracht.
Die folgenreichste der verhandelten Taten, die Löffelbein mit seinem Mittäter Daniel „Dalton“ Mikus am 11. Juli 2019 beging, war der Angriff auf einen kurdischen Studenten. Löffelbein filmte die Tat und feuerte Mikus wiederholt an, den Studenten zu erschießen. Mikus schlug seinem Opfer daraufhin ein Bierglas über den Schädel und schlug ihm mehrfach ins Gesicht. Löffelbein wurde in einem zivilrechtlichen Adhäsionsverfahren zur Zahlung aller auch zukünftiger Kosten für die schweren physischen und psychischen Folgen der Tat verurteilt.
Der kurdische Student wurde von der Rechtsanwältin Christiane Steiert vertreten, die in ihrem Plädoyer ohne Anlass gegen „linken Extremismus“ hetzte. Sie wurde folgerichtig von Elke Sy, die als Polizeioberkommissarin des Freiburger Staatsschutzes die Ermittlungen leitete, zu einem Gespräch von „konex – Kom­pe­tenz­zen­trum gegen Extremismus Baden-Württember“ aufs Revier eingeladen. Löffelbein hatte zuvor versucht, durch Kontaktaufnahme mit „konex“ einen Ausstieg aus der Naziszene zu heucheln, um Milde vor Gericht zu erwirken. Das „Ausstiegsprogramm“ von „konex“ wird anders als die Vorläuferprojekte „Big Rex“ und „Exit“ nicht von der baden-württembergischen Polizei, sondern von „Mitarbeitern des Innenministeriums“ geleitet.
Diese unterliegen nicht wie die Polizei einem Strafverfolgungszwang und arbeiten mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zusammen. In der Verhandlung betonte Löffelbein, wie schwer ihm die Antifa das Leben in den letzten Jahren gemacht habe. Jedes Mal, wenn er in Freiburg oder Umgebung eine Arbeitsstelle angetreten habe, hätte ihn die Antifa wieder arbeitslos gemacht. Deshalb sei er so froh über seine derzeitige Arbeitsstelle, die Schwarzwaldkliniken in Bad Krozingen, die ihm trotz seiner rechtsradikalen Gesinnung und seines nun mehrjährigen Gefängnisaufenthalts nicht seinen Job als Hilfsarbeiter in Küche und Logistik gekündigt habe. Er gab zu Protokoll, dass er während eines normalen Arbeitstags vier Liter Bier ohne Wissen seines Arbeitgebers und abends noch einmel deutlich mehr Alkohol trinke. Die Aufnahme in einer Entzugsklinik verweigerte der Richter und folgte damit einem Gutachten, dass Löffelbein nicht nur eine Persönlichkeitsstörung attestierte, sondern seinen Alkoholmissbrauch als nicht therapierbar sah.
Nachdem Löffelbein sich am vorletzten Verhandlungstag geweigert hatte seinen Rücken zu zeigen, um dem Gericht die Überprüfung des Wahrheitsgehalts geleakter Fotos seiner faschistischen Rückentattoos zu ermöglichen, hatte Richter Petersen eine erkennungsdienstliche Behandlung Löffelbeins in der JVA angeordnet. Zwar hatte sich Löffelbein einen SS-Totenkopf auf seinem Handrücken überstechen lassen, aber spätestens die Fotos seiner beiden schwarzen Sonnen auf dem Rücken überzeugten alle von seiner Nazigesinnung.
Update (Stand: Anfang 2024): Löffelbein sitzt nicht mehr im Knast und wurde mehrfach in Freiburg gesehen.
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