Dienstag, 26.01.2021

Am 8. Juli 2019 gab es einen symbolischen Klimaprotest vor der UBS-Bank in Basel, zeitgleich gab es Protest vor der Credit Suisse in Zürich. Rund 60 AktivistInnen hatten in Basel den Eingang der UBS mit Stöcken blockiert und die Fassade mit Kohle beschrieben, um gegen Investitionen der Großbank in Kraftwerksbetriebe mit fossilen Energieträgern zu protestieren. Die AktivistInnen wurden während und nach der Aktion Opfer von Polizeimisshandlungen. Die UBS stellte Strafanträge wegen Hausfriedensbruch und die Staatsanwaltschaft klagte die Linken zusätzlich wegen Landfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung an. Noch vor Beginn der Strafprozesse einigte sich die UBS mit einer Mehrheit der Beschuldigten außergerichtlich, woraufhin die Bank ihre Strafanträge zurückzog. Die Basler Staatsanwaltschaft hingegen beharrte auf einer Strafverfolgung der Offizialdelikte und erlitt damit bei der ersten der anstehenden Gerichtsverhandlungen am 22. Januar eine Niederlage. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs war schnell vom Tisch, da die ZeugInnen allesamt von einem friedlichen Verlauf sprachen. Die UBS-Angestellten waren vorinformiert worden, so dass auch keine Nötigung vorlag. Die Urheberschaft der Kohleschrift war nicht feststellbar und stellte nach Ansicht der Gerichtspräsidentin Susanne Nese von der SP sowieso keine Sachbeschädigung dar. Am Ende wurden alle AktivistInnen freigesprochen.