Sonntag, 14.02.2021

Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen sogenannte „Feindeslisten“. Öffentlich wird der Gesetzesentwurf mit von Nazis erstellten Listen begründet, tatsächlich richtet er sich jedoch vor allem gegen Antifarecherche und -outings. Falls das Gesetz beschlossen werden sollte, wird die „gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“ mit bis zu zwei bzw. bei nichtöffentlichen Daten mit bis zu drei Jahren Knast bestraft. Es ist und bleibt aber wichtig, TäterInnen beim Namen zu nennen. Wir kriegen euch alle!
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