Dienstag, 06.04.2021

Ungeachtet der Kritik internationaler PartnerInnen, Nicht-Regierungs-Organisationen, Menschenrechtsgruppen und breiten Teilen der Zivilgesellschaft, wurde das mäßig überarbeitete Polizeigesetz „Loi Sécurité Globale“ (nun „Loi pour un nouveau pacte de sécurité respectueux des libertés“) nach dreitägiger Debatte vom französischen Senat am 18. März mit überwältigender Mehrheit gebilligt. Nicht einmal ein Drittel der 1.418 Änderungsanträge wurde debattiert, eine Kommission aus ParlamentarierInnen und SenatorInnen muss nun eine Endfassung erarbeiten, welche erneut beiden Kammern vorgelegt wird und dann noch die Hürde des Verfassungsrates nehmen muss. Demnach ist es mit möglichem Widerstand gegen den Polizeistaat Frankreich noch nicht vorbei. Macron und seinem Premier ist es dennoch gelungen, ein hoch-autoritäres Werk in Recht zu gießen – Zehntausende protestierten erneut gegen die Entscheidung des Senats. Klar geregelt wurde die Legalisierung von moderner umfassender Drohnen- und Videoüberwachung, teilweise mit Gesichtserkennung (Artikel 20, 21 und 22) zu fast beliebigen Anlässen. Die ohnehin mit Füßen getretene Pressefreiheit wird auch im Nachhinein abgestuft: Der umstrittene Artikel 24 soll nun die „Provozierung einer Identifizierung von Bullen“ bestrafen. Die Cochonaille darf nun auch außerhalb des Dienstes Schußwaffen mitführen (Artikel 25). Dennoch gibt es auch Positives aus dem Nachbarland zu berichten, wie etwa die Besetzungen von Kunststätten gegen die neoliberale Arbeitsmarktreform. Mittlerweile sind über 70 Theater in Frankreich besetzt. Die Regierung steht ohnehin wegen ihrer Untätigkeit mit Blick auf den alle Krankenhaus-Kapazitäten überlastenden Gesundheitsnotstand in der Kritik. Und auch des Nachts gab es zahlreiche erhellende Momente im gesamten ersten Pandemiejahr, wie einer druckfrischen anarchistischen Brochure (en) (pdf) entnommen werden kann. Tout continue ...