Donnerstag, 19.08.2021

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Beate Zschäpe weitestgehend bestätigt: Eine lebenslange Freiheitsstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Obwohl es keine Beweise gibt, dass Zschäpe an einem der Tatorte des NSU war, wurde sie als Mittäterin von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verurteilt, nicht nur als Helferin. Das Urteil gegen Zschäpe wie auch die Urteile gegen Ralf Wohlleben und Holger Gerlach sind nun rechtskräftig. Am 2. Dezember soll über das Urteil gegen André Eminger verhandelt werden, denn in diesem Fall hat nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Generalbundesanwaltschaft Revision eingelegt. Ein Urteil wird für den 15. Dezember erwartet.
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