Donnerstag, 10.03.2022

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD dagegen abgelehnt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei als „Verdachtsfall“ einstufen und dies auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“. Somit darf der Geheimdienst zukünftig nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Nazipartei anwenden und insbesondere auch Parteimitglieder als Spitzel anwerben. Zwar kann die Partei noch Rechtsmittel einlegen, aber die VS-Unterwanderung ist ab sofort möglich.
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