Mittwoch, 13.04.2022

Am 13. April fand vor dem Landgericht Freiburg unter dem Vorsitz von Richter Alexander Klein eine Berufungsverhandlung gegen den Angeklagten Dubravko Mandic statt. Für die Verhandlung wurden zwei Berufungen gegen erstinstanzliche Verurteilungen vor dem Amtsgericht Freiburg zusammengezogen: Mandic wurde im April 2018 wegen Beleidigung zu 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt und er wurde im Dezember 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Mandic wurde verteidigt von Jochen Lober aus Köln und Sylvia Schwaben aus dem Pfinztal hinter Karlsruhe. Da zwei unterschiedliche Fälle verhandelt wurden, waren auch zwei verschiedene Staatsanwälte anwesend. Der Karlsruher Staatsanwalt Thomas Röber war von der Karlsruher Staatsschutzstaatsanwaltschaft für das Beleidigungsverfahren zuständig, während der Freiburger Oberstaatsanwalt Florian Rink die gefährliche Körperverletzung anklagte. Im Publikum saßen zwei AfD-Nazis: Dubravko Mandic’ Ehefrau Vanesa Mandic und Aaron Kimmig. Direkt zu Beginn regte Richter Klein an, das Verfahren wegen Beleidigung einzustellen, doch die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Mandic hatte damals „auf Facebook eine Fotomontage veröffentlicht, in der die Köpfe der angeklagten Nazis bei den Nürnberger Prozessen durch Köpfe aktueller Politiker ersetzt worden waren“. Dann wollte der Richter das Teilverfahren wegen eines „Verfahrenshindernisses“ einstellen, da seiner Ansicht nach die von der Verunglimpfung betroffenen PolitikerInnen die Strafantragsfrist versäumt hätten. Schließlich habe Mandic ja „Türken Ötzi“, „Asyl-Siggi“ und „Bundesgauckler“ neben das Foto geschrieben, wodurch Cem Özdemir, Sigmar Gabriel und Joachim Gauck ja wohl benachrichtigt worden seien. Also habe die Frist mit dem Zeitpunkt des Postens begonnen und nicht mit dem Erhalt des Hinweisschreibens der Staatsanwaltschaft, die ihrerseits einen Hinweis der Freiburger Rechtsanwaltskammer bekommen hatte. Der Karlsruher Staatsanwalt Gröber beendete den hilflosen Einstellungsversuch des Richters mit einer Revisionsdrohung und arbeitete bei der Zeugenbefragung intensiv die Funktionsweise der Verlinkungsfunktion von Facebook heraus. Die Nazis wollten den Richter in seiner absurden Argumentation unterstützen und redeten sich dabei um Kopf und Kragen, indem sie versuchten den Zeugen zu entlocken, dass die Reichweite von Mandic’ Posting sehr groß gewesen sei. An diesem ersten Prozesstag wurde zwei Bullen gehört, die das von Mandic gepostete Bild im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesichert hatten: Wolfgang Krieg hatte das Sichern beaufsichtigt und Urs Schneider hatte es durchgeführt. Und das war eigentlich auch schon alles, was die beiden erzählen konnten.