Freitag, 06.05.2022

Der Fall der rassistischen Hetzjagd vom 12. Juni 2021 landet vor Gericht. Der Haupttäter hat Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 60 € eingelegt, so dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Der Freiburger Polizeihauptkommissar muss sich wegen Bedrohung verantworten. Zwei weitere Täter haben ihre Verurteilungen per Strafbefehl zu Geldstrafen wegen Bedrohung und versuchter Körperverletzung akzeptiert.
Auch der Antifa erhielt wegen Beleidigung einen Strafbefehl. Gegen die „Verwarnung mit Strafvorbehalt“, einer Art Geldstrafe auf Bewährung, hat er ebenfalls Widerspruch eingelegt, so dass es eine zweite Hauptverhandlung geben wird.
Presse: RDL | BZ