Dienstag, 21.06.2022

Am 21. Juni begann vor dem Freiburger Amtsgericht der Prozess gegen Robert Hagerman wegen gefährlicher Körperverletzung. Verhandelt wurde der Angriff von Hagerman und Dubravko Mandic auf der Kaiserstuhlbrücke während des AfD-Gemeinderatswahlkampfs am 16.05.2019, für den Mandic kürzlich in zweiter Instanz erneut verurteilt wurde. Robert Werner Hagerman erhielt am 27.11.2019 einen Strafbefehl, wogegen er am 11.12.2019 Einspruch einlegte. Der Prozess gegen Hagerman war von Mandic’ Verfahren schon in der ersten Instanz abgetrennt worden, da seine Anwältin Nicole Schneiders am ersten Verhandlungstag nicht erschienen war.
Während des ersten Prozesstags wurden zunächst Video-, Audio- und Lichtbildaufnahmen gezeigt. Die Videos hatte Hagerman selbst angefertigt und der Polizei zur Verfügung gestellt – sein eigener Angriff auf den zufällig vorbeikommenden Fahrradfahrer war darauf nicht zu sehen. Schneiders erklärte zu den Videos, dass Mandic und Hagerman keinen Hinterhalt gelegt hätten, sondern zufällig an der Brücke herumgelungert und sich dann spontan „ihres Festnahmerechts bedient“ hätten. Außerdem behauptete sie, dass das Tatwerkzeug, eine Blechschere, im gezeigten Video nicht zu sehen sei, obwohl sie wie im Mandic-Verfahren festgestellt deutlich sichtbar war. Der Rechtsanwalt des als Nebenkläger auftretenden Radfahrers, Michel Moos, widersprach dem und stellte klar, dass es sich nicht um Zufall, sondern um eine geplante Aktion gehandelt habe.
Als erster Zeuge schilderte der von Mandic und Hagerman angegriffene Nebenkläger den Angriff mit einer massiven Blechschere, mit der Hagerman ihm auf den Arm und auf die Schläfe schlug und beschrieb die körperlichen und psychischen Folgen. Hätte er den Schlag nicht Richtung des dadurch schwer beschädigten Fahrradhelms ablenken können, wären die körperlichen Verletzungen noch deutlich schlimmer ausgefallen. Dazu befragt, ob ihm Mandic’ „Entschuldigung“ in der Verhandlung vor dem Landgericht geholfen habe, verneinte er, da diese unglaubwürdig und lediglich prozesstaktisch motiviert gewesen sei und Mandic sich selbst als Opfer dargestellt habe.
Schneiders versuchte in ihrer Zeugenbefragung zu suggerieren, dass Hagerman sich von dem Radfahrer angegriffen gefühlt haben könnte, obwohl keine der Aussagen dies nahelegte und allein Mandic und der durchaus selbstsicher auftretende Hagerman für die bedrohliche Stimmung verantwortlich waren. Der ansonsten vor Gericht schweigende Angeklagte Hagerman hatte eine Reihe Fragen an den Nebenkläger vorbereitet, mit denen er in erster Linie politisch Stimmung machen wollte und mehrfach von Nebenklageanwalt und Richter gebremst wurde. So erkundigte er sich erfolglos nach politischer Überzeugung und Drogenkonsum des Nebenklägers und wollte wissen, ob er sich in „autonomen, schwarz gekleideten Kreisen“ bewegen würde, „die sich der Antifa zuordnen“. Außerdem konnte Hagerman nicht fassen, dass der Radfahrer Mandic nicht sofort erkannte, dieser sei doch „überregional bekannt“.
Anschließend folgten die Aussagen der beiden ZeugInnen, die versucht hatten, die AfD-Plakate umzudrehen. Sie schilderten, wie sie bei ihrem Versuch, die AfD-Propaganda einzudämmen, von Mandic und Hagerman gestellt, festgehalten und eingeschüchtert wurden und wie der Radfahrer innerhalb kurzer Zeit zum Opfer der beiden wurde, weil er Zivilcourage zeigte und sich einmischte. Der zweite Zeuge schilderte zwar, dass Hagerman in einer Hand zunächst eine Kamera und dann eine Zange hielt und nahm auch wahr, dass Hagerman den Nebenkläger niederschlug. Da die beiden den Hagerman-Angriff aber nur teilweise sahen und der wegen eines anderen Termins verhinderte Zeuge Mandic nicht erschien, verkündete der Richter Stefan Schuller am Ende des ersten Prozesstags, dass er „aus Opportunitätsgründen“ eine Einstellung vorschlagen würde. Staatsanwalt Rink war nicht abgeneigt, konnte sich aber lediglich eine Einstellung nach § 153a StPO und keine nach § 153 StPO vorstellen, er will also wenigsten Auflagen. Nicole Schneiders verlangte ein Hinterzimmergespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um den beteiligten JuristInnen zu erzählen, was für ein armes Opfer der Täter Hagerman sei. Eine Einigung wurde dabei nicht erzielt: Hagerman ist laut Schneiders mit einer Einstellung bisher nicht einverstanden, da er sein Ansehen wieder hergestellt haben will. Er hofft wohl auf Freispruch, um weiter bewaffnet und mit unverhältnismäßiger Gewalt vermeintliche FeindInnen angreifen zu können.
Presse: BZ | RDL