Sonntag, 02.12.2007

Mit Beschluss vom 28. November 2007 hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe die geänderten Haftbefehle der seit vier Monaten im Knast Moabit festgehaltenen Antimilitaristen Florian, Oliver und Axel, außer Vollzug gesetzt. Mit diesem Beschluss folgt der BGH nicht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und die drei Genossen sind vorerst wieder frei. Trotz Ende der Untersuchungshaft laufen weiterhin Ermittlungsverfahren gegen sie, wegen der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ nach §129 StGB. Nach wie vor gilt: Einstellung sofort!