Meldungen 2020 Dezember

  • Dienstag, 01.12.2020

    Es wurden Disziplinarverfahren gegen siebzehn Nazibullen aus Baden-Württemberg eingeleitet, die eine rechtsradikale Chatgruppe betrieben haben. Zehn sind noch bei der Bereitschaftspolizei in Bruchsal, die anderen sieben arbeiten inzwischen bei den Polizeipräsidien in Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Außerdem wurden gegen acht Nazisoldaten aus Baden-Württemberg Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Reichsbürger „dienen“ in einer Niederlassung des Ausrüstungsamts der Bundeswehr auf dem Gelände der Ulmer Rüstungsfirma Hensoldt. Die Ulmer Soldaten waren unter anderem in der Leitung der Regionalstelle der Bundeswehr tätig. Der Hauptverdächtige hat sich derweil auf dem Weg zur obersten Reichsführung gemacht: er hat sich am 2. Dezember, dem Tag der Razzien, in seinem Wohnort Krumbach in Bayern erschossen. Der Militärgeheimdienst MAD geht von einem größeren Netzwerk von Reichsbürgern in verschiedenen Behörden aus. Der Dienststellenleiter soll vormals beim Auslandsgeheimdienst BND gearbeitet und dort bis heute viele Kontakte haben. Nun ermitteln – sicher das Trennungsgebot streng beachtend – der Inlandsgeheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt LKA sowie der BND.

  • Mittwoch, 02.12.2020

    Die AfD Baden-Württemberg will seit vielen Monaten sowohl einen Programmparteitag als auch einen Aufstellungsparteitag veranstalten. Dabei bereitet ihnen die Suche nach Veranstaltungsräumlichkeiten für mindestens 800 TeilnemerInnen Schwierigkeiten. Nach Anläufen in Pforzheim, Mannheim und Haigerloch-Owingen plante die rechtsradikale Partei noch im November einen Parteitag am 12. und 13. Dezember in der Messe Stuttgart, um dort die KandidatInnen für die Landesliste für die Bundestagswahl 2021 zu wählen. Wenig später war Medienberichten zufolge ein Zelt auf der Theresienwiese in Heilbronn im Gespräch, zuletzt sollte dann am 5. und 6. Dezember in der EWS-Arena in Göppingen der Programmparteitag stattfinden. Trotz Verbot der Stadt wegen der Unmöglichkeit, mit hunderten TeilnehmerInnen die Corona-Auflagen einhalten zu können, hielt die AfD zunächst an der Großveranstaltung in Göppingen fest.
    Zu dem Programmparteitag waren bereits über 50 Anträge eingegangen, die großteils rassistische, homophobe, frauenfeindliche und islamfeindliche Verschärfungen zum Leitantrag Landtagswahlprogramm zum Thema hatten. Zwei Anträge forderten eine Verschiebung der Aufstellungsversammlung für die Bundestagswahl auf einen Zeitpunkt nach der Landtagswahl am 14. März. Ein Antrag wollte den Landesvorstand abwählen lassen: „Auch weniger involvierte Parteimitglieder wissen längst, dass die Besetzung der Liste zur Bundestagswahl Vorrang vor allem anderen hat. Das Unvermögen dieses Landesvorstandes zur Organisation des Landesverbandes ist so ofensichtlich und einzigartig in der Geschichte der AfD Baden-Württemberg zu Tage getreten, dass es dem Landesverband Baden-Württemberg den Hohn und Spott in der Gemeinschaft der Landesverbände eingebracht hat.“ Ein anderer Antrag stellt sich dagegen: „Es grenzt an politischen Wahnsinn, 4 Monate vor der Wahl den Vorstand auszuwechseln. Das Signal an die Wähler wäre eine heillos zerstrittene Partei, die keine ernsthafte Alternative zu den überforderten Altparteien darstellt.“ Dirk Spaniel reichte als Antrag ein: „Der Landesparteitag möge beschließen das Kooperationsverbot mit Zentrum Automobil aufzuheben. (...) Darüber hinaus darf die Mitgliedschaft bei Zentrum Automobil nicht ein Verweigerungsgrund für die Aufnahme in die AfD sein.“
    Da allerdings die Göppinger Hallenbetreiber den Vertrag kündigten und jede weitere Kooperation mit der AfD verweigerten, musste die AfD ihren Mitgliedern am 1. Dezember mitteilen: „Der Landesparteitag wird abgesagt, weil er faktisch undurchführbar geworden ist.“
    Allerdings plant die Partei bereits weitere Großveranstaltungen anlässlich der Landtagswahl 2021. Die Wahlkampf-Auftaktveranstaltung soll voraussichtlich am 17. Januar 2021 in Heilbronn stattfinden und als möglicher Ort für eine Veranstaltung zum Abschluss des Wahlkampfs eine Woche vor den Wahlen wird Pforzheim genannt.

  • Donnerstag, 03.12.2020

    Der Mailanbieter Tutanota aus Hannover wurde vom Landgericht Köln gezwungen, Überwachungssoftware gegen die eigenen KundInnen zu programmieren. Ziel ist es, dem LKA Nordrhein-Westfalen Zugriff auf ein Mailkonto zu ermöglichen, das für die Erpressung eines Autozulieferers verwendet wurde. Schon nach der Erpressung von scalable.capital hatte die Staatanwaltschaft Hannover Zugriff auf ein Tutanota-Mailkonto verlangt. Sie wollte sogar den Tutanota-Chef Anfang 2020 in Beugehaft nehmen, was jedoch das Amtsgericht Hannover verweigerte. Bereits Anfang Oktober 2018 hatte das Amtsgericht Itzehoe Tutanota gezwungen, nicht verschlüsselte Kundendaten rauszugeben. Zuvor war eine Tutanota-Adresse für Ransomware-Angriffe auf Betriebe in Schleswig-Holstein verwendet worden. 2016 schrieb Stiftung Warentest über Tutanota: „Erfreulich ist hingegen, dass Tutanota beim Registrierungs­prozess kaum Nutzer­daten erhebt. Zudem stehen die Mail­server laut Anbieter alle in Deutsch­land, was aus Sicht des Daten­schutzes ebenfalls begrüßens­wert ist, da in Deutsch­land ein höheres Datenschutz­niveau herrscht als etwa in den USA.“

  • Freitag, 04.12.2020

    In Mannheim tritt ab Freitag, den 4. Dezember, eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten mindestens bis zum 14. Dezember und sollen verlängert werden, falls die Corona-Inzidenzzahlen nicht gesunken sein sollten. Auch Pforzheim kündigte an, demnächst eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen.

  • Samstag, 05.12.2020

    Die AfD Baden-Württemberg hat laut einer internen Mail ihres Bundesrechnungsprüfers den Wert einer Erbschaft intern auf eine Million geschätzt, später aber nur 248.895 Euro und zwei Cent in ihrem Rechenschaftsbericht 2018 angegeben. Intern sei man von 600.000 Euro ausgegangen und das haben sich die Herren dann noch schön gerechnet auf besagte Summe, obwohl der Wert des Erbes parteiintern bis heute nicht abschließend ermittelt ist. Der Strafrahmen beträgt ein Zehntel bis zum doppelten der Differenz, das kann richtig teuer werden. Und dann hat noch Marcus Pretzell zur Spendenaffäre ein Interview gegeben, in welcher der AfD eine Strafzahlung in Höhe von rund 900.000 Euro droht. Pretzell hat erstmals zugegeben, dass es seit Mai 2015 enge Kontakte zur Schweizer Goal AG gegeben hat. In der AfD tobt ja gerade der Streit, ob man sich das Geld nicht von den Verantwortlichen zurückholen könnte, also Pretzell, Meuthen, Weidel und wie sie alles heißen. Das kann richtig teuer werden, ganz privat.

  • Sonntag, 06.12.2020

    Am 6. Dezember lag im „Sonntag“ des Badischen Verlags eine zwölfseitige, mehrfarbige Zeitung im A4-Format der Freiburger AfD. Die Beilage scheint mindestens im Freiburger Stadtgebiet verteilt worden zu sein und erinnert in der Aufmachung an eine Provinzausgabe von Blick oder Bild mit der Haptik einer 20min-Ausgabe. Die Sprache ist verhetzend und der Inhalt propagandistisch: Plump bedient die AfD rassistische Resentiments. Die beiden AfD-Stadträte Mandic und Huber nutzen die vom Badischen Verlag zur Verfügung gestellte Plattform zudem selbstzufrieden zur Selbstdarstellung.
    Auf einer Seite hetzt die AfD gegen die KTS und versucht Stimmung gegen das Autonome Zentrum zu machen. Sie lügt über die Höhe der Zuschüsse und macht aus einer (illegalen) Hausdurchsuchung mehrere. Die Bebilderung des KTS-Artikels stammt von Robert Hagerman aus der Langemarckstraße 86A in Freiburg. Eines der Fotos wurde zu einem früheren Zeitpunkt aus einem Zug heraus aufgenommen, das andere hat Hagerman am 13. November um 17 Uhr zusammen mit Marco Näger aus der Hauptstraße 8 in Bötzingen gemacht, bevor beide wegrennen mussten, um in Nägers silbernen Ford Focus mit dem Kennzeichen FR-MN 3101 zu fliehen.
    Der Badische Verlag, zu dem sowohl der „Sonntag“ als auch die „Badische Zeitung“ gehören, hat damit den Nazis gegen Geld seine Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Diese Entscheidung sorgt für erhebliche Empörung in Freiburg, so dass sich die BZ zu einer Stellungnahme „in eigener Sache“ genötigt sah. Natürlich erörtert die BZ nicht etwa Fragen der Verantwortung durch die Legitimierung von Naziparteien oder reflektiert die eigene Käuflichkeit. Stattdessen verweist die BZ auf „das Prinzip der Gleichbehandlung der politischen Akteure“ – ganz so, als sei die AfD eine Partei wie jede andere. Aber Nazis sind nicht „politische Akteure“ wie alle anderen. Eine Zeitung, die sich so stolz auf Dahrendorf beruft wie die Badische Zeitung, dürfte das wissen. Pecunia non olet; atqui e lotio est.

  • Montag, 07.12.2020

    Im Rahmen eines weiteren Aktionstages gegen die bullenfreundliche Politik der französischen Regierung haben am 5. Dezember erneut Zehntausende demonstriert. Bei Ausschreitungen in Paris wurden zahlreiche Banken, Autos und Geschäfte zerdeppert und Barrikaden errichtet, während die Cops immer wieder in die Flucht geschlagen wurden. Wie schon am 28. November gab es während des stundenlangen Kontrollverlusts dutzende Festnahmen. Zur Strasbourger Demo, bei der sich vergangene Woche Nazis gezeigt hatten, von denen drei am Freitag festgenommen wurden, gab es einen größeren Antifa-Block und Tränengas gegen Linke. In Nantes demonstrierten bis zu 10.000 – die Demo endete in Straßenschlachten mit Mollis und Steinen. Darmanin, Macron, Castex – cassez-vous!

  • Dienstag, 08.12.2020

    Am 5. Dezember demonstrierten über 3.000 Linksradikale nach einer bundesweiten Mobilisierung in Hamburg. Anlass sind die anhaltenden Razzien gegen G20-GegnerInnen, die Eröffnung von mehreren §129er-Verfahren, die harten Urteile gegen die Drei von der Parkbank und die beginnenden Rondenbarg-Prozesse. Gemeinschaftlichen Widerstand organisieren – United We Stand!

  • Dienstag, 08.12.2020

    Nachdem HausbesetzerInnen in Hannover der Gemeinde zum Herbstbeginn ein Ultimatum gestellt haben, wurde am 5. Dezember mit Hausbesetzungen begonnen.

  • Mittwoch, 09.12.2020

    Mit den Räumungen vom Pfuschbau und Oben dürfte in diesen Stunden die Besetzung des Dannenröder Waldes enden. Mit dem mehrwöchigen Großeinsatz hat die hessische Landesregierung mehrfach Menschenleben gefährdet, zur Radikalisierung der Umweltbewegung erheblich beigetragen, der klimazerstörenden Autolobby ein Riesengeschenk gemacht und die Grünen auf das Glaubwürdigkeitsniveau der Sozialdemokratie herabgestuft. Die heillose Repression geht nun sogar mit Öffentlichkeitsfahndungen weiter. Nachdem sich direkte Aktionen in den vergangenen Wochen häuften, bleibt zu hoffen, dass auch der Widerstand gegen die verdammte A49 noch einige Funken und Flammen versprühen wird. Für eine Sprache die sie verstehen, statt zivilem Rumgeplänkel!

  • Mittwoch, 09.12.2020

    Am 12. Dezember beginnt um 13:13 Uhr eine linksradikale Bündnisdemonstration gegen Repression am Bertoldsbrunnen in Freiburg. Unter dem Motto „United We Stand“ rufen mehrere Gruppen und Organisationen zur kämpferischen Versammlung auf, um den zunehmenden Rechtsruck, rassistische Normalitäten und Angriffe auf linke Strukturen zu thematisieren. Kommt mit uns auf die Straße!
    Aufrufe: Demobündnis 12.12. | KTS Freiburg | ABC Südwest | EKiB | AJF Freiburg | Rote Hilfe Freiburg | Jingle

  • Mittwoch, 09.12.2020

    Am 8. Dezember begann der Kaiserstuhlbrücken-Prozess gegen Dubravko Mandic und Robert Hagerman vor dem Amtsgericht Freiburg. Die beiden AfDler hatten im Kommunalwahlkampf 2019 Linken auf der Kaiserstuhlbrücke an der Neuen Messe einen Hinterhalt gelegt und sie angegriffen, wofür die Nazis Strafbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung erhielten. Beide legten Widerspruch gegen die Strafbefehle ein, so dass es nun zur Hauptverhandlung kam. Mandic, dessen Strafbefehl auf acht Monate Haft auf Bewährung lautete, ließ sich von Nazianwalt Jochen Lober aus Köln vertreten, nutzte aber sein Fragerecht vor Gericht auch selbst. Hagerman hingegen hatte sich ursprünglich von Roland Ulbrich verteidigen lassen und hatte zusätzlich einen Antrag gestellt, ihm Nicole Schneiders als Pflichtverteidigern beizuordnen. Dieser Antrag wurde von Richter Stefan Schuller abgelehnt, was ihm einen Befangenheitsantrag von Lober einbrachte. Schuller wirkte insgesamt etwas überfordert, will aber offensichtlich ein revisionssicheres Urteil fällen. Einen Tag vor dem Prozess gab Hagerman bekannt, dass er Ulbrich das Mandat entzogen habe und benannte Schneiders als seine neue Anwältin. Diese war jedoch am 8. Dezember verhindert, so dass Hagerman ohne Anwältin vor Gericht erschien. Schuller trennte daraufhin Hagermans Verfahren ab, was den Nazis gar nicht gefiel.
    Am ersten Verhandlungstag wurden vier ZeugInnen befragt: Der Nebenkläger, den Hagerman mit einer Zange an den Kopf geschlagen und Mandic zwei Mal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, die beiden Linken, welche die AfD-Plakate umdrehen wollten sowie eine Zeugin, die das Geschehen zufällig beobachtet hatte. Alle vier ZeugInnenaussagen deckten sich weitestgehend. Vor Gericht wurde hauptsächlich um die zeitliche Reihenfolge von Gerangel und Holen des Pfeffersprays durch Mandic gerungen, was darüber entscheidet, ob Mandic sich für den ersten Pfefferspray-Angriff auf Nothilfe berufen kann oder nicht. Mandic und Lober versuchten die ganze Zeit erfolglos die Zeugen als stereotype Linksradikale darzustellen und nervten alle mit ihrer Chaostaktik, möglichst viele zeitfressende Anträge zu stellen. Der erste Verhandlungstag dauerte dadurch neun Stunden.
    Die vierte und letzte Zeugin war der Prototyp einer „unbeteiligten Zuschauerin“. Die Frau arbeitete damals in der Freiburger Messe und war auf dem Heimweg, als sie von Mandic’ Benz auf der Kaiserstuhlbrücke ausgebremst wurde. Sie beobachtete den gesamten Ablauf von der Seite und sagte aus, dass Mandic das Pfefferspray erst eingesetzt hat, nachdem die beiden Linken bereits weggefahren waren. Nach ihrer Beschreibung dürfte selbst sein erster Pfefferspray-Angriff schwerlich als Nothilfe geschweige denn Notwehr durchgehen. Der zweite Angriff hingegen erfolgte ohne Not gegen ein bereits verletztes und wehrloses Opfer, strafbar als gefährliche Körperverletzung. Auf die Frage des Richters, ob er noch weitere Fragen an die Zeugin habe, antwortete Mandic: „Also mit wenigen Abstrichen fand ich das alles sehr, sehr gut. Ich erinnere mich auch fast ganz genauso daran.“ Pünktlich zu Prozessbeginn leitete die AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen Mandic ein.
    Presse: RDL | BZ

  • Donnerstag, 10.12.2020

    Lörrach hat zur Zeit eine 7-Tage-Inzidenz von 225 und ist damit einer der am stärksten von Corona betroffenen Landkreise der Republik. Ausgerechnet in Lörrach hat die AfD für Samstag, den 12. Dezember, um 13.30 Uhr auf dem Bahnhofsplatz eine Kundgebung angemeldet. Veranstalter der Kundgebung „gegen die Bevormundungen und unrechtmäßigen Corona-Maßnahmen“ ist der Kreisverband der AfD Lörrach. Sprechen soll der Freiburger AfD-Stadtrat, Nazianwalt und Burschenschaftler Dubravko Mandic, der in Lörrach am 14. März 2021 bei der Landtagswahl kandidiert. Mandic steht wegen gefährlicher Körperverletzung derzeit in Freiburg vor Gericht. Außerdem sollen der JA Südbaden-Vorsitzende und fürchterliche Laienpfaffe Karl Schwarz sowie der AfD-MdB, Ex-Staatsanwalt und Turnerschaftler Thomas Seitz reden. Die Grünen rufen trotz der harten Auflagen am Samstag nicht zu Gegenprotesten auf. Aber Nazis gilt es immer und überall zu bekämpfen: Antifas rufen zu einer Gegendemo um 12:30 Uhr auf dem Rathausplatz unter dem Namen „Lörrach Nazifrei“ auf.
    Kommt alle! Kommt vermummt!

  • Freitag, 11.12.2020

    Nicht nur am Samstag wird die Bündnisdemo United We Stand in der Freiburger Innenstadt auf wachsende Repression, Überwachung und Rechtsdruck aufmerksam machen und die AfD in Lörrach blockiert. Am Sonntag den 13. Dezember rufen Geflüchtete aus Westafrika und die antirassistischen Gruppen LEA-Watch und Aktion Bleberecht dazu auf gegen die Einstufung Senegals und Ghanas als sichere Herkunftsländer zu demonstrieren. Los geht’s um 14 Uhr auf dem Platz der Alten Synagoge. Ensemble contre le racisme et la violence étatique!

  • Samstag, 12.12.2020

    Nach Ausgangssperren in einzelnen Städten gilt seit dem 12. Dezember in Baden-Württemberg tagsüber eine moderate und nachts eine vollständige Ausgangssperre. Ab dem 16. Dezember soll es einen bundesweiten Lockdown geben.

  • Samstag, 12.12.2020

    Am 10. Dezember wurde der Kaiserstuhlbrücken-Prozess gegen Dubravko Mandic vor dem Amtsgericht Freiburg fortgesetzt. Das Verfahren gegen Robert Hagerman war am ersten Prozesstag abgetrennt worden. Zwar hat Hagerman damit im Mandic-Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber Mandic drohte subtil mit Revision, sollte Hagerman nicht vorgeladen werden. Hagerman wird nun für den nächsten Verhandlungstag über seine Rechtsanwältin Nicole Schneiders geladen. Während des Prozesses lungerte Hagerman vor dem Gerichtsgebäude rum.
    Richter Stefan Schuller verkündete zu Beginn des zweiten Prozesstages, dass die von Mandic’ Nazianwalt Jochen Lober am ersten Prozesstag gestellten Befangenheitsanträge in der Zwischenzeit vom Richter am Amtsgericht Nils Klein abgelehnt worden waren.
    Der Antrag des Nebenklageanwalts auf einen rechtlichen Hinweis wurde von Richter Schuller ebenfalls abgelehnt. Die Nebenklage wollte mit dem Antrag erreichen, dass auch eine Verurteilung wegen Beleidigung möglich wird, obwohl Staatsanwalt Florian Rink keine Anklage wegen Beleidigung erhoben hatte. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Richter zu diesem Zeitpunkt des Prozesses noch nicht vom Strafverfolgungswillen des Nebenklägers innerhalb der dreimonatigen Strafantragsfrist überzeugt war.
    Mandic hat bisher keinen Eintrag im Bundeszentralregister, da seine Verurteilungen wegen Beleidigung und Nötigung noch nicht rechtskräftig sind. Er sagte am zweiten Tag dann doch noch zur Sache aus und wurde anschließend vernommen. Wenig überraschend wich Mandic’ Aussage an den für eine Verurteilung entscheidenden Stellen von den Aussagen der anderen ZeugInnen ab. Er versuchte seine Handlung als Nothilfe oder sogar Notwehr darzustellen und gab vor: „Ich hatte Angst vor [seinem Opfer], auch wenn ich nicht so aussehe.“ Allerdings konterkarierte Mandic seine eigenen Schutzbehauptungen immer wieder mit Sätzen wie: „Der Einsatz von Pfefferspray ware das mildere Mittel, auch für [sein Opfer].“
    Nach zweieinhalb Stunden Narzissmus und Schmierentheater wurde anschließend der erste von insgesamt sechs ZeugInnen vernommen. Gehört wurden zwei Polizisten, die am Tatort waren, eine junge Frau, die ihren Hund Gassi führte, eine Joggerin, der Polizist vom Funktisch sowie ein Staatsschutzbulle. Zusammen mit dem Abhören von Mandic’ Notruf und ganz großem Kino am Ende dauerte auch dieser Prozesstag fast neun Stunden.
    Der erste Polizeizeuge war sichtlich genervt von Mandic. Er war am Tattag vor Ort auf der Kaiserstuhlbrücke und musste sich mit Mandic herumärgern, der sich als Chef aufspielte, Befehle gab und die Erstvernehmung der letzten Zeugin vom ersten Prozesstag sabotierte. Der Polizist überquerte die Brücke, um die Zeugin zu befragen und Mandic folgte im Entenmarsch. Während der Befragung mischte sich Mandic immer wieder raumgreifend ein, zweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugin an und erklärte sie für befangen.
    Der Polizeizeuge sagte mehrfach aus, dass Mandic ihm berichtet habe, dass das Handgemenge zwischen Hagerman und dem Nebenkläger bereits abgeschlossen war, als Mandic das Pfefferspray eingesetzt hat. In den Worten des Zeugen: „Beim Schlag mit der Blechschere waren Sie noch vor Ort. Erst dann sind Sie zum Auto gegangen.“ Der Zeuge wunderte sich über Mandic’ Dummheit: „Ich dachte mir, Herr Mandic, Sie sind doch Rechtsanwalt, wieso erzählen Sie mir das?“
    Außerdem sagte der Polizeizeuge aus, dass Hagerman ihm ein selbstgefilmtes Video der Auseinandersetzungen habe zeigen wollen. Allerdings schaffte es Hagerman technisch nicht, das Video vor Ort vorzuführen. Der Polizist beschlagnahmte daraufhin nicht etwa die Kamera oder zumindest die Speicherkarte. Er rechtfertigte sich vor Gericht damit, dass Hagerman ja schließlich selbst auf die Videos hingewiesen habe. Schon mal was von Beweisvereitelung gehört?
    Der zweite Polizeizeuge vom Revier Nord war ebenfalls auf der Kaiserstuhlbrücke und hatte dort dem verletzten Nebenkläger geholfen. Insofern konnte er wenig zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Im Verhör antwortete der Polizist auf Mandic’ Frage „Haben Sie Erfahrungen mit mir gemacht?“ sympathisch direkt: „Ihre laute und unangenehme Art ist bekannt.“ Wie jeder Narzisst versuchte auch Mandic die höfliche, aber vernichtende Kritik zu relativieren. Allerdings erhielt er auf sein „In Polizeieinsätzen?“ als Antwort: „Nein, generell.“
    Die dritte Zeugin war an dem Tag mit ihrer sehschwachen Mutter unter der Brücke auf einem Spaziergang mit ihrem kleinen Hund. Ihrer Darstellung nach wurde der Nebenkläger unmittelbar nach seiner Ankunft angegriffen. Er habe versucht zu fliehen, aber ihm wurde direkt ins Gesicht gesprüht: „Da war nicht einmal ein Meter Abstand zwischen.“ Wie alle anderen ZeugInnen widerlegte auch diese Zeugin Mandic’ Lüge, er habe sich gegen eine Übermacht von drei Personen verteidigen müssen.
    Die vierte Zeugin war eine Joggerin Anfang 30, die mit Kopfhörern auf voller Lautstärke und gesenktem Blick auf die Kaiserstuhlbrücke lief. Als sie hochschaute, setze Mandic das Pfefferspray zum ersten Mal gegen den Nebenkläger ein. Dieser habe starke Schmerzen gehabt und sich an den Rand der Fahrbahn hingesetzt. Mandic habe sich ungefragt in das Gespräch zwischen ihr und der letzten Zeugin des ersten Tages eingemischt. Die Zeugin erkannte den Angeklagten im Gerichtssaal zuerst nicht und beschwerte sich sehr offen und unverblümt über Mandic’ machistisches Auftreten: „Der sah aus wie von einer Sicherheitsfirma.“
    Der fünfte Zeuge war ebenfalls vom Polizeirevier Nord, allerdings war er am Funktisch gewesen. Während seiner Zeugenaussage wurde Mandic’ zweiter Anruf bei der Polizei vorgespielt. Mandic beleidigt in dem Telefonat mit der Polizei den Nebenkläger: „Bleib stehen, du Mongo!“ Die Freiburger Polizei hatten den zweiten Notruf als Beweis für die Beleidigung gespeichert. Die behindertenfeindliche Beleidigung versuchte Mandic als normalen Umgangston unter Freunden zu verkaufen.
    Der letzte Polizeizeuge war der Sachbearbeiter des Falls vom Freiburger Staatsschutz. Mittlerweile sei er im „Phänomenbereich Ausländerextremimus“ beschäftigt. Vor allem ihm stellten die Nazis an diesem Tag sehr interessante Fragen zur Arbeits- und Organisationsweise der Polizei. Diese wurden aber kaum beantwortet, mehrfach berief sich der Bulle auf das „Dienstgeheimnis“. Auch zur Autonomen Antifa Freiburg wurden dem Zeugen viele Fragen gestellt, zu denen er leider meist keine Antwort wusste. Der Staatsschutzbulle sagte aus, dass sein Chef, der stellvertretende Inspektionsleiter, wohl die beiden Radfahrer erkannt habe. Er signalisierte jedoch, dass auch dieser keine Details zum Freiburger Staatsschutz vor Gericht verraten werde.
    Der Politbulle hatte die ZeugInnen in den Wochen nach der Tat vernommen. Insbesondere sagte er aus, dass der Nebenkläger ihm gegenüber einen klaren Strafverfolgungswillen geäußert habe. Später bat der Nebenkläger den Richter seine Ablehnung des Antrags auf einen rechtlichen Hinweises in Bezug auf eine Verurteilung wegen Beleidigung zu überdenken. Richter und Staatsanwalt einigten sich darauf, die Beleidigung als minderschweres Delikt im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht weiter zu verfolgen.
    Nach den Zeugenvernehmungen drängte der Staatsanwalt darauf, endlich die beiden Videos „in Augenschein zu nehmen“. Die Nazis hatten die Videos, auf denen sie sich selbst bei Straftaten gefilmt haben, nicht etwa vernichtet. Vielmehr hat Mandic sie dem Staatsschutz auf einem USB-Stick übergeben. Nur hatte der Staatsanwalt die Videos bis zu diesem Tag noch nicht gesehen: „Ich bin bestimmt der einzige im Raum, der die Videos noch nicht gesehen hat.“
    Auf den Videos ist zu sehen, wie Mandic und Hagerman auf die Brücke fahren und aussteigen. Statt zu den Linken zu gehen, geht Hagerman an den Kofferraum und bewaffnet sich mit einer Metallschere. Später ist zu sehen, wie der verwundete Nebenkläger taumelnd versucht zu fliehen und Mandic ihm aus nächster Nähe und ohne Not noch einmal Pfefferspray ins Gesicht sprüht. Strafbar als gefährliche Körperverletzung.
    Presse: RDL

  • Sonntag, 13.12.2020

    In Freiburg demonstrierten am 12. Dezember bis zu 350 Linke unangemeldet von der Innenstadt zum Knast und zurück. Die alljährliche Antirepressionsdemo verlief ohne nennenswerte Zwischenfälle.
    Indy | RDL

  • Montag, 14.12.2020

    In Österreich wurden bei Razzien gegen ein Nazi-Netzwerk 70 automatische und halbautomatische Schusswaffen und 100.000 Schuss Munition gefunden – der größte Waffenfund seit Jahrzehnten. Neben fünf österreichischen Nazis wurden auch zwei Deutsche aus NRW in Bayern festgenommen, letztere wegen Drogenhandels. Zu den in Österreich verhafteten Nazis gehört der 53-jährige Peter Binder, der schon in den 1990er Jahren Teil eines rechtsterroristischen Netzwerks war und 1995 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Im Januar 2018 wurde er wegen illegaler Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe und wenige Monate später zu einer erneuten Haftstrafe wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Das jetzt entdeckte Waffenarsenal soll er aus der Haft heraus und während seiner Freigänge aufgebaut haben. Laut Bullenangaben sagte Binder aus, dass die Waffen für deutsche Nazis bestimmt gewesen seien, die damit eine „rechtsradikale Miliz“ aufbauen wollten. Die Waffen sollen durch Drogengeschäfte finanziert worden sein.
    Nur wenige Tage vor den Razzien in Österreich machte ein anderer Waffenskandal Schlagzeilen: Der 47-jährige Ex-NPDler Alexander Reichl soll illegal Waffen aus Kroatien beschafft haben. Laut Zeugenaussagen seien die Waffen „für die AfD“ bestimmt gewesen – Reichl trat im März 2016 dem AfD-Kreisverband München-Land bei.

  • Dienstag, 15.12.2020

    Am 15. Dezember wurde Dubravko Mandic im Kaiserstuhlbrücken-Prozess vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Amtsrichter Schuller blieb mit seinem Urteil sowohl bei der Strafe als auch bei der Bewährungszeit beim gesetzlich vorgeschriebenen Minimum.
    Verurteilt wurde Mandic in der ersten Instanz nur für den zweiten Pfefferspray-Angriff auf den Nebenkläger, der dank Hagermans Video bestens dokumentiert ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Mandic vorbestraft im Sinne des polizeilichen Führungszeugnisses.
    Neben der üblichen Bewährungsauflage der Meldepflicht des Wohnsitzwechsels muss Mandic innerhalb eines halben Jahres, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, 3.000 Euro an die Caritas Pflasterstub’ zahlen. Außerdem muss Mandic die Verfahrenskosten und die Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie Schmerzensgeld samt Zinsen zahlen, allerdings wird über die Höhe des Schmerzensgeldes erst ein Zivilgericht entscheiden.
    Am ersten Prozesstag wurden ZeugInnen vernommen und erst am zweiten Prozesstag machte Mandic eine Einlassung. Diese wurde später von Richter Schuller als kaum relevant für das Urteil bezeichnet, weil sie erst nach den Aussagen der ersten vier ZeugInnen geschah. Später folgte die Vernehmung weiterer ZeugInnen sowie der Vorführung der beiden von Hagerman gefilmten und von Mandic dem Staatsschutz übergebenen Videos, welche letztlich das wichtigste Beweismittel im Prozess waren.
    Der dritte Verhandlungstag begann mit einem für Freiburg typischen Provinzskandal. Corona-bedingt waren an allen Tagen nur elf Sitzplätze vorgesehen. Da die Nazis zur Urteilsverkündung mobilisiert hatten, gab es bereits beim Einlass ein Gerangel um die wenigen Plätze. Ein Journalist von Radio Dreyeckland wollte den reservierten Presseplatz einnehmen, doch Richter Schuller entschied, dass dieser für den Journalisten der Badischen Zeitung freizuhalten sei, der später kam. Die Badischen Zeitung als Nutznießerin dieses Geschmäckles schiebt die Schuld auf die Nazis und Corona, nicht jedoch auf die eigene Monopolstellung.
    Für diesen Prozesstag war Robert Hagerman als Zeuge vorgeladen worden. Er erschien mit seiner Rechtsanwältin Nicole Schneiders, die vergeblich versuchte, sich wegen Hagermans Asperger-Syndrom als Zeugenbeistand beiordnen zu lassen. Sie hatte auch nicht viel mehr zu sagen, als dass ihr Mandant von seinem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
    Mandic’ Rechtsanwalt Jochen Lober widersprach und wollte Hagerman zu einer Aussage zwingen. Lober argumentierte, dass Hagerman kein Zeugnisverweigerungsrecht habe, da es sich um kein gemeinschaftliches Tatgeschehen handele. Sowohl Staatsanwalt als auch Richter erteilten Mandic’ und Lobers Sündenbockstrategie eine Absage und so wurde Hagerman entlassen.
    Anschließend stellte Lober eine ganze Reihe von Anträgen. Teile des VS-Berichts sollten ebenso vorgelesen werden wie unser Communiqué. Andreas Schumacher, der damalige Sprecher des AfD-Kreisverbands, sollte als Wahlwerbungskoordinator vorgeladen und das beschädigte Wahlplakat in Augenschein genommen werden. Außerdem sollte der beim Staatsschutz der Freiburger Kriminalpolizei zuständige Bulle Aussagen über Linke machen.
    Der Nebenklageanwalt Jens Janssen kommentierte die Antragsflut mit: „Ich bin ja schon froh, dass nicht Frau Merkel vorgeladen wurde.“ Damit wollte er vermutlich auf Mandic’ Prozess wegen Beleidigung und die Vorladung der Bundeskanzlerin anspielen und nicht etwa auf die sowohl am zweiten als auch am dritten Verhandlungstag anwesende Alicia Merkel, die bei der Kreistagswahl 2019 im Mittleren und Kleinen Wiesental für die AfD kandidiert hat.
    Alle Anträge bis auf die beiden Verlesungen wurden abgelehnt. Also musste Richter Schuller die Seiten 239 bis 247 des baden-württembergischen Verfassungsschutz-Berichts 2019 vorlesen. Lober mokierte sich insbesondere über die Mollis auf Bullenwache im Juli 2019 und über ein Zitat aus der Alboffensive-Analyse: „So jammert die AfD über die Zerstörung ihrer Wahlplakate. Wir bewerten es eher als eine Form von Zivilcourage, wenn jemand rassistische oder nationalistische Parolen aus dem Straßenbild entfernt. Wir sagen daher laut: Dankschön an alle aktiven AfD- Gegner*innen!“
    Danach hielt der Richter auf Antrag des Nazi-Verteidigers das Antifa-Plädoyer, indem das komplette Communiqué der Autonomen Antifa Freiburg vorgelesen wurde. Lober erklärte, dass die Infos in dem Communiqué nur von AugenzeugInnen stammen können und somit die ZeugInnen mit der Antifa unter einer Decke stecken müssen. Was das mit der gefährlichen Körperverletzung seines Mandanten zu tun hat, erklärte er nicht. Damit endete die Beweisaufnahme.
    Es folgten die überraschend kurzen Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung und anschließend hatte der Angeklagte noch das letzte Wort. Staatsanwalt Florian Rink widersprach der Notwehr bei beiden Pfefferspray-Angriffen, die in seinen Augen „schlichtweg Selbstjustiz“ waren: „Der Angeklagte hatte Rachegedanken. Ein Jagdinstinkt war durchaus vorhanden.“ Rink forderte wie im Strafbefehl seiner Kollegin acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Der Rechtsanwalt des Nebenklägers Jens Janssen sprach die menschenverachtende NS-Ideologie an, die durch Mandic’ Wortwahl von dem zugegebenen „Zecke“, über das nachgewiesene „Mongo“ bis hin zum bestrittenen „Ratte“ deutlich wird. Außerdem wies er darauf hin, dass die Videosequenzen nicht alle von ZeugInnen beobachteten Pfefferspray-Angriffe des Angeklagten zeigen können.
    Mandic’ Rechtsanwalt Lober versuchte wie erwartet eine zeitliche Zäsur des Tatgeschehens zu verleugnen, um Mandic’ Taten als Notwehr oder Nothilfe darstellen zu können. Wenn sich der eigene Nazi-Mandant allerdings selbst überführt, dann kann sein Nazi-Verteidiger auch nicht mehr viel retten und so erging sich Lober in dämlichen Fußballvergleichen.
    Der Richter zielte mit seiner Urteilsbegründung insbesondere auf die zeitliche Reihenfolge, die sich vor allem aus den Videos ergab. So habe der gesamte Tatverlauf von dem Moment, in dem Mandic und Hagerman auf die Brücke fahren, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Polizei eintraf, ziemlich genau zehn Minuten gedauert. Zwischen den Pfefferspray-Angriffen auf dem Video lag aber mehr als eine Minute, in der allerlei Dinge geschahen, also handelte es sich mindestens bei dem zweiten Pfefferspray-Angriff aus nächster Nähe und ohne Not um eine gefährliche Körperverletzung.
    Presse: RDL | BZ

  • Mittwoch, 16.12.2020

    Frankreich hat zum Ende des Jahres erneut die Anti-Terror-Keule geschwungen, um Linke zu kriminalisieren. Bei Razzien im Großraum Paris, Rennes, Plestin-les-Grèves, Cubjac und Toulouse wurden am 8. Dezember neun Linksradikale vorläufig festgenommen, da diese mutmaßlich eine „gewaltsame Aktion“ planten, „revolutionäre Ideen“ verfolgten und der „ultralinken Szene“ angehören sollen. Bei den Durchsuchungen wurden angeblich Schußwaffen und Zutaten für TATP-Sprengstoff gefunden. Der Geheimdienst DGSI führte den Einsatz an. Sieben der Verhafteten wurden am 11. Dezember dem Haftrichter vorgeführt, fünf befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in Untersuchungshaft.
    Seit der 2018 nach einem knappen Jahrzehnt spektakulär gekenterten Tarnac-Affäre, hatten sich die Staatsanwaltschaften davor gedrückt, über die Verfolgung wegen einfacher krimineller Vereinigung hinaus zu gehen. Vielleicht hat ja auch die grausame deutsche Justiz dazu beigetragen, den Knoten platzen zu lassen. Denn auch hierzulande wurde 2020, nebst zahllosen „einfachen“ §129er-Verfahren, erneut der §129a ausgepackt, um Menschen in Sachsen und dem Rhein-Main-Gebiet zu verfolgen.
    Feuer und Flamme der Repression!

  • Donnerstag, 17.12.2020

    Der Lahrer AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hat sich mit Corona infiziert. Er wurde am 12. Dezember – an diesem Tag wollte er eigentlich in Lörrach hetzen – mit einem Krankenwagen ins Lahrer Klinikum gebracht und wird dort seitdem stationär behandelt. Seitz hatte noch im November mit einer löchrigen Netzmaske im Bundestag gegen die Maskenpflicht protestiert.
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  • Freitag, 18.12.2020

    Die überregionale Querdenker-Szene mobilisiert für Samstag, den 19. Dezember, ab 14:00 Uhr zu einer Kundgebung auf den Platz der Alten Synagoge in Freiburg. Da die Querdenker-Kundgebung in Weil am Rhein verboten wurde, sollen auch die dortigen VerschwörungsanhängerInnen nach Freiburg umgeleitet werden. Als Redner werden Michael Ballweg, Samuel Eckert und Nana Domena erwartet. Es ist also mit allen Arten von Aluhüten zu rechnen – von denen, die schon mal von 5G Kopfschmerzen hatten bis hin zu den offenen AntisemitInnen. Gegen die Querdenker-Kundgebung gibt es eine antifaschistische Gegenmobilisierung um 14 Uhr auf dem Platz der Alten Synagoge.

  • Samstag, 19.12.2020

    In Freiburg wurde am 19. Dezember die Querdenken-Kundgebung auf dem Platz der Alten Synagoge wie zuvor schon in Weil am Rhein verboten, weil bei einer erwarteten TeilnehmerInnenzahl von eintausend Menschen die Corona-Auflagen nicht mehr hätten erfüllt werden können. Dennoch kamen hunderte Corona-LeugnerInnen nach Freiburg und liefen in Gruppen und ohne Masken durch die Innenstadt. Im Gegensatz zu linken Demos ließen die Bullen die teilweise sehr aggressiven Superspreader weitestgehend unbehelligt und kesselten einige erst, als diese gegen Abend eine Demonstration durch die Bertoldstraße begannen.
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  • Sonntag, 20.12.2020

    Nach einer verbalen Auseinandersetzung im Juni 2019 zwischen NutzerInnen des Jamnitzer Parks in Nürnberg und der Polizei wurden zwei Angeklagte wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ im Oktober 2020 vom Amtsgericht Nürnberg zu Haftstrafen von 18 bzw. 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ihr Vergehen: Anschreien der Bullen. In einem durch und durch politischen Prozess wurde der Öffentlichkeit unmissverständlich klar gemacht, dass verbale Unmutsäußerungen in Bayern zu Knaststrafen führen können. Im Februar 2021 wird die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg stattfinden.
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  • Montag, 21.12.2020

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat letztinstanzlich geurteilt, dass die vier Jahrzehnte andauernde Überwachung von Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verdassungsschutz illegal war. Zwar konnte Rolf Gössner den 15 Jahre dauernden Prozess gegen den Inlandsgeheimdienst gewinnen und vermutlich hat das in seinem Fall auch zu einem Ende der Überwachung geführt. Strukturelle Konsequenzen wird das Urteil für den Geheimdienst aber wie immer keine haben – von persönlichen Konsequenzen für die MitarbeiterInnen der Spitzelbehörde ganz zu schweigen.

  • Dienstag, 22.12.2020

    Angesichts der Versammlungsverbote an Silvester wird die diesjährige Knastkundgebung in Freiburg um einen Tag vorverlegt. Kommt mit uns vor die JVA am 30. Dezember um 18 Uhr und zeigt euch solidarisch mit den Gefangenen. Für eine Welt ohne SchließerInnen und Kerker!

  • Mittwoch, 23.12.2020

    Laut Badischer Zeitung will Daniel Rottmann für die AfD bei der Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahlkreis Freiburg I kandidieren. Der Freiburger Mandic-Zögling Karl Schwarz unterlag bei der Aufstellungswahl am 19. Dezember in Titisee-Neustadt dem derzeitigen Landtagsabgeordneten Daniel Rottmann aus Ehingen im Alb-Donau-Kreis. Die Analyse der Badischen Zeitung, wonach Rottmann „dem gemäßigten AfD-Lager um den Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen“ angehöre, trifft nicht zu. Nichts an Rottmann ist gemäßigt, es gibt keine harmlosen Faschisten. Rottmann gehörte der fundamentalistischen „Partei Bibeltreuer Christen“ an und war Miglied in Eva Hermans reaktionärer AUF-Partei. Als baden-württembergischer Landtagsabgeordneter hat Rottmann in den letzten zwei Jahren mit einem halben Dutzend Landtagsanfragen das Autonome Zentrum KTS Freiburg angegriffen. Rottmann hetzt gegen die „Aufnahme von Moria-Flüchtlingen“ und die „Abschiebeverhinderungsindustrie“. Kein faschistischer Wahlkampf ohne antifaschistische Reaktion!

  • Donnerstag, 24.12.2020

    Das Corona-Jahr 2020 war mit seinen nächtlichen Ausgangssperren kein gutes Jahr für die Freundinnen und Freunde der internationalen Kirchenbrandstiftungsszene. Landauf, landab frohlockte die Reaktion mit Schlagzeilen wie „Nach Brandstiftung runderneuert: Heilig Geist ein Jahr nach dem Brand“ oder „Nach dem Kirchenbrand in Buchsi: Die Kirche erstrahlt in neuem Glanz“. International wird das „Konzert in Notre-Dame an Heiligabend – zum ersten Mal seit dem Brand 2019“ gefeiert – und nicht etwa die Plünderungen und Brandstiftungen am 18. Oktober an der „Parroquía de la Asunción“ oder der Bullen-Kirche „Iglesia de San Francisco de Borja“ in Santiago de Chile am Jahrestag des Beginns der Aufstände für eine neue Verfassung. Die wenigen Standhaften, die in diesen schweren Zeiten die Fackel der Aufklärung hüten, werden mit Repression überzogen. Die Aufrechten, die am 19. Dezember in Reinberg-Sundhagen im hintersten Winkel Mecklenburg-Vorpommerns „die Schmuckbänder des Erntekranzes“ der Dorfkirche anzündeten und „die Spendendose der Kirche“ aufhebelten sind beispielsweise mit „Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung sowie des besonders schweren Diebstahls“ konfrontiert. Selbst international hilft höchstens mal die petroleuse coïncidence wie am Saint Nicholas Day in New York City. Statt sugary treats gab es ein leckeres Feuer in der Middle Collegiate Church in Manhattan, die bis auf die Steinwände niederbrannte. Immerhin fallen dieses Jahr auch mal die christlichen TrittbrettfahrerInnen mit den alljährlichen Versicherungsbetrügereien auf. Im bayerischen Oberreit wollten sie sich am Nikolaustag eine schöne Grundsanierung ihrer „Filialkirche Mariä Opferung“ und eine Restaurierung ihres Tabernakels erschwindeln. Angeblich wurde der Sachschaden in Höhe von 250.000 Euro „durch eine brennende Kerze auf dem Hochaltar verursacht“, aber wie durch ein Wunder „blieb der Kelch mit den geweihten Hostien im Tabernakel unversehrt“ und sind „die Kosten durch die Versicherung abgedeckt.“

  • Freitag, 25.12.2020

    Ab dem 1. Januar 2021 ist die „Burschenschaft Normannia-Nibelungen zu Bielefeld“ die neue Vorsitzende der „Deutschen Burschenschaft“. Die Bielefelder Naziburschen übernehmen den Vorsitz von der „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“, die noch in der Vor-Corona-Zeit auf dem Burschentag 2019 gewählt wurde. Die „Normannia-Nibelungen“ hingegen wurde – nachdem der Burschentag 2020 abgesagt worden war – in einem Umlaufverfahren gewählt. Alle gestellten Anträge inklusive Strafanträge ruhen derweil bis zum nächsten ordentlichen Burschentag.

  • Samstag, 26.12.2020

    Auf das Autonome Kulturzentrum Zelle in Reutlingen wurde am 23. Dezember ein Brandanschlag verübt. An zwei verschiedenen Stellen mussten kurz nacheinander Brände gelöscht werden, so dass auch die Bullen von Brandstiftung ausgehen. Die Zelle geht „von einer politisch motivierten Tat aus, da sich eine Stunde bevor das Feuer gelegt wurde, ein bekannter Nazi, der auch schon im Frühjahr einen Jugendlichen Antifaschisten unter anderem mit einer Glasflasche verprügelt hat, auf dem Gelände aufhielt“.

  • Sonntag, 27.12.2020

    Die „Germania Hamburg“ hat ganz und gar vergeblich geklagt – gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Stattdessen haben die Nazis in der „Deutschen Burschenschaft“ richterlich feststellen lassen, dass ihre Burschenschaft „mit der Gewalt- und Willkürherrschaft der NS-Diktatur“ sympathisiere und dies „sowohl öffentlich als auch nichtöffentlich deutlich“ mache.
    Die „Frankonia Marburg“ heult rum, weil ihr Interieur von einem Überfalltrupp der DB-Burschenschaft „Germania Marburg“ ein wenig demoliert wurde: „In der Nacht auf den 14. Juni dieses Jahres stürmte eine Gruppe von Männern in die Villa in der Marburger Lutherstraße und schlug nach Angaben der Frankonia alles kurz und klein: Möbel seien umgetreten, Fenster und ein Fernseher zerbrochen und eine Ahnengalerie zerstört worden.“ Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen 30.000 Euro Sachschaden.
    Die DB-Burschen der „Frankonia Erlangen“ sind gerade etwas in der Bredouille wegen des „NS-Devotionalienhändlers“ in ihren Reihen. Der Nazibursche Adrian Matthes wurde am 16. Dezember vom Amtsgericht Erlangen „wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstößen gegen das Waffenrecht zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt“. Auf die Kanzlei seines Naziverteidiger Frank Miksch gab es am Heiligen Abend einen antifaschistischen Farbanschlag.

  • Montag, 28.12.2020

    Im Hambacher Forst gab es am 26. Dezember kurz nach fünf Uhr einen Brandanschlag mit Molotow-Cocktails auf das Zelt einer Mahnwache an der Landstraße 257. Die Mahnwache ist den Hambi-AktivistInnen „Vergissmeynicht“ und „Waka“ gewidmet: „Vergissmeynicht ist am 19. September 2018, während einer Räumung im Hambacher Wald, tödlich abgestürzt, der ehemalige Waldbesetzer Waka, ist am 07.10.2018 in Hajin/Nordostsyrien im Kampf gegen Daesh gefallen.“ Die Nachtwache war zum Glück in einem abseitsstehenden Wohnwagen und informierte die Feuerwehr. Noch ist völlig unklar, wer die Brandsätze geworfen hat.

  • Dienstag, 29.12.2020

    Über drei Jahre nach Razzien und der Eröffnung eines Verfahrens wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das Atommüllendlagerprojekt CIGEO im französischen Bure, sind die Ermittlungen seit dem 2. Dezember offiziell abgeschlossen. Endlich werden die Auflagen für die Beschuldigten am 22. Dezember massiv gelockert. Das heißt, die zehn Betroffenen dürfen Orte betreten, die ihnen seither verwehrt wurden und vor allem einander begegnen und kommunizieren, ohne dafür Knast zu riskieren. Natürlich versucht die Staatsanwaltschaft die massiven Freiheitseinschränkungen mit einer Berufung gegen die GenossInnen wieder herzustellen, offenbart dabei jedoch auch einen justizinternen Konflikt. Tonnenweise Akten der Staatsanwaltschaft und hunderttausende verprasster Euro durch die Bullen haben dem Ermittlungsrichter nicht genügt, um die überharten Auflagen aufrecht zu erhalten. Eine Anklage und Verfahrenstermine gegen die GenossInnen dürften in den kommenden Monaten folgen. Solidarität mit den Beschuldigten!

  • Mittwoch, 30.12.2020

    Am Abend des 30. Dezember versammelten sich deutlich über 100 Linksradikale zur jährlichen Silvester zum Knast-Demo, die dieses Jahr wegen der coronabedingten Versammlungsverbote an Silvester einen Tag vorverlegt wurde. Trotz des diesjährigen Feuerwerksverkaufsverbots wurden die Gefangenen mit Feuerwerk begrüßt, die starke Anlage und die Live-Übertragung von Radio Dreyeckland trugen die Reden und Sprechchöre über die Knastmauern der JVA Freiburg. Nach der Kundgebung an der Ecke Sautierstraße/Tennenbacherstraße zog die Demo einmal rund um den Knast – begleitet von wuchtigem Sound, Farbbeuteln, mehr Feuerwerk und lauten Rufen von beiden Seiten der Knastmauern.

  • Donnerstag, 31.12.2020

    Die Corona-Pandemie war 2020 ohne Frage das weltweit dominierende Thema. Die Ausgangssperren und die Schließungen von Autonomen Zentren wie der KTS hat die radikale Linke hart getroffen. Dafür zeichnet sich auf unerwartetem Gebiet ein überraschender Sieg ab: Das Vermummungsverbot wurde durch ein Vermummungsgebot ersetzt. Was für verrückte Zeiten, in denen Bullen Unvermummte anzeigen und große Supermarktketten Propaganda für Vermummung machen: „Heute trägt man Verantwortung.“
    Im Januar hetzte die Nazipartei AfD auf zwei Demonstrationen in Köln und Baden-Baden gegen den öffentlichen Rundfunk. Die Naziorganisation „Combat 18“ wurde vom Bundesinnenminister verboten. Im Januar 2020 ging zweieinhalb Jahre nach dem linksunten-Verbot das Archiv von linksunten.indymedia.org online. Das linksunten-Archiv wird mindestens „in fünf Ländern auf drei Kontinenten dauerhaft gespiegelt“. Damit erfüllte sich unsere Vorhersage aus dem Winter 2017, „dass es den Repressionsbehörden nicht gelingen dürfte, das Archiv der Seite dauerhaft aus dem Netz zu verbannen.“ In Freiburg gab es eine Veranstaltungsreihe zum Tag (((i))) und wenige Tage vor dem linksunten-Prozess gab es in Leipzig eine militante Demo für Indy linksunten. Ende Januar wurde die Klage gegen das Vereinsverbot dann aus formalen Gründen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht weigerte sich wie erwartet das linksunten-Verbot inhaltlich zu prüfen. Mal schauen, was das Bundesverfassungsgericht sagt, in ein paar Jahren. So vorhersehbar das Leipziger Urteil im Januar war, so überraschend kam im Oktober das Urteil des VGH Mannheim, das die linksunten-Razzia in der KTS für rechtswidrig erklärte. Die KTS, höchstrichterlich geprüft nicht das Vereinsheim von Indymedia linksunten, wartet noch immer auf die 30.000 Euro, die im Haus als linksunten-Vereinsvermögen beschlagnahmt wurden.
    Im Februar wurde die LU15 in Tübingen durchsucht. Für die WerteUnion war es kein tolles Jahr. Der Revolverheld und Nazianwalt Ralf Höcker trat im Februar als Vorsitzender des AfD-Lobbyvereins in der CDU zurück und im August folgten viele Austritte. Der FDPler Thomas Kemmerich wurde mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsident von Thüringen gewählt. Einen Monat später wählte die Linkspartei in Thüringen den AfD-Abgeordneten Michael Kaufmann zu einem von fünf Landtagsvizepräsidenten. Am 19. Februar war der Nazianschlag von Hanau mit zehn Toten: Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi, Fatih Saraçoğlu, Gabriele Rathjen. In Berlin folgte die militante Kampagne „Die AfD hat mitgeschossen“.
    Im März gab es erste Ausgangssperren. Am 10. März ist Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat gestorben. Das Bundesinnenministerum gab das Verbot einer Reichsbürger-Organisation bekannt und der Verfassungsschutz die Beobachtung des AfD-„Flügels“, der daraufhin seine Selbstauflösung bekannt gab.
    Im April wurde der Burschentag der „Deutschen Burschenschaft“ auf November verschoben und schließlich im Oktober abgesagt. Die neue Vorsitzende „Normannia-Nibelungen zu Bielefeld“ wurde schließlich in einem Umlaufverfahren gewählt. Am 1. April gab es Razzien bei Nazihools in NRW. Die Chaoswochen führten in der AfD zu einem Stühlerücken und der abgesagte Bundesparteitag in Offenburg zu Anschlägen im Südwesten. In Freiburg gab es einen Anschlag auf ein Fahrzeug der WISAG-Gruppe. Die Naziattentäter von Kassel und Halle wurden angeklagt. Die City Cobras wurden trotz Nazishirt auf einer kommunistischen Kundgebung auf dem Platz der Alten Synagoge akzeptiert.
    Im Mai nahmen die Corona-Demos der Verschwörungsgläubige zu. Es gab antifaschistische Proteste und die Garten-Coop positionierte sich gegen die Corona-Querfront. In Stuttgart wurde ein Nazigewerkschafter am Rande einer „Querdenken“-Demo verprügelt, was im Juli zu Razzien und einer Festnahme und im November zu einer weiteren Festnahme führte. Am 2. Mai versammelten sich knapp 60 AfD-Nazis unter Polizeischutz auf dem Platz der Alten Synagoge. Unter den Rednern war auch der Corona-Leugner Thomas Seitz, der lustigerweise im Dezember selbst an Covid-19 erkrankte.
    Im Juni gab es wie auch im Rest des Jahres Repression gegen HausbesetzerInnen und Korruption bei der Polizei in Freiburg. In Frankfurt wurde ein §129a-Verfahren wegen eines Brandanschlags auf den Bundesgerichtshof in Leipzig an Neujahr 2019 eingeleitet. Der rassistische Mord an George Floyd in Minneapolis führte zu Antira-Unruhen in den USA unter Präsident Donald Trump. Die BlueLeaks sorgten für Transparenz mit der Veröffentlichung der persönlichen Daten von 700.000 US-Bullen. Der von der „Leipziger Burschenschaft Germania“ geplante „Rassenkrieg“ wurde von Sachsen-Anhat Rechtsaußen und in der taz nachgezeichnet und später vom MDR aufgegriffen. Die Badische Zeitung attackierte vergeblich die KTS. In Stuttgart war Krawallnacht, was die Polizei zu Aufrüstung und Rassismus nutzte. Die Naziorganisation „Nordadler“ wurde verboten. Ende Juni wurde der Nazi Tim Löffelbein vom Freiburger Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Knast verurteilt. Sein Komplize Daniel „Dalton“ Mikus stand bereits im Februar vor Gericht.
    Im Juli gab es in Freiburg einen Anwerbeversuch und einen weiteren Anwerbeversuch bei einer Minderjährigen. In Hamburg wurde das harte Urteil im Elbchaussee-Prozess drei Jahre nach dem G20-Gipfel verhängt.
    Im August wurde die „Burschenschaft Normannia Heidelberg“ öffentlich als Hort des Antisemitismus gebrandmarkt. Der Ruf war ruiniert, die Aktivitas aufgelöst, über ein Dutzend Alte Herren ausgetreten und nun prüft das Finanzamt auch noch die Gemeinnützigkeit des Hausvereins. Deswegen planen die Burschen gerade ihre Satzung noch schnell zu ändern, damit ihre Villa nicht wirklich an die Uni Heidelberg fällt, sollte ihnen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. In der Neuköllner Brandanschlagsserie wurden zwei Nazistaatsanwälte wegen Befangenheit vom Justizsenator abberufen. In der AfD wurde Kalbitz geschasst und der Syndikats-Brandstifter Joachim Scholtz stellte sich als AfD-Spender heraus.
    Im September gab es Razzien gegen den Roten Aufbau im Norden und Westen. Am 2. September starb der anarchistische Anthropologe David Graeber. In Seattle wurde der Antifaschist Michael Forest Reinoehl von Bullen kaltblütig ermordet. Das Flüchtlingslager Moria in Griechenland brannte. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein zerbrachen die AfD-Landtagsfraktionen an Austritten.
    Im Oktober wurde in Nancy die Nazibücherei Les Deux Cités eröffnet. In Griechenland endete der Prozess gegen die Nazipartei Golden Dawn. In Basel wurden Haftstrafen gegen Basel Nazifrei verhängt. In Berlin wurde die Liebig34 nach mehr als 30 Jahren geräumt. Unter anderem in Freiburg wurde deshalb zwei Autos abgefackelt. Es gab riesige Waffenfunde bei Nazis in Süddeutschland und auch in Freiburg gab es Naziaktivitäten.
    Im November wurde in einem §129-Verfahren eine Linke in Leipzig festgenommen. Zwei Tage später marschierten 20.000 Rechtsradikale durch die Stadt. Bei der Räumung des Dannenröder Walds gab es Schwerverletzte durch die Bullen. Nach dem Kauf einer Naziwaffe musste Lorenz Caffier als Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern zurücktreten. Die „Gruppe Somogyi“ wurde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt. Die französischen Aufstände hatten dieses Jahr ihren Höhepunkt am 28. November, als eine halbe Million Menschen gegen die Legalisierung des permanenten Ausnahmezustands durch die Macron-Regierung auf die Straße gingen und in Paris die Banque de France brannte. In Freiburg gab es eine Antirep-Kundgebung und in Basel eine große Antifademo.
    Im Dezember gab es wie das ganze Jahr über Skandale um Bullen in Nazichatgruppen. Im September hofierte die BZ die AfD, im Dezember ließ sich von ihr kaufen. Im September wurde Dubravko Mandic wegen Nötigung verurteilt, im Dezember nach dem ersten und zweiten am dritten Prozesstag im Kaiserstuhlbrücken-Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine überregionale „Querdenker“-Demo wurde in Freiburg verboten. Die AfD machte mit Waffenkäufen von sich reden. Es gab Brandanschläge auf die Zelle und eine Hambi-Mahnwache. Am 12.12.2020 um 13:13 ging die jährliche Demo gegen Überwachung und Repression zum Knast. Wegen des Corona-Versammlungsverbots an Silverster einen Tag früher endete das Jahr ansonsten wie jedes Jahr: Silvester zum Knast!