Zu Beginn des vorletzten Prozesstages am 29. Januar im zweiten Stech-Prozess wurde das Ergebnis des positiven DNA-Abgleiches bekannt gegeben. Die Haare am Spoiler von Stechs Wagen stammen vom geschädigten Antifaschisten. Anschließend wurde kurz vor Schließung der Beweisaufnahme ein Video angesehen, auf dem Stech bei einer Nazimahnwache „gegen Kinderschänder“ in Sinsheim eine Rede hält. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahre auf Bewährung für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Im Verfahren zwei Jahre zuvor plädierte derselbe Staatsanwalt noch auf 3 Jahre ohne Bewährung wegen Totschlags im minderschweren Fall. Für die Nebenklage ist ein Tötungswille Stechs – nicht nur wegen seines Fahrverhaltens – deutlich vorhanden. Kritisiert wurde neben den unzureichenden Ermittlungen der Polizei, dass bei der Rechtsprechung gegen Nazis deren Gesinnung, die eine niedrige Hemmschwelle an Gewalt gegen ihre politischen GegnerInnen beeinhaltet, oft außer Acht gelassen wird. Die AntifaschistInnen der Nebenklage verlasen anschließend eine Stellungnahme. Stechs Verteidiger Ulf Köpcke insistierte, dass nur das „Kerngeschehen, das zehn Sekunden umfasst“ für die Urteilsfindung relevant sei und forderte wie schon im ersten Prozess einen Freispruch. Am 30. Januar veröffentlichte der Freiburger Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen eine Stellungnahme, in der er sich im Gegensatz zu seiner früheren Positionierung unmissverständlich gegen die Übernahme der strafrechtlichen Verteidigung faschistischer Taten durch linke AnwältInnen wendet. Köpke erfüllt genau die Rolle, vor der der AKJ warnt: „Effektive Strafverteidigung kann bedeuten, eine solche Gewalttat aus ihrem gesellschaftlichen und politischen Kontext herauszulösen.“ Das Urteil im Stech-Prozess soll am Freitag, den 31. Januar, um 14 Uhr vor dem Freiburger Landgericht verkündet werden.