• Montag, 01.07.2024

    Am 29. und 30. Juni fand in Essen der 15. Bundesparteitag der AfD statt. Bereits am Vorabend gab es eine Rave-Demo unter dem Motto „Bass gegen Hass“, an der sich etwa 5.000 AfD-GegnerInnen beteiligten. Am 29. Juni blockierten und störten um die 7.000 AntifaschistInnen trotz brutaler Polizeigewalt die Anreise der AfD-Delegierten. Der Parteitag konnte erst mit deutlicher Verspätung und unter 600 verstörten AfD-Delegierten starten. Zeitgleich mit dem Beginn des Parteitags begann die Essener Großdemo gegen die AfD mit um die 70.000 TeilnehmerInnen.
    Die Versammlungsleiter des AfD-Parteitags (Tagesordnung) waren Julian Flak und Krzysztof Walczak. Am 29. Juni wählte die AfD ihren neuen Bundesvorstand. BundessprecherInnen bleiben [Tino Chrupalla>mot3183] und Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecher wurden Stephan Brandner, Peter Boehringer und Kay Gottschalk, letzterer setzte sich gegen Dirk Spaniel durch. Bundesschatzmeister bleibt Carsten Hütter, als stellvertretender Bundesschatzmeister wurde Alexander Jungbluth von der Naziburschenschaft der „Raczeks Bonn“ gewählt, der inzwischen auch im Europaparlament sitzt. Der Schriftführer ist Dennis Hohloch und als Beisitzer wurden Marc Jongen, Martin Reichardt, Dirk Brandes, Heiko Scholz, Roman Reusch und Hannes Gnauck gewählt.
    Am 30. Juni wählte die AfD die RichterInnen für ihr parteiinternes „Bundesschiedsgericht“. Erster Bundesschiedsrichter wurde Martin Braukmann, zweiter Bundesschiedsrichter wurde der Naziburschenschafter Christian Wirth und dritter Bundesschiedsrichter wurde Lothar Maier. Als vierter Bundesschiedsrichter wurde Christoph Wichardt gewählt, als fünfter Bundesschiedsrichter Peter Ditges und als sechste Bundesschiedsrichterin Nicole Günther. Ersatzschiedsrichter wurden in Essen nicht gewählt.
    Der Bundesvorstand gab nach einer Satzungsänderung, die ihm erst die Kompetenz dazu gab, den beschlossenen Austritt aus der ID-Partei bekannt. Zum Ende des Parteitags wurden eine „Resolution zur Außenpolitik“ und eine Resolution „Für ein Europa des Friedens“ in geänderter Fassung angenommen.
    Während des Parteitags hatten einige AfD-nahe Gruppierungen und Firmen Infostände in der Essener Grugahalle aufgebaut. Die „Vermarktung dieser Ausstellungsflächen“ übernahm die „parteieigene Alternita Dienstleistungs-GmbH“, einer 2021 als hundertprozentige Tochter des AfD-Bundesverbands gegründeten Firma.
    Zu den Ausstellern gehörten die „Junge Alternative“, die „Alternative Vereinigung der Arbeitnehmer“, die „Arbeitsgruppe Frauen in der AfD Nordrhein-Westfalen“, die „Christen in der AfD“, die „Desiderius-Erasmus-Stiftung“, der „Deutscher Akademiker-Verband“ der Korporierten in der AfD, die „Initiative freiheitlich-konservativer Frauen Deutschlands“, der Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“ und das „Mittelstandsforum für Deutschland e.V.“. Außerdem betrieben die „AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ und die „AfD-Fraktion im Landschaftsverband Rheinland“ sowie „Krautzone“ und „Blutdruck-Verlag“, die „WLD Service- und Vertriebsgesellschaft mbH“ mit dem „AfD-Fanshop“ und die Firma „Busko Jezero Development d.o.o. / Goldsee-Residenzen“ Infostände.
    Zu Archivzwecken veröffentlichen wir neben dem finanziellen Teil des vorläufigen Tätigkeitsberichts 2023 noch das ungeschwärzte Antragsbuch des 15. Bundesparteitags und das Protokoll des 14. Bundesparteitags, der am 28. Juli 2023 in Magdeburg stattfand.

  • Dienstag, 02.07.2024

    Die AfD Bayern darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München (PM als PDF) als Gesamtpartei vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz überwacht werden:
    „Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und Auswertung des viele tausend Seiten umfassenden Materials zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen.“
    Das Münchner Gericht wies eine Klage des bayerischen Landesverbands der AfD am 1. Juli zurück. Gegen das Urteil kann die Nazipartei noch in Berufung gehen. Die Kammer stellte die Rekrutierung von Spitzeln anheim:
    „Die Kammer kam bei Auswertung der Belege im Einzelnen sowie in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist. Es ist nicht zu beanstanden, dass neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch das BayLfV die AfD beobachtet. […] Da die Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD durch das BayLfV zu bejahen sind, ist auch die grundlegende Voraussetzung für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eröffnet.“
    Presse: BR1 | BR2 | SZ] | taz | SPON

  • Mittwoch, 03.07.2024

    Die Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Jena hat am 1. Juli ein umstrittenes Urteil im Prozess gegen die Nazikampfsportgruppe „Knockout 51“ verkündet. Leon Ringl wurde zu drei Jahren und zehn Monaten, Bastian Adams zu zwei Jahren und sechs Monaten, Maximilian Andreas zu zwei Jahren und zwei Monaten und Eric Krempler zu eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Wenig überraschend legte der Generalbundesanwalt Revision beim Bundesgerichtshof ein.
    Zwar beschrieb das Gericht die NPD-nahe Gruppe als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigung mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“, verneinte jedoch eine Ausrichtung auf „Mord und Totschlag“. Deswegen wurde die Nazigruppe zwar als „kriminelle“ (§ 129 StGB), nicht jedoch als „terroristische“ (§ 129a StGB) Vereinigung gewertet. Lapidar gesagt: das Gericht wollte nicht glauben, dass die Eisenacher Nazis unter Missbrauch des Notwehrrechts tatsächlich töten wollten. Rechtsradikaler Zynismus ist an Thüringer Gerichten weit verbreitet: Antifas hätte sich ja nicht in Todesgefahr bringen und die Nazis angreifen müssen.
    Presse: MDR1 | MDR2 | SZ | taz | LTO1 | LTO2 | SPON