Meldungen 2025 November

  • Samstag, 01.11.2025

    Am 31. Oktober 2025 wurde das Evagelismos Squat in der Theotokopoulou Straße 18 in Heraklion auf Kreta wieder geräumt. Nach der Wiederwahl von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis von der Nea Dimokratia (ND) gab es 2023 eine erste brutale Räumung mit anschließender Wiederbesetzung und erneuter Räumung.
    Der erste Jahrestag des Todes von Kyriakos Xymitis begann mit einer großangelegten Polizeirazzia gegen anarchistische Strukturen:
    „Seit heute morgen 5:40 findet in der kretischen Stadt Heraklion eine groß angelegte Polizeiaktion gegen anarchistische Strukturen statt. Dabei wurden sowohl das Evangelismos Squat als auch Privatwohnungen durch Spezialeinheiten gestürmt und mehrere Personen festgenommen.
    Der staatliche Angriff folgt auf eine Aktion von Anarchist*innen gegen den kürzlich zurückgetretenen griechischen Minister der Regierungspartei Nea Dimokratia, Makis Voridis. Dieser wurde vor wenigen Tagen in einem Restaurant in Heraklion entdeckt und konfrontiert, woraufhin er die Flucht ergreifen musste. In der Folge hatte die Regierungspartei Vergeltung angekündigt.
    Makis Voridis‘ Vergangenheit als Straßennazi mit engen Kontakten zur griechischen Junta und dessen Putschführer Georgios Papadopoulos sind ebenso bekannt wie sein Antisemitismus, seine in den letzten Jahren israelfreundliche und extrem ausländerfeindliche Politik als Minister für Migration und Asyl.
    Für Popularität der jüngsten anarchistischen Intervention gegen Voridis sorgen zudem die Umstände, unter denen dieser im Sommer von seinem Ministerposten zurückgetreten war. Die europäische Staatsanwaltschaft hatte kurz zuvor Betrugsermittlung eröffnet, in dem das Ministerium für ländliche Entwicklung und Nahrung, dessen Chef er als Minister von 2019 bis 2021 war, eine wesentliche Rolle spielt.
    Unter dem Namen Opekepe Skandal offenbart sich ein weiteres Mal der griechischen Öffentlichkeit, wie sich Politiker über das bekannte Maß hinaus persönlich bereichern. Sie hatten über private Netzwerke immense Fördergelder eingestrichen. Diese wurden für landwirtschaftliche Flächen, u.a. auf Kreta, beantragt, die nicht existieren, auf Flughafengelände oder im Wasser liegen.
    Die Rachsucht der Nea Dimokratia Clique gegen die anarchistische Bewegung ist also nach der Intervention gegen Voridids ein weiteres Mal angefacht. Hinzu kommt, dass heute der Jahrestag des Todes des anarchistischen Guerillero Kyriakos Xymitiris begangen wird. Die Razzia zielt mutmaßlich darauf ab, auch in das Gedenken einzugreifen und Entschlossenheit in der Bekämpfung jeder Form von Widerstand zu demonstrieren.“

  • Sonntag, 02.11.2025

    In Berlin sind zwei Antifas wegen gemeinschaftlicher, schwerer Körperverletzung angeklagt, wie die taz berichtet. Ihnen wird vorgeworfen, den heute 24-jährigen Nazi Leander Schultze am 18. April 2024 im Flur seines Hauses in der Wichertstraße in Prenzlauer Berg angegriffen zu haben:
    „Am 18. April 2024 kam es im Prenzlauer Berg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kader der Neonazi-Partei III. Weg Leander Schultze und Antifaschisten. Schultze eskalierte die Situation, zog ein Messer und stach auf zwei Antifaschisten ein – u. a. in Herzgegend und Nähe der Oberschenkelarterie. Aufgrund der Waffen- und Kampfsporterfahrung von Schultze ist von einer Tötungsabsicht auszugehen. Die beiden Antifaschisten mussten notoperiert werden und mehrere Tage im Krankenhaus verbringen.“
    Trotzdem ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen die Antifas. Sie unterstellt in ihren voreingenommenen Ermittlungen den Antifas sogar, das Messer mitgebracht zu haben.
    Leander Schultze ist ein Pankower Nazikader des „III. Weg“, sein Nebenklageanwalt ist der „III. Weg“-Nazi Matthias Bauerfeind. Der Prozess beginnt am 8. Dezember vor dem Amtsgericht Tiergarten und wird am 15. Dezember fortgesetzt.
    Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Nazis auf Angriffe bewusst und eintrainiert mit unverhältnismäßiger Gewalt reagieren. Ein Beispiel ist der Messerangriff des Freiburger Nazis Robert Hagerman vom Juni 2021. Hagerman hatte exakt einstudiert, wie er eine Notwehrsituation herbeiführt und ausnutzt, so dass er straffrei ausgeht. Damals wurde ein helfend eingreifender Passant durch Hagerman schwer verletzt.

  • Montag, 03.11.2025

    Dem BND-Professor Martin Wagener wurden wegen seines Buches „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ disziplinarrechtlich zehn Prozent seiner Bezüge gekürzt, wogegen er vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und verloren hat. Zur Zeit ist Wagener freigestellt, der Nazi bekommt also Gehalt, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Begründet wird die Disziplinarmaßnahme laut Tagesspiegel mit Wageners mangelnder Achtung vor der Menschenwürde:
    „Der BND zog ihn von der Nachwuchs-Ausbildung ab und warf ihm vor, rechtswidrig und schuldhaft gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Benachteiligungsverbot wegen der Herkunft sowie gegen die Menschenwürdegarantie verstoßen zu haben. Wagener habe mit seinen gegen Migranten gerichteten Äußerungen die beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten verletzt. Denn er führe mit dem ,ethnisch-kulturellen Volksbegriff‘ eine Kategorie ein, die das Grundgesetz nicht kenne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts über die BND-Vorwürfe.“
    Götz Kubitschek warb in dem „Rundbrief 49/2021“ seines „Antaios-Verlags“ für Wageners Buch:
    „Liebe Freunde und Leser, es kommt nicht oft vor, daß wir einen Buchtitel zum Titel des Rundbriefs machen. /Kulturkampf um das deutsche Volk/ ist aber so etwas wie die Parole unserer Arbeit, und daß es nun ein sehr interessantes Buch dieses Titels gibt, das nicht in unserem Verlag erschienen ist, macht die Sache doppelt spannend. Unten also: ein wichtiges Buch (und weitere wichtige Bücher!). Gruß aus Schnellroda!“
    Kubitscheks Zusammenfassung des Inhalts:
    „Gibt es das deutsche Volk? Die Frage mutet absurd an, hat aber einen ernsten Kern. Die Bevölkerungspolitik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, eine multikulturelle Gesellschaft zu errichten. Zur Durchsetzung der offiziellen Linie setzt die Bundesregierung unter anderem auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, dessen Präsident Thomas Haldenwang mit einem auflösenden Volksbegriff arbeitet.
    Wagener seziert diese Prozesse, die zur Volksvergessenheit führen und denkt eminent realistisch – was nicht zuletzt im angehängten Gespräch mit Martin Sellner deutlich wird. Daß Wagener am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin lehrt, macht dieses Einmaleins der Gegenaufklärung besonders interessant.“

    Am 14. Juni 2025 nahm Martin Wagener am „Sommerfest“der „Jungen Freiheit“ in Berlin teil.

  • Dienstag, 04.11.2025

    Der „Deutsche Akademikerverband“ (DAV) dümpelt seit seiner missratenen Gründung vor sieben Jahren vor sich hin. Ab und zu eine Veranstaltung, davon die meisten online, mehr war von dem Geisterverein der „Korporierten in der AfD“ die letzten Jahre nicht zu vernehmen. Aber seit 2025 sitzt Christoph Birghan, der Eierkopf hinter dem DAV, mit breitem bayerischem Dialekt für die AfD im Bundestag. Birghan ist „Alter Herr“ der „Burschenschaft Gothia Berlin“ und der „Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald“ in der „Deutschen Burschenschaft“.
    Christoph Birghan wirbt für sich mit steuerfinanzierten „Jäger mit Flinte im Morgengrauen“-Videos und kultiviert ganz generell sein „Bayerntrottel mit Lodenhut“-Image. Es ist unschwer zu erraten, welcher Reichsjägermeister hier Vorbild ist. Birghan greift nach jedem greifbaren Mikrofon, demnächst bei einer „Festveranstaltung“ der AfD zu „35 Jahre Deutsche Einheit“ am 9. November 2025 um 16 Uhr (Einlass: 14 Uhr) im Foyer des Paul-Löbe-Hauses. „Festredner“ des Tages: der Faschist Karlheinz Weißmann.
    Auf dem Podium wird Birghan zusammen mit dem Hamburger AfD-Bundestagsabgeordneten Alexander Wolf von der „Burschenschaft Danubia München“ sitzen. Angekündigt sind außerdem der Ex-Focus und heutige Tichy-Autor Alexander Wendt, die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete, dann CDU- und heutige WerteUnion-Politikern Angelika Barbe und der ehemalige Geschäftsführer des Stasimuseums Berlin Jörg Drieselmann.
    Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Götz Frömming, dem „kulturpolitischen Sprecher und Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Geschichte der AfD-Bundestagsfraktion“. Genau wie letztes Jahr am 9. November 2024. Nur hieß die Veranstaltung da „35 Jahre Mauerfall“ und Drieselmann hetzte mit Frank Grobe und Michael Klonovsky.
    Christoph Birghan ist groß im Großdenken, er träumt von einem „1968 von rechts“. Der Plan: die AfD soll unter Studenten Fuß fassen. Besprochen wurde das auf „einem erfolgreichen DAV-Strategietag am 22.September 2025 im Deutschen Bundestag“. Nur mit der Umsetzung hat es Birghan wie üblich nicht so. Macht nichts, die nächste DAV-Mitgliederversammlung ist dafür bereits terminiert, sie passt in die „Bibliothek des Konservatismus“:
    Am Samstag, 22. November 2025, soll der „7. Akademikertag des Deutschen Akademikerverbands“ in der „Bibliothek des Konservatismus, Fasanenstraße 4, 10623 Berlin“ stattfinden. Um 13 Uhr ist eine Mitgliederversammlung mit Vortrag geplant, ab 18 Uhr soll es ein gemeinsames Abendessen in einem Restaurant geben.

  • Mittwoch, 05.11.2025

    Eigentlich sollte es ja Eisenach sein, für so einen richtigen „Burschentag“. Die Stadt des „Wartburgfests“ und des „Burschenschafterdenkmals“. Aber das „Berghotel“ mit angeschlossenem „Restaurant Bergliebe“ direkt neben dem Denkmal ist fest in der Hand der „Deutschen Burschenschaft“ (DB). Die veranstaltet in der thüringischen Stadt jedes Jahr im Sommer ihren „DB-Burschentag“, zuletzt mit Fackelmarsch ab Marktplatz.
    Um Distanz zur DB nach dem narbenreichen Abspaltungsprozess zu demonstrieren, hielt die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ (ADB) ihren „ADB-Burschentag“ seit ihrer Gründung 2016 im Herbst in Jena ab. Aber das „Fair Resort Hotel“, in dem die Burschen während dieser Tage zu nächtigen pflegten, hat sich in diesem Jahr das mit den „Burschenschaftern“ nochmal gut überlegt. Das Ergebnis der Abwägungen: „Burschenschafter“ sind schlecht fürs Geschäft.
    Dann also Eitorf. Statt Wartburg gibt es Burg Welterode, statt „Grüner Tanne“ heißt es „Böck dich“. In der Gemeinde unweit Bonns betreibt Bernd Kessel, „Alter Herr“ der „Burschenschaft Sigambria et Alemannia zu Siegen“, seinen „Schützenhof“. Der Verband hat hier 2021 schon einmal eine ADB-Seminartagung veranstaltet. Am 31. Oktober und 1. November 2025 fand in Kessels „Schützenhof“ der diesjährige „ADB-Burschentag“ statt. Am Freitag saß der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte auf dem Podium, am Samstag war der ehemalige AfD-Europaabgeordnete Marcus Pretzell der „Festredner“ auf dem „Kommers“.
    Die Antifaschistische Recherche Oberberg (AROB) berichtet: „Auch einige der diesjährigen Teilnehmer bzw. ihre Burschenschaften belegen Verbindungen nach (ganz) rechts: Angereist in Eitorf war etwa Frank Wübbeling, ,Alter Herr‘ der Germania Gießen und Oberbürgermeisterkandidat für die AfD im Kreis Krefeld. Axel Oeljeschläger, Vorsitzender des Altherrenverbandes der Germania Gießen gehört einer Burschenschaft an, aus der heraus ein Mitglied 2023 an der Vorbereitung eines Brandanschlages auf das linke Wohnprojekt und Kulturzentrum AK44 in Gießen beteiligt war.
    Jonas Thoren gehört der hannoverschen Burschenschaft Germania an. Dort schien man kein Problem damit gehabt zu haben, dass zwei ihrer aktiven Mitglieder und Bewohner des Burschenhauses der bewaffneten ,Neigungsgruppe G‘ angehörten, die sich paramilitärisch auf den ,Tag X‘ vorbereitete. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch das Haus der Burschenschaft durchsucht.“

  • Mittwoch, 05.11.2025

    In Remscheid wurden ab dem 26. Oktober bei einem Nazi über 300 Kriegswaffen gefunden, ermittelt wird insgesamt gegen elf Personen. AROB schreibt: „Der Razzia vom 26.10.2025 gingen verdeckte Vermittlungen voraus. Durchsucht wurden schließlich Immobilien in Remscheid, Hamm (beide NRW) und Borxleben (Thüringen). Drei Verdächtige im Alter von 59, 34 und 37 Jahren wurden wegen Waffenhandels festgenommen, einem vierten Festgenommenen wird Drogenhandel vorgeworfen. Der Zugriff wurde ausgelöst durch die Ankündigung eines Transportes von Kriegswaffen mit dem Ziel Remscheid. In Remscheid wurden am Tag darauf weitere Waffen gefunden, nachdem ein Abgleich mit dem Grundriss des Hauses die Ermittelnden zu einer Geheimtür führte. Dahinter befanden sich etliche scharfe Waffen und eine ,instabile‘ Handgranate, die zur Räumung des Hauses führte. Zwei Tage nach der ersten Razzia fand sich ein zweiter versteckter Raum, dieses Mal verborgen hinter einer Wand, und gefüllt mit einer großen Anzahl schwerer Infanteriewaffen.“
    Mittlerweile wurden laut Zeit ein zwei drei vier Geheimverstecke gefunden. Nach dem dritten titelte der Spiegel: »Damit hätten Sie eine gesamte Kompanie ausstatten können«. Obwohl eindeutige Nazidevotionalien gefunden wurden und der Haupttäter bereits seit Mai 2024 überwacht wurde, blendeten die Remscheider Staatsanwaltschaft und Polizei die politische Dimension vollkommen aus und sprachen mit zufriedenem Grinsen lieber über ihren Schlag gegen die „organisierte Kriminalität“ und von einem „internationalen Waffenhändler“, der außerdem ein „NS-Museum“ betreibe. Durch die Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei konnten „keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung festgestellt werden“. Die dazu veröffentlichten Fotos zeigen einen der prall gefüllten Waffenräume, an der Wand ein Portrait von Adolf Hitler. Darunter: „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“.
    Wenige Tage später wurde am 4. November 2025 im benachbarten Solingen ebenfalls ein Waffenlager ausgehoben: „Bislang fanden die eingesetzten Beamten scharfe Lang- und Kurzwaffen sowie Stich- und Hiebwaffen wie Schwerter, Säbel und Dolche.“ Offenbar befindet sich auch eine Leihgabe des Remscheider „NS-Museums“ unter den Asservaten: „Bei einem dieser Stichwaffen war ein verfassungsfeindliches Symbol zu erkennen.“

  • Donnerstag, 06.11.2025

    Die Partei Die Linke Marburg-Biedenkopf hat Strafanzeige wegen eines Fechtduells am 15. August 2025 zwischen dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) und der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) erstattet. Tatort ist das Haus des „Corps“:
    „Das besagte Duell soll am 15. August 2025 ab 19:00 Uhr in der Lutherstraße 14 stattgefunden haben. Der Linken Marburg-Biedenkopf liegt ein Foto einer Fechtaufforderung vor, aus der hervor geht, dass 3 Personen des Corps Hasso-Nassovia durch die Hasso Borussia zu einem Fechtduell gerufen werden. Dem Brief zufolge gehen der Aufforderung zum Duell absurde Ehrverletzungen voraus.“
    Selbst ein bewaffnet ausgetragener Ehrenhandel ohne Verletzte ist strafbar als versuchte gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 2 StGB und wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Gewöhnlicherweise ist das Problem der Anklage bei „Pro Patria-Suiten“ bzw. Duellen nicht der Nachweis der Taten. Denn bei Fechtduellen gibt es immer mehrere Beteiligte und Zeugen sowie meistens haufenweise Zuschauer und Mitwisser. Im vorliegenden Fall haben erst einmal nur die Beschuldigten „Hasso-Borussen“ Niklas Gohr, Tim Zimmer und Ali Mavruk ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO. Falls auch alle anderen schweigen, gibt es Dokumente, bestimmt auch „auf den Häusern“.
    Das Problem besteht vielmehr im Nachweis des Ehrenhandels, also im Nachweis der Motivation für den Fechtkampf. Damit aus Sicht einer Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gegeben ist, muss eine Abgrenzung zur „Bestimmungsmensur“ erkennbar sein. Denn nur diese wurden in einem (aus heutiger Sicht fragwürdigen, weil aus der Zeit gefallenen) BGH-Urteil vom 29. Januar 1953 straffrei gestellt, da „Bestimmungsmensuren“ aus Sicht des damaligen 5. Strafsenats nicht gegen die „guten Sitten“ jener Zeit verstießen.
    Ganz anders hingegen beurteilte der BGH schon damals jene Art von Mensuren, die „Pro Patria-Suiten“ oder verschleiernd „akademische Fechtfolgen“ genannt werden. Mithin solche wie das Fechtduell in Marburg. Ganz zum Schluss des BGH-Urteils heißt es: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sei hervorgehoben, dass die vorderstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.“
    Doch im Marburger Fall wurde der Nachweis eines Ehrenhandels bereits von den Korporierten selbst erbracht. Den Strafermittlungsbehörden liegt ein erkennbar von Korporierten aufgenommenes Foto der Duellforderung vor (Glossar). Jeder Korporierte, der als Zeuge der Anklage vorsätzlich falsche Angaben machen sollte, obwohl er doch der Wahrheitspflicht unterliegt, muss dank interner Dokumente der beteiligten Studentenverbindungen je nach individueller Beweislage mit Strafermittlungen wegen Falschaussage gemäß § 153 StGB oder Strafvereitelung gemäß § 258 StGB rechnen.
    Die Pressemitteilung der Linkspartei geht auch noch auf einen anderen Vorfall mit bewaffneten Korporierten in Marburg ein: „Gewalttätige Fuxenrituale, Angriffe von extrem rechten Burschenschaftern auf andere Studentenverbindungen sowie das Fechten von Duellen zur Lösung einer ,Ehrstreitigkeit‘ schaffen eine gewaltaffine Parallelwelt, deren Gewalt nicht in diesen Kreisen bleibt. Das zeigt beispielsweise der Tod eines Erst-Semesterstudenten in der Marburger Oberstadt vor einigen Jahren durch einen Messerstich ins Herz, ausgeführt von einem Verbindungsstudenten.“
    Besagter Messermann ist Amadeus Quirin Hölle, damals „Aktiver“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ im „Coburger Convent“. Nachdem Hölle am 12. Oktober 2014 einen 20-jährigen Studenten im Streit mit einem Stich ins Herz tötete, schrieb der damalige CC-Pressesprecher Dr. Frank Klauss, zuvor und mittlerweile wieder BILD-Redakteur, an die damaligen AHCC-Funktionäre Hans Schollmeyer, Andreas Grosch, Veit Stößlein, Ali Ottmar Mahdi und Tobias Kretschmer:
    „Es kann und für die Zukunft darf auch nicht sein, dass Verbandsbrüder mit einem Messer in Uni und Stadt herumlaufen. Wir sind hier in Deutschland und nicht östlich des Bosperus...
    Wenn Verbandsbrüder aus MR oder Gö meinen, etwas zum Selbstschutz tragen zu müssen, sollen sie Pfefferspray nehmen. Damit richten sie zumindest keinen bleibenden Schaden an.“

    Amadeus Hölle ist noch immer „Alter Herr“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ sowie der „Turnerschaft Hohenstaufia Tübingen“ im „Coburger Convent“. Seit 2019 arbeitet der straffrei gebliebene Totschläger mit Einstecktuch in der Salzer Apotheke Bahnhofsallee in Hildesheim als Apotheker: „Herr Hölle“ impft gegen Grippe und ist „für unser Qualitätsmanagement mitverantwortlich“.

  • Freitag, 07.11.2025

    In Berlin wurde Ende September 2025 der bayerische Nazi Dan Eising festgenommen. „Dan Patric Eising wurde am 1. Juli 1994 in Frankfurt am Main geboren. Ende 2011, Anfang 2012 nahm er Kontakt zur [Nürnberger] Neonaziszene auf und war im Umfeld der Nürnberger NPD/JN aktiv.“
    Dan Eising versuchte im Sommer 2014 als Anti-Antifa in der linken Szene Nürnbergs zu spitzeln. Zuerst in einer offenen Gruppe, bis er erkannt wurde. Dann über einen fingierten Ausstieg, was ebenfalls misslang. Kein Jahr später war er „Anmelder von ,Nügida‘“ und „bei einem Angriff auf die Demo zum Internationalen Frauenkampftag am 07.03.2015 in Nürnberg dabei“.
    Der BR berichtet über die Festnahme zehn Jahre später in Berlin: „Ein bayerischer Rechtsextremist ist Ende September von Spezialkräften der Polizei in Berlin festgenommen worden. Der 31-Jährige soll in einer therapeutischen Einrichtung geäußert haben, sich das Leben nehmen zu wollen. Davor wolle er aber noch ,möglichst viele Ausländer töten‘. [...] Bei dem Vorfall soll er ein verbotenes Springmesser bei sich geführt haben.“

  • Samstag, 08.11.2025

    Die AfD plante am 7. November ein „Jugendfest“ in Baden-Württemberg zu veranstalten. In Erbach, einer Kleinstadt südwestlich von Ulm. Rund zwölf Kilometer donauaufwärts, hier wohnen weniger als 14.000 Menschen. Aber eben auch ein Katzensprung entfernt von der nächsten Antifagruppe.
    Dank der Intervention von Recherche Ulm wurde das Nazitreffen verhindert. Als Veranstaltungsort war „Meze Bar Event zum Schützen“ in der Heinrich-Hammer-Straße 4 in 89155 Erbach vorgesehen, doch der Wirt Kostantin Radevski und AfD-Landessprecher Sander Perón mussten das Event nach Antifadruck absagen.
    Zweck des „Jugendfests“ der AfD war die Rekrutierung von (Neu-)Mitgliedern für die Nachfolgeorganisation der „Jungen Alternative“, die im Januar aufgelöst wurde. Am 29. November 2025 soll die neue AfD-Jugendorganisation in Gießen gegründet werden.
    Als spektakilär unkreativen Namen hat die AfD „Generation Deutschland“ gewählt. Die Ähnlichkeit zur „Génération Identitaire“ dürfte beabsichtigt sein, aber immerhin besteht dann zukünftig keine Verwechslungsgefahr mehr mit einer bekannten Billigmarke.
    Antifas mobilisieren deutschlandweit gegen das Gründungstreffen des Nazinachwuchses Ende November in Gießen. Bisher sind mehr als 150 Busse geplant. Was hast du damals dagegen gemacht?

  • Sonntag, 09.11.2025

    Das Juraportal LTO berichtet über das Bundesland, in dem die Richter ihr Gehalt für verfassungswidrig niedrig halten: Thüringen. Nach dem Ende der Strafermittlungen gegen den rassistischen Asylrichter und „schlagenden Turnerschafter“ Bengt Fuchs durch die Entscheidung des OLG Jena verweist LTO seufzend auf das von Michael Obhues geleitete Disziplinarverfahren:
    „Damit kommt es nicht zu einem Strafverfahren gegen Fuchs, es bleibt das Disziplinarverfahren. Das hatte Michael Obhues, Präsident des VG Gera, bereits im Juli gegen den Richter eingeleitet. Dieses war ausgesetzt, solange die strafrechtlichen Vorwürfe im Raum standen, nun muss es wieder aufgenommen werden, § 79 Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte (ThürRiStAG) i. V. m. § 15 Abs. 3 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). Auf Nachfrage von LTO zum weiteren Vorgehen verwies Obhues lediglich auf diese Normen.“
    Der Karlsruher ARD-Jurist Klaus Hempel verweist im Kontext des OLG-Urteils zu Fuchs‘ Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ für Sinti und Roma auf einen ARD-Artikel von 2016:
    „Mich erinnert das stark an das skandalöse Urteil des BGH aus dem Jahre 1956 zu den Sinti und Roma. Zitat aus der damaligen Entscheidung: ,Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.‘ Erst 2015 bat der BGH dafür um Entschuldigung.“
    Hempels Kommentar zu Fuchs’ Antiziganismus: „Dass sich Richter in Deutschland wie im Fall Fuchs nach wie vor zu solchen Äußerungen hinreißen lassen, verschlägt einem die Sprache. Milde formuliert.“

  • Montag, 10.11.2025

    Das Juraportal Legal Tribune Online (LTO) hat am 8. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Anzeige gegen Marburger Verbindungsstudenten wegen Duell: Fechten um die Ehre – ist das strafbar?“ veröffentlicht. Wir beginnen mit den rechtsfreien Räumen in der Parallelwelt des korporierten Villenmilieus, aber Ziel der Antifakampagne ist ein generelles Mensurverbot.
    LTO reagiert mit dem Artikel auf eine Strafanzeige der Marburger Linkspartei zu einem Fechtduell zwischen der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) und dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) am Abend des 15. August 2025 im Haus des „Corps“ in der Lutherstraße 14 in Marburg.
    In dem LTO-Artikel wird „eine allgemeine, strafrechtlich interessante Frage“ diskutiert: „Sind Fechtduelle unter Verbindungsstudenten als gefährliche Körperverletzung strafbar? Dabei sind allerdings die verschiedenen Arten des studentischen Fechtens zu unterscheiden – so könnten die ritualisierte sogenannte Bestimmungsmensur oder eine ,Pro-Patria-Suite‘ durchaus unterschiedlich zu bewerten sein. Das sah jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) 1953 so und setzt damit bis heute Maßstäbe.“
    Denn in dem BGH-Urteil vom 29. Januar 1953 im „Göttinger Mensurenprozess“ „ging es um drei sogenannte Bestimmungsmensuren, die Anfang 1951 in Göttingen gefochten wurden“, nicht jedoch um Ehrenhändel, also der Austragung von Ehrstreitigkeiten.
    „Das Landgericht hatte die Fechter freigesprochen, die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Der BGH erkannte in dem Geschehen kein strafbares Verhalten. Natürlich erfüllt so ein Klingenduell mit Schmiss den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Das sah auch der BGH so. Er gestand den Teilnehmern jedoch die Möglichkeit der Einwilligung zu, mit der Folge, dass die Rechtswidrigkeit entfällt.
    Die Einwilligung steht aber ihrerseits unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit. Denn nicht in jede rechtswidrige Handlung kann man wirksam einwilligen. Eine Grenze bildet etwa die Sittenwidrigkeit. Dazu hat sich der BGH in seiner Entscheidung ausführlich verhalten und einen Sittenverstoß verneint, der die Einwilligung der Fechter unwirksam gemacht hätte. [...] Dabei betonten die Richter: ,Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei hervorgehoben, daß die vorstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.‘“

    Das Fazit von LTO: „Eine aktuellere höchstrichterliche Entscheidung zum Verbindungsfechten als die 72 Jahre alte existiert jedoch, soweit ersichtlich, nicht. Dennoch ist es gut möglich, dass der BGH heute zu dem gleichen Auslegungsergebnis käme. [...] Und da darf man den BGH auch nach über 70 Jahren durchaus noch beim Wort nehmen: Wer sich zur ,Bereinigung‘ eines ,Ehrenhändels‘ (etwa im Rahmen einer ,Pro-Patria-Suite‘) hinreißen lässt, ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen. Mal abwarten, ob es zu einem Marburger Mensurprozess kommt.“

  • Dienstag, 11.11.2025

    Die taz hat am 10. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Anzeige gegen Studentenverbindung: Ehrenlose Burschis sollen illegales Duell gefochten haben“ veröffentlicht. Wir werden den „Marburger Mensurprozess“ auch weiterhin eng begleiten, gemeinsam beenden wir das studentische Fechten.
    Die taz berichtet wie schon LTO über das Fechtduell zwischen der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) und dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) am Abend des 15. August 2025 „auf dem Corpshaus“ in der Lutherstraße 14. Das „Corps“ erlitt dabei eine herbe Heimniederlage. Aber wir wollen nicht vorgreifen, denn das wird alles noch ermittelt werden. Die Marburger Linkspartei erstattete Strafanzeige gegen die beteiligten Korporierten wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung.
    Eine solche Straftat wird in diesem Rechtsstaat von Amts wegen verfolgt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wie ein Forderungsbrief vorliegen. Jeder „Landsmannschafter“, der einem „Corpsstudenten“ einen „Schmiss“ geschlagen hat, sollte „mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“ bestraft werden, sofern die BGH-Rechtsprechung für die Marburger Justiz irgendeine Relevanz hat.
    Aber es werden schon keine zehn Jahre werden, schließlich sind ja nicht zwei fast gestorben wie 2023 in Erlangen, ebenfalls bei einer „Pro Patria-Suite“. Aber eine Einstellung wie in Erlangen ist auch unwahrscheinlich. Denn vor zwei Jahren gab es zwar haufenweise Beweise für das Fechtduell. Immerhin stand die Polizei auf dem Fechtboden und es gab zwei Schwerverletzte. Aber der Forderungsbrief war nicht öffentlich. Somit fehlte ein Beweis für das Motiv und damit für den illegalen bewaffneten Ehrenhandel.
    Das ist dieses Mal anders. Die taz schreibt: „Das Aufforderungsschreiben der Landsmannschaft Hasso-Borussia liegt der taz vor. Demnach haben drei Männer aus der Verbindung das Duell eingefordert. In ,der Erwartung, dass Sie ihr Mensurzeug ausnahmsweise für etwas anders als abendliche Spiele an ihrem corpsbrüderlichen Anus verwenden‘, heißt es dort.“
    Die Marburger Landser haben sich wirklich Mühe gegeben in der Ausgestaltung ihrer Steilvorlage. Der Forderungsbrief ist optimal geeignet für einen jahrelangen Gerichtsprozess mit großem öffentlichen Interesse durch alle verfügbaren Instanzen. Einerseits enthält er ausreichend detaillierte Informationen über das Motiv, nämlich scharfe Vergeltung für nichtige Beleidigungen. Andererseits ist er geeignet, den Ruf aller „Waffenstudenten“ nachhaltig zu beschädigen. Die taz: „Die Landsmannschaftler bezeichnen das Mitglied des Corps als Träger eines ,verranzten Couleurs‘ und erfinden für die andere Verbindung das lustige Wort eines ,fechtverpisserischen Restsauhaufens‘.“
    Der Brief schafft es, die ganze hässliche Arroganz einer rechten Elite offenzulegen. Die Korporierten kokettieren förmlich mit ihrem verkommenen Charakter, wenn sie Schwulenwitze reißen oder sich über Kranke („vorstadiale Demenz angeprügelt“) und Behinderte („da unsere Landsmannschaft mit Behinderungen jeglicher Art stets inklusiv umzugehen pflegt“) lustig machen. Vor allem aber wähnen sie sich außerhalb der heutigen Rechtsordnung in ihrer mondänen Parallelwelt mit ihrer lächerlichen Paralleljustiz wie zu Kaisers Zeiten: Rechte Jungmänner, geil auf Narben, bis endlich wieder Krieg ist.
    Entsprechend sind laut taz die Reaktionen anderer Korporierter: „In der Facebook-Gruppe ,Tradition mit Zukunft‘ mit 15.000 Korporierten merkt ein User prompt an, wie ,doof‘ und ,stillos‘ es sei, eine ,Begründung im Brief zu schreiben‘, und ein weiterer User konstatiert: ,Man gibt der Antifa nicht Argumente‘, mit denen die Rechtsprechung kippen könne. Ein anderer Autor klagt auf der Plattform Reddit: ,Das sind genau die Art von Vorfällen‘, die ,mittelfristig zu einem übergreifenden Mensurverbot führen können‘. Denn die ,Richter‘ kämen auch nicht mehr aus ihren ,Reihen‘. Ein anderer Autor merkt nur kurz und knapp an: ,Ach Du heilige Scheiße.‘“
    Wohin das bewaffnete Rumgegockel der angehenden Elite führt, erwähnt die taz auch: Amadeus Quirin Hölle erstach 2014 als „Aktiver“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ einen 20-jährigen Studenten in der Marburger Oberstadt im Streit um sein Einstecktuch mit einem einzigen Stich ins Herz. Heute ist der Hildesheimer Salzer-Apotheker Amadeus Hölle „Alter Herr“ der „Nibelungia Marburg“ im „Coburger Convent“. Ganz so, wie sein „Bundesbruder“ Knuth Meyer-Soltau, von Beruf AfD-Bundestagsabgeordneter.

  • Mittwoch, 12.11.2025

    Der Antifa Stammtisch München (ASM) ruft zu Protesten gegen die vom a.i.d.a.-Archiv veröffentlichte bundesweite AfD-Tagung vom 14. bis 16. November 2025 auf: „Nach a.i.d.a.-Informationen will die AfD eine bundesweite, parteiinterne Tagung in München durchführen. Treffen sollen sich demnach wohl Mitglieder der Parteischiedsgerichte des Bundesverbands und der Landesverbände [...] im Grand Hotel Palladium in der Perchtinger Straße 12 in München.“
    In dem Münchner Antifaaufruf heißt es: „Um sich zu organisieren, ist auch die ,AfD‘ auf Infrastruktur angewiesen. Versuchen wir sie ihnen zu nehmen!“ Der Protest im Münchner Stadtteil Sendling findet am Samstag statt: „Zeigen wir gemeinsam in Form einer Demonstration am 15.11.2025, unseren Protest. Kommt dafür am 15. November 2025 zur U-Bahnhalte-Stelle Forstenrieder Allee/ Ecke Züricher Straße.“

  • Donnerstag, 13.11.2025

    Im Verbandsmagazin der „Deutschen Burschenschaft“ (DB), den „Burschenschaftlichen Blättern“, schreibt der damaligen „Schriftleiter“ Andreas Karsten von der „Halle-Leobener Burschenschaft Germania“ und der „Hamburger Burschenschaft Germania“ im Vorwort der Ausgabe 02/2024:
    „Ein gewichtiges Problem bei der Suche nach einer neuen Vorsitzenden war nicht zuletzt die Personalsituation in vielen Bünden. Das läßt sich nicht mit einer zu geringen Zahl deutscher Studenten erklären, sondern vielmehr mit dem Zeitgeist, der an den Universitäten herrscht. Doch wie die Burschenschaften, so hat auch unser Volk ein veritables Nachwuchsproblem. Die Gründe dafür sind vielschichtig, doch auch hier spielt der verderbte Zeitgeist und eine teils volksfeindliche Politik eine zentrale Rolle. Die Regierenden geben vor, das Problem durch den Zuzug aus aller Herren Länder lösen zu wollen. Daß das nicht der richtige Weg sein kann, erklärt Waffenbruder Nils Wegner (L! Darmstadtia Gießen) in diesem Heft auf eindrückliche Art und Weise.“
    Bemerkenswert daran ist, dass Nils Wegner nicht „Alter Herr“ einer „Burschenschaft“ in der DB ist, sondern einer „Landsmannschaft“ im „Coburger Convent“ (CC). Wegners Erstbund ist die „Landsmannschaft Darmstadtia Gießen“. Der CC ist ein anderer „schlagender“ Dachverband als die DB, weswegen die Burschen Wegner als „Waffenbruder“ bezeichnen. Wegner veröffentlichte in der DB-Postille den Artikel „Festgefressene Gebärmaschinen“ über von ihm verachtete emanzipierte Frauen. Wegner gibt sich „volkstumsbewußt“ und übt rechtsradikale Kritik am rechtsradikalen Konzept des „Großen Austauschs“. Für Wegner müsste die korrekte Übersetzung aus dem Französischen „Große Ersetzung“ heißen, denn der Untergang des Abendlandes ist für ihn irreversibel. Er hetzt darin gegen MigrantInnen und Abtreibungen, wenn er beispielsweise Ernst Jüngers jüngeren Bruder Friedrich Georg Jünger zitiert:
    „Die unmittelbare Kehrseite [seiner These, dass Wohlstand zu sinkenden Geburtenraten führe] ist übrigens die Tötung des ungeborenen Lebens aus Selbstsucht. Daran sei die deutsche Rechte, die sich spätestens seit dem 11. September 2001 absurderweise einen libertären Freiheitsbegriff angeeignet hat, im Jahr 2024 besonders erinnert, nachdem erst im April (mal wieder) versucht wurde, den ohnehin kaum mehr angewandten ,Abtreibungsparagraphen‘ 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Weder Zusammenhang noch Diagnose sind übrigens neu. Kein Geringerer als Friedrich Georg Jünger schrieb 1931 in der nationalrevolutionären Zeitschrift Widerstand über den ,deutschen Kriegsschauplatz‘: ,Im Kriege fielen Jahr um Jahr an die fünfhunderttausend Männer für Deutschland. Heute treibt man Jahr für Jahr über fünfhunderttausend Kinder ab. Das ist das wahre Gesicht des ‚Friedens‘, der Mord an denen, die sich nicht wehren können. Diesen Hintergrund der Verständigungspolitik sollte man nicht außer acht lassen. Er enthüllt die Feigheit des Wohlfahrtsstaates, der den Verzicht auf Macht durch die Schwächsten bezahlen läßt.‘“
    Wegner war auch zwei Jahre „Aktiver“ der „Landsmannschaft Mecklenburgia-Rostock Hamburg“, wie er in einer Mail an Christian Neschwara vom Mai 2021 erwähnt. Neschwara ist ein rechtsradikaler Professor der Rechtshistorik im Ruhestand aus Wien und „Alter Herr“ der „Burschenschaft Gothia Wien“ in der DB. Die „Gothia“ fasste im Mai 2025 den Beschluss, mit der „Burschenschaft Libertas Wien“ in der DB zu fusionieren, was mittlerweile geschehen ist. Die Fusionsfeierlichkeiten finden am 14. und 15. November 2025 in Wien statt. Wegner schrieb 2021:
    „Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neschwara,
    bitte sehen Sie mir nach, mich so unvermittelt an Sie zu wenden. Sie kennen mich bislang vorwiegend bis ausschließlich – auch in der persönlichen Begegnung bei der Vorstellung Ihres ersten DI-Sammelbands in Graz – als ,Werner Gut‘ im Dienste des Leopold-Stocker- bzw. Ares-Verlags. Die pseudonyme Arbeit ist ein besonderer Wunsch Mag. Dvorak-Stockers, der auszuschließen sucht, daß politisch eher mittig liegende Autoren des Stocker-Verlags sich von einem Nils Wegner mit einschlägigen Google-Suchergebnissen als Lektor bzw. Projektkoordinator abschrecken lassen könnten.
    Mein Anliegen hier ist allerdings ein etwas anderes als die – mir innerhalb des sonstigen Ares-Programms immer sehr willkommene – Bearbeitung von Publikationen des Dinghofer-Instituts oder auch Ihres Vorschlags der Edition eines Burschenschafter-Tagebuchs. Tatsächlich bin ich mittlerweile recht enttäuscht von der Organisation wie auch vom Inhalt der Verlagsarbeit und der Gewichtung zwischen historisch-politischen Ares- und handwerklich-kulinarischen Stocker-Titeln – neudeutsch würde man wohl sagen, daß ich mich an eine ,gläserne Decke‘ stoßen fühle und, ganz ehrlich gesagt, nicht allzugern wie mein Vorgänger Michael Hummel enden und irgendwo zwischen Schnitzanleitungen aus dem Ausland und Debatten mit hauptberuflichen Schnapsbrennern über deren Rechtschreibfehler ausbrennen möchte. Ich werde dieses Jahr erst 34 und würde mich beruflich gern noch etwas weiterentwickeln, auch wenn die Bedingungen dafür durch COVID-19 nicht gerade besser geworden sind.
    Meine relativ schlichte, wiewohl vertrauensvolle Frage an Sie wäre in diesem Sinne: Ist Ihnen eine Möglichkeit bekannt oder zumindest denkbar, im österreichischen akademischen Betrieb (vorzugsweise im Großraum Wien bzw. Niederösterreich) in zweiter oder dritter Reihe, also als Hilfskraft o.ä., Fuß zu fassen? Im Hinblick auf Qualifikationen kann ich einen BA in Geschichts- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen (betreut von Prof. Dr. Dirk van Laak, mittlerweile an der Uni Leipzig) sowie einen M.A. in Geschichtswissenschaft der Universität Hamburg (betreut von Prof. Dr. Axel Schildt, leider inzwischen verstorben) vorweisen; ursprünglich habe ich drei Semester Humanmedizin studiert und bin zu deren Beginn 2008 der Landsmannschaft Darmstadtia Gießen im CC beigetreten, wo ich nunmehr Alter Herr bin, und war von 2011 bis 2013 mit Zweitband Mitglied der Landsmannschaft im CC Mecklenburgia-Rostock zu Hamburg.
    An Referenzen kann ich für den Hochschul-/Institutionsbereich neben meinem Studium insbesondere vorweisen, bereits im BA-Studium auf persönlichen Wunsch des Vertretungsprofessors Frank Becker als stud. Hilfskraft am Institut für Geschichtswissenschaft der JLU Gießen angestellt gewesen zu sein (01.09.2010 bis 31.12.2010). Weiters habe ich zu Beginn meines MA-Studiums an der Universität Hamburg eine Tätigkeit als Werkstudent am Hamburger Staatsarchiv (Bereich Retrokonversion) aufgenommen, die jedoch seitens des Archivs aufgekündigt wurde, nachdem mein ,Doppelleben‘ als Waffenstudent bekanntgeworden war und sich andere, linksstehende Werkstudenten bei der Leitung beschwert hatten.
    Nach Abschluß meines Studiums in Hamburg war ich einige Monate in Teilzeit in der Museumspädagogik tätig (als Guide auf dem Museums-U-Boot U-434 am Hamburger Fischmarkt) und war in der Folge von März 2015 bis Jahresende 2017 als Lektor, Autor, Übersetzer u.v.a.m. für Verlag Antaios / Institut für Staatspolitik / Sezession in Schnellroda tätig. Von dort bin ich nahtlos zum Stocker- bzw. Ares-Verlag übergegangen und arbeite seit Januar 2018 ebenda. Zumindest noch.
    Auch wenn Sie diese meine Frage abschlägig bescheiden müßten, so würde ich mich nichtsdestoweniger über eine kurze Antwort sehr freuen. Vielleicht fällt Ihnen ja noch ein Fachkollege oder sonstiger Kontakt ein, an den ich mich mit der gleichen Frage wenden könnte. In jedem Fall schon einmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
    Mit besten – auch waffenstudentischen – Grüßen
    Nils Wegner Z!“

  • Freitag, 14.11.2025

    Die Frankfurter Rundschau (FR) hat am 13. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Illegales Ehrduell bringt Marburger Verbindungen womöglich vor Gericht“ veröffentlicht. Die FR berichtet damit nach LTO und taz als drittes überregionales Medium innerhalb einer Woche über das ziemlich gut besuchte „Duell mit scharfen Waffen“, das „zwei Marburger Studentenverbindungen ins Visier der Justiz gebracht hat“.
    An jenem 15. August 2025 duellierten sich in Marburg drei „Aktive“ der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) mit drei des „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) auf dem Haus des „Corps“. Natürlich geht es in dem FR-Artikel auch um den vielzitierten Forderungsbrief und die anschließende Strafanzeige:
    „Das zugleich gestelzt und vulgär daherkommende Schreiben kursierte in Social-Media-Gruppen von Korporierten, wurde dann von der Autonomen Antifa Freiburg, die über Interna der Verbindungsszene stets bemerkenswert gut informiert ist, im Netz veröffentlicht und landete schließlich bei der Linkspartei im Kreis Marburg-Biedenkopf. Und die erstattete Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob es sich um ein verbotenes ,Ehrduell‘ handele – und somit um gefährliche Körperverletzung.
    Die Rechtsprechung zum verbindungsstudentischen Fechten ist schon mehr als 70 Jahre alt. Im Jahr 1953 gab der Bundesgerichtshof (BGH) sein Okay zur sogenannten Bestimmungsmensur. Bei dem Männlichkeitsritual bringen sich die Angehörigen schlagender Verbindungen Schnittverletzungen (,Schmisse‘) im Gesicht bei. Der Ablauf ist ritualisiert, es gibt spezielle Schutzkleidung. Der BGH hielt das damals für keinen ,Verstoß gegen die guten Sitten‘, stellte aber auch klar: Für Duelle, die dem Austragen von ,Ehrenhändeln‘ dienten, gelte das ausdrücklich nicht.
    Schlagende Studentenverbindungen sind deshalb peinlich bemüht, keine allzu eindeutigen Beweise für den Anlass ihrer Fechtkämpfe zu hinterlassen. Selbst als 2023 zwei Korporierte in Erlangen nach einem ,unter verschärften Bedingungen‘ geführten Duell mit schweren Verletzungen im Krankenhaus landeten, wurden die Ermittlungen eingestellt. In Marburg könnte es dank des offenherzigen Schreibens der Hasso-Borussen nun anders sein.“

    Eine offene Frage ist die nach den Gewinnern des Duells. Hat nicht primär das Corps kassiert? Das ist strafrechtlich relevant! Deshalb sollte diese Frage gerichtsfest geklärt werden. Nur wer könnte die Antwort wissen? Vielleicht können die vielen Dutzend „Spektanten“ Auskunft geben? Sie alle sind Zeugen des Fechtduells an jenem heißen Freitagabend „auf dem Haus“ des „Corps“ in Marburg.

  • Samstag, 15.11.2025

    In den USA hat die Regierung nach dem Verbot „der Antifa“ als „inländische terroristische Organisation“ am 23. September 2025 zwei Monate später nun vier europäische Gruppierungen am 13. November als internationale Terrorgruppen definiert: „Antifa Ost“ (Deutschland), „Informal Anarchist Federation/International Revolutionary Front (FAI/FRI)“ (Italien), „Armed Proletarian Justice“ und „Revolutionary Class Self-Defense“ (Griechenland).
    Bereits jetzt gelten die „Mitglieder“ per Präsidialdekret als „Specially Designated Global Terrorists“ und ab dem 20. November als „Foreign Terrorist Organizations“, ein Widerspruch des Kongresses ist nicht zu erwarten. Die antifaschistischen „Gruppen“ werden damit Terrororganisationen wie „al-Qaida“ oder der „Hamas“ gleichgesetzt, was offensichtlich rein politisch motiviert ist.
    Zur „Antifa Ost“ schreibt das US-Außenministerium: „Antifa Ost (auch bekannt als [...] Hammerbande) ist eine militante Gruppe mit Sitz in Deutschland. Zwischen 2018 und 2023 verübte Antifa Ost zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als ,Faschisten‘ oder Teil der ,Rechtsradikalen Szene‘ in Deutschland einstufte.
    Ihr wird vorgeworfen, Mitte Februar 2023 eine Reihe von Anschlägen in Budapest verübt zu haben. Am 26. September 2025 erklärte Ungarn Antifa Ost zu einer terroristischen Vereinigung und setzte die Gruppe auf seine nationale Anti-Terror-Liste.“

    Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und US-Präsident Donald Trump machen damit europäische Innenpolitik. Sie bekämpfen mit Fakes die in ihren Augen schärfsten FeindInnen der Nazis in den Ländern mit den stärksten antifaschistischen und anarchistischen Bewegungen Europas.
    Gleichzeitig lassen zwei rechtsradikale „Partnerregierungen“ einen Testballon in drei europäischen Ländern steigen, wie weit die Souveränität der noch demokratisch regierten Länder Europas noch reicht. Zuerst schalten die Faschisten die Opposition aus, das war schon immer so.
    Presse: Tagesschau | Standard | Welt 1 | Welt 2 | Guardian | CNN | Reuters