Meldungen 2025 November

  • Samstag, 01.11.2025

    Am 31. Oktober 2025 wurde das Evagelismos Squat in der Theotokopoulou Straße 18 in Heraklion auf Kreta wieder geräumt. Nach der Wiederwahl von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis von der Nea Dimokratia (ND) gab es 2023 eine erste brutale Räumung mit anschließender Wiederbesetzung und erneuter Räumung.
    Der erste Jahrestag des Todes von Kyriakos Xymitis begann mit einer großangelegten Polizeirazzia gegen anarchistische Strukturen:
    „Seit heute morgen 5:40 findet in der kretischen Stadt Heraklion eine groß angelegte Polizeiaktion gegen anarchistische Strukturen statt. Dabei wurden sowohl das Evangelismos Squat als auch Privatwohnungen durch Spezialeinheiten gestürmt und mehrere Personen festgenommen.
    Der staatliche Angriff folgt auf eine Aktion von Anarchist*innen gegen den kürzlich zurückgetretenen griechischen Minister der Regierungspartei Nea Dimokratia, Makis Voridis. Dieser wurde vor wenigen Tagen in einem Restaurant in Heraklion entdeckt und konfrontiert, woraufhin er die Flucht ergreifen musste. In der Folge hatte die Regierungspartei Vergeltung angekündigt.
    Makis Voridis‘ Vergangenheit als Straßennazi mit engen Kontakten zur griechischen Junta und dessen Putschführer Georgios Papadopoulos sind ebenso bekannt wie sein Antisemitismus, seine in den letzten Jahren israelfreundliche und extrem ausländerfeindliche Politik als Minister für Migration und Asyl.
    Für Popularität der jüngsten anarchistischen Intervention gegen Voridis sorgen zudem die Umstände, unter denen dieser im Sommer von seinem Ministerposten zurückgetreten war. Die europäische Staatsanwaltschaft hatte kurz zuvor Betrugsermittlung eröffnet, in dem das Ministerium für ländliche Entwicklung und Nahrung, dessen Chef er als Minister von 2019 bis 2021 war, eine wesentliche Rolle spielt.
    Unter dem Namen Opekepe Skandal offenbart sich ein weiteres Mal der griechischen Öffentlichkeit, wie sich Politiker über das bekannte Maß hinaus persönlich bereichern. Sie hatten über private Netzwerke immense Fördergelder eingestrichen. Diese wurden für landwirtschaftliche Flächen, u.a. auf Kreta, beantragt, die nicht existieren, auf Flughafengelände oder im Wasser liegen.
    Die Rachsucht der Nea Dimokratia Clique gegen die anarchistische Bewegung ist also nach der Intervention gegen Voridids ein weiteres Mal angefacht. Hinzu kommt, dass heute der Jahrestag des Todes des anarchistischen Guerillero Kyriakos Xymitiris begangen wird. Die Razzia zielt mutmaßlich darauf ab, auch in das Gedenken einzugreifen und Entschlossenheit in der Bekämpfung jeder Form von Widerstand zu demonstrieren.“

  • Sonntag, 02.11.2025

    In Berlin sind zwei Antifas wegen gemeinschaftlicher, schwerer Körperverletzung angeklagt, wie die taz berichtet. Ihnen wird vorgeworfen, den heute 24-jährigen Nazi Leander Schultze am 18. April 2024 im Flur seines Hauses in der Wichertstraße in Prenzlauer Berg angegriffen zu haben:
    „Am 18. April 2024 kam es im Prenzlauer Berg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kader der Neonazi-Partei III. Weg Leander Schultze und Antifaschisten. Schultze eskalierte die Situation, zog ein Messer und stach auf zwei Antifaschisten ein – u. a. in Herzgegend und Nähe der Oberschenkelarterie. Aufgrund der Waffen- und Kampfsporterfahrung von Schultze ist von einer Tötungsabsicht auszugehen. Die beiden Antifaschisten mussten notoperiert werden und mehrere Tage im Krankenhaus verbringen.“
    Trotzdem ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen die Antifas. Sie unterstellt in ihren voreingenommenen Ermittlungen den Antifas sogar, das Messer mitgebracht zu haben.
    Leander Schultze ist ein Pankower Nazikader des „III. Weg“, sein Nebenklageanwalt ist der „III. Weg“-Nazi Matthias Bauerfeind. Der Prozess beginnt am 8. Dezember vor dem Amtsgericht Tiergarten und wird am 15. Dezember fortgesetzt.
    Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Nazis auf Angriffe bewusst und eintrainiert mit unverhältnismäßiger Gewalt reagieren. Ein Beispiel ist der Messerangriff des Freiburger Nazis Robert Hagerman vom Juni 2021. Hagerman hatte exakt einstudiert, wie er eine Notwehrsituation herbeiführt und ausnutzt, so dass er straffrei ausgeht. Damals wurde ein helfend eingreifender Passant durch Hagerman schwer verletzt.

  • Montag, 03.11.2025

    Dem BND-Professor Martin Wagener wurden wegen seines Buches „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ disziplinarrechtlich zehn Prozent seiner Bezüge gekürzt, wogegen er vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und verloren hat. Zur Zeit ist Wagener freigestellt, der Nazi bekommt also Gehalt, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Begründet wird die Disziplinarmaßnahme laut Tagesspiegel mit Wageners mangelnder Achtung vor der Menschenwürde:
    „Der BND zog ihn von der Nachwuchs-Ausbildung ab und warf ihm vor, rechtswidrig und schuldhaft gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Benachteiligungsverbot wegen der Herkunft sowie gegen die Menschenwürdegarantie verstoßen zu haben. Wagener habe mit seinen gegen Migranten gerichteten Äußerungen die beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten verletzt. Denn er führe mit dem ,ethnisch-kulturellen Volksbegriff‘ eine Kategorie ein, die das Grundgesetz nicht kenne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts über die BND-Vorwürfe.“
    Götz Kubitschek warb in dem „Rundbrief 49/2021“ seines „Antaios-Verlags“ für Wageners Buch:
    „Liebe Freunde und Leser, es kommt nicht oft vor, daß wir einen Buchtitel zum Titel des Rundbriefs machen. /Kulturkampf um das deutsche Volk/ ist aber so etwas wie die Parole unserer Arbeit, und daß es nun ein sehr interessantes Buch dieses Titels gibt, das nicht in unserem Verlag erschienen ist, macht die Sache doppelt spannend. Unten also: ein wichtiges Buch (und weitere wichtige Bücher!). Gruß aus Schnellroda!“
    Kubitscheks Zusammenfassung des Inhalts:
    „Gibt es das deutsche Volk? Die Frage mutet absurd an, hat aber einen ernsten Kern. Die Bevölkerungspolitik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, eine multikulturelle Gesellschaft zu errichten. Zur Durchsetzung der offiziellen Linie setzt die Bundesregierung unter anderem auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, dessen Präsident Thomas Haldenwang mit einem auflösenden Volksbegriff arbeitet.
    Wagener seziert diese Prozesse, die zur Volksvergessenheit führen und denkt eminent realistisch – was nicht zuletzt im angehängten Gespräch mit Martin Sellner deutlich wird. Daß Wagener am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin lehrt, macht dieses Einmaleins der Gegenaufklärung besonders interessant.“

    Am 14. Juni 2025 nahm Martin Wagener am „Sommerfest“der „Jungen Freiheit“ in Berlin teil.

  • Dienstag, 04.11.2025

    Der „Deutsche Akademikerverband“ (DAV) dümpelt seit seiner missratenen Gründung vor sieben Jahren vor sich hin. Ab und zu eine Veranstaltung, davon die meisten online, mehr war von dem Geisterverein der „Korporierten in der AfD“ die letzten Jahre nicht zu vernehmen. Aber seit 2025 sitzt Christoph Birghan, der Eierkopf hinter dem DAV, mit breitem bayerischem Dialekt für die AfD im Bundestag. Birghan ist „Alter Herr“ der „Burschenschaft Gothia Berlin“ und der „Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald“ in der „Deutschen Burschenschaft“.
    Christoph Birghan wirbt für sich mit steuerfinanzierten „Jäger mit Flinte im Morgengrauen“-Videos und kultiviert ganz generell sein „Bayerntrottel mit Lodenhut“-Image. Es ist unschwer zu erraten, welcher Reichsjägermeister hier Vorbild ist. Birghan greift nach jedem greifbaren Mikrofon, demnächst bei einer „Festveranstaltung“ der AfD zu „35 Jahre Deutsche Einheit“ am 9. November 2025 um 16 Uhr (Einlass: 14 Uhr) im Foyer des Paul-Löbe-Hauses. „Festredner“ des Tages: der Faschist Karlheinz Weißmann.
    Auf dem Podium wird Birghan zusammen mit dem Hamburger AfD-Bundestagsabgeordneten Alexander Wolf von der „Burschenschaft Danubia München“ sitzen. Angekündigt sind außerdem der Ex-Focus und heutige Tichy-Autor Alexander Wendt, die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete, dann CDU- und heutige WerteUnion-Politikern Angelika Barbe und der ehemalige Geschäftsführer des Stasimuseums Berlin Jörg Drieselmann.
    Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Götz Frömming, dem „kulturpolitischen Sprecher und Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Geschichte der AfD-Bundestagsfraktion“. Genau wie letztes Jahr am 9. November 2024. Nur hieß die Veranstaltung da „35 Jahre Mauerfall“ und Drieselmann hetzte mit Frank Grobe und Michael Klonovsky.
    Christoph Birghan ist groß im Großdenken, er träumt von einem „1968 von rechts“. Der Plan: die AfD soll unter Studenten Fuß fassen. Besprochen wurde das auf „einem erfolgreichen DAV-Strategietag am 22.September 2025 im Deutschen Bundestag“. Nur mit der Umsetzung hat es Birghan wie üblich nicht so. Macht nichts, die nächste DAV-Mitgliederversammlung ist dafür bereits terminiert, sie passt in die „Bibliothek des Konservatismus“:
    Am Samstag, 22. November 2025, soll der „7. Akademikertag des Deutschen Akademikerverbands“ in der „Bibliothek des Konservatismus, Fasanenstraße 4, 10623 Berlin“ stattfinden. Um 13 Uhr ist eine Mitgliederversammlung mit Vortrag geplant, ab 18 Uhr soll es ein gemeinsames Abendessen in einem Restaurant geben.

  • Mittwoch, 05.11.2025

    Eigentlich sollte es ja Eisenach sein, für so einen richtigen „Burschentag“. Die Stadt des „Wartburgfests“ und des „Burschenschafterdenkmals“. Aber das „Berghotel“ mit angeschlossenem „Restaurant Bergliebe“ direkt neben dem Denkmal ist fest in der Hand der „Deutschen Burschenschaft“ (DB). Die veranstaltet in der thüringischen Stadt jedes Jahr im Sommer ihren „DB-Burschentag“, zuletzt mit Fackelmarsch ab Marktplatz.
    Um Distanz zur DB nach dem narbenreichen Abspaltungsprozess zu demonstrieren, hielt die „Allgemeine Deutsche Burschenschaft“ (ADB) ihren „ADB-Burschentag“ seit ihrer Gründung 2016 im Herbst in Jena ab. Aber das „Fair Resort Hotel“, in dem die Burschen während dieser Tage zu nächtigen pflegten, hat sich in diesem Jahr das mit den „Burschenschaftern“ nochmal gut überlegt. Das Ergebnis der Abwägungen: „Burschenschafter“ sind schlecht fürs Geschäft.
    Dann also Eitorf. Statt Wartburg gibt es Burg Welterode, statt „Grüner Tanne“ heißt es „Böck dich“. In der Gemeinde unweit Bonns betreibt Bernd Kessel, „Alter Herr“ der „Burschenschaft Sigambria et Alemannia zu Siegen“, seinen „Schützenhof“. Der Verband hat hier 2021 schon einmal eine ADB-Seminartagung veranstaltet. Am 31. Oktober und 1. November 2025 fand in Kessels „Schützenhof“ der diesjährige „ADB-Burschentag“ statt. Am Freitag saß der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte auf dem Podium, am Samstag war der ehemalige AfD-Europaabgeordnete Marcus Pretzell der „Festredner“ auf dem „Kommers“.
    Die Antifaschistische Recherche Oberberg (AROB) berichtet: „Auch einige der diesjährigen Teilnehmer bzw. ihre Burschenschaften belegen Verbindungen nach (ganz) rechts: Angereist in Eitorf war etwa Frank Wübbeling, ,Alter Herr‘ der Germania Gießen und Oberbürgermeisterkandidat für die AfD im Kreis Krefeld. Axel Oeljeschläger, Vorsitzender des Altherrenverbandes der Germania Gießen gehört einer Burschenschaft an, aus der heraus ein Mitglied 2023 an der Vorbereitung eines Brandanschlages auf das linke Wohnprojekt und Kulturzentrum AK44 in Gießen beteiligt war.
    Jonas Thoren gehört der hannoverschen Burschenschaft Germania an. Dort schien man kein Problem damit gehabt zu haben, dass zwei ihrer aktiven Mitglieder und Bewohner des Burschenhauses der bewaffneten ,Neigungsgruppe G‘ angehörten, die sich paramilitärisch auf den ,Tag X‘ vorbereitete. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch das Haus der Burschenschaft durchsucht.“

  • Mittwoch, 05.11.2025

    In Remscheid wurden ab dem 26. Oktober bei einem Nazi über 300 Kriegswaffen gefunden, ermittelt wird insgesamt gegen elf Personen. AROB schreibt: „Der Razzia vom 26.10.2025 gingen verdeckte Vermittlungen voraus. Durchsucht wurden schließlich Immobilien in Remscheid, Hamm (beide NRW) und Borxleben (Thüringen). Drei Verdächtige im Alter von 59, 34 und 37 Jahren wurden wegen Waffenhandels festgenommen, einem vierten Festgenommenen wird Drogenhandel vorgeworfen. Der Zugriff wurde ausgelöst durch die Ankündigung eines Transportes von Kriegswaffen mit dem Ziel Remscheid. In Remscheid wurden am Tag darauf weitere Waffen gefunden, nachdem ein Abgleich mit dem Grundriss des Hauses die Ermittelnden zu einer Geheimtür führte. Dahinter befanden sich etliche scharfe Waffen und eine ,instabile‘ Handgranate, die zur Räumung des Hauses führte. Zwei Tage nach der ersten Razzia fand sich ein zweiter versteckter Raum, dieses Mal verborgen hinter einer Wand, und gefüllt mit einer großen Anzahl schwerer Infanteriewaffen.“
    Mittlerweile wurden laut Zeit ein zwei drei vier Geheimverstecke gefunden. Nach dem dritten titelte der Spiegel: »Damit hätten Sie eine gesamte Kompanie ausstatten können«. Obwohl eindeutige Nazidevotionalien gefunden wurden und der Haupttäter bereits seit Mai 2024 überwacht wurde, blendeten die Remscheider Staatsanwaltschaft und Polizei die politische Dimension vollkommen aus und sprachen mit zufriedenem Grinsen lieber über ihren Schlag gegen die „organisierte Kriminalität“ und von einem „internationalen Waffenhändler“, der außerdem ein „NS-Museum“ betreibe. Durch die Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei konnten „keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung festgestellt werden“. Die dazu veröffentlichten Fotos zeigen einen der prall gefüllten Waffenräume, an der Wand ein Portrait von Adolf Hitler. Darunter: „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“.
    Wenige Tage später wurde am 4. November 2025 im benachbarten Solingen ebenfalls ein Waffenlager ausgehoben: „Bislang fanden die eingesetzten Beamten scharfe Lang- und Kurzwaffen sowie Stich- und Hiebwaffen wie Schwerter, Säbel und Dolche.“ Offenbar befindet sich auch eine Leihgabe des Remscheider „NS-Museums“ unter den Asservaten: „Bei einem dieser Stichwaffen war ein verfassungsfeindliches Symbol zu erkennen.“

  • Donnerstag, 06.11.2025

    Die Partei Die Linke Marburg-Biedenkopf hat Strafanzeige wegen eines Fechtduells am 15. August 2025 zwischen dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) und der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) erstattet. Tatort ist das Haus des „Corps“:
    „Das besagte Duell soll am 15. August 2025 ab 19:00 Uhr in der Lutherstraße 14 stattgefunden haben. Der Linken Marburg-Biedenkopf liegt ein Foto einer Fechtaufforderung vor, aus der hervor geht, dass 3 Personen des Corps Hasso-Nassovia durch die Hasso Borussia zu einem Fechtduell gerufen werden. Dem Brief zufolge gehen der Aufforderung zum Duell absurde Ehrverletzungen voraus.“
    Selbst ein bewaffnet ausgetragener Ehrenhandel ohne Verletzte ist strafbar als versuchte gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 2 StGB und wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Gewöhnlicherweise ist das Problem der Anklage bei „Pro Patria-Suiten“ bzw. Duellen nicht der Nachweis der Taten. Denn bei Fechtduellen gibt es immer mehrere Beteiligte und Zeugen sowie meistens haufenweise Zuschauer und Mitwisser. Im vorliegenden Fall haben erst einmal nur die Beschuldigten „Hasso-Borussen“ Niklas Gohr, Tim Zimmer und Ali Mavruk ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO. Falls auch alle anderen schweigen, gibt es Dokumente, bestimmt auch „auf den Häusern“.
    Das Problem besteht vielmehr im Nachweis des Ehrenhandels, also im Nachweis der Motivation für den Fechtkampf. Damit aus Sicht einer Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gegeben ist, muss eine Abgrenzung zur „Bestimmungsmensur“ erkennbar sein. Denn nur diese wurden in einem (aus heutiger Sicht fragwürdigen, weil aus der Zeit gefallenen) BGH-Urteil vom 29. Januar 1953 straffrei gestellt, da „Bestimmungsmensuren“ aus Sicht des damaligen 5. Strafsenats nicht gegen die „guten Sitten“ jener Zeit verstießen.
    Ganz anders hingegen beurteilte der BGH schon damals jene Art von Mensuren, die „Pro Patria-Suiten“ oder verschleiernd „akademische Fechtfolgen“ genannt werden. Mithin solche wie das Fechtduell in Marburg. Ganz zum Schluss des BGH-Urteils heißt es: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sei hervorgehoben, dass die vorderstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.“
    Doch im Marburger Fall wurde der Nachweis eines Ehrenhandels bereits von den Korporierten selbst erbracht. Den Strafermittlungsbehörden liegt ein erkennbar von Korporierten aufgenommenes Foto der Duellforderung vor (Glossar). Jeder Korporierte, der als Zeuge der Anklage vorsätzlich falsche Angaben machen sollte, obwohl er doch der Wahrheitspflicht unterliegt, muss dank interner Dokumente der beteiligten Studentenverbindungen je nach individueller Beweislage mit Strafermittlungen wegen Falschaussage gemäß § 153 StGB oder Strafvereitelung gemäß § 258 StGB rechnen.
    Die Pressemitteilung der Linkspartei geht auch noch auf einen anderen Vorfall mit bewaffneten Korporierten in Marburg ein: „Gewalttätige Fuxenrituale, Angriffe von extrem rechten Burschenschaftern auf andere Studentenverbindungen sowie das Fechten von Duellen zur Lösung einer ,Ehrstreitigkeit‘ schaffen eine gewaltaffine Parallelwelt, deren Gewalt nicht in diesen Kreisen bleibt. Das zeigt beispielsweise der Tod eines Erst-Semesterstudenten in der Marburger Oberstadt vor einigen Jahren durch einen Messerstich ins Herz, ausgeführt von einem Verbindungsstudenten.“
    Besagter Messermann ist Amadeus Quirin Hölle, damals „Aktiver“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ im „Coburger Convent“. Nachdem Hölle am 12. Oktober 2014 einen 20-jährigen Studenten im Streit mit einem Stich ins Herz tötete, schrieb der damalige CC-Pressesprecher Dr. Frank Klauss, zuvor und mittlerweile wieder BILD-Redakteur, an die damaligen AHCC-Funktionäre Hans Schollmeyer, Andreas Grosch, Veit Stößlein, Ali Ottmar Mahdi und Tobias Kretschmer:
    „Es kann und für die Zukunft darf auch nicht sein, dass Verbandsbrüder mit einem Messer in Uni und Stadt herumlaufen. Wir sind hier in Deutschland und nicht östlich des Bosperus...
    Wenn Verbandsbrüder aus MR oder Gö meinen, etwas zum Selbstschutz tragen zu müssen, sollen sie Pfefferspray nehmen. Damit richten sie zumindest keinen bleibenden Schaden an.“

    Amadeus Hölle ist noch immer „Alter Herr“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ sowie der „Turnerschaft Hohenstaufia Tübingen“ im „Coburger Convent“. Seit 2019 arbeitet der straffrei gebliebene Totschläger mit Einstecktuch in der Salzer Apotheke Bahnhofsallee in Hildesheim als Apotheker: „Herr Hölle“ impft gegen Grippe und ist „für unser Qualitätsmanagement mitverantwortlich“.

  • Freitag, 07.11.2025

    In Berlin wurde Ende September 2025 der bayerische Nazi Dan Eising festgenommen. „Dan Patric Eising wurde am 1. Juli 1994 in Frankfurt am Main geboren. Ende 2011, Anfang 2012 nahm er Kontakt zur [Nürnberger] Neonaziszene auf und war im Umfeld der Nürnberger NPD/JN aktiv.“
    Dan Eising versuchte im Sommer 2014 als Anti-Antifa in der linken Szene Nürnbergs zu spitzeln. Zuerst in einer offenen Gruppe, bis er erkannt wurde. Dann über einen fingierten Ausstieg, was ebenfalls misslang. Kein Jahr später war er „Anmelder von ,Nügida‘“ und „bei einem Angriff auf die Demo zum Internationalen Frauenkampftag am 07.03.2015 in Nürnberg dabei“.
    Der BR berichtet über die Festnahme zehn Jahre später in Berlin: „Ein bayerischer Rechtsextremist ist Ende September von Spezialkräften der Polizei in Berlin festgenommen worden. Der 31-Jährige soll in einer therapeutischen Einrichtung geäußert haben, sich das Leben nehmen zu wollen. Davor wolle er aber noch ,möglichst viele Ausländer töten‘. [...] Bei dem Vorfall soll er ein verbotenes Springmesser bei sich geführt haben.“

  • Samstag, 08.11.2025

    Die AfD plante am 7. November ein „Jugendfest“ in Baden-Württemberg zu veranstalten. In Erbach, einer Kleinstadt südwestlich von Ulm. Rund zwölf Kilometer donauaufwärts, hier wohnen weniger als 14.000 Menschen. Aber eben auch ein Katzensprung entfernt von der nächsten Antifagruppe.
    Dank der Intervention von Recherche Ulm wurde das Nazitreffen verhindert. Als Veranstaltungsort war „Meze Bar Event zum Schützen“ in der Heinrich-Hammer-Straße 4 in 89155 Erbach vorgesehen, doch der Wirt Kostantin Radevski und AfD-Landessprecher Sander Perón mussten das Event nach Antifadruck absagen.
    Zweck des „Jugendfests“ der AfD war die Rekrutierung von (Neu-)Mitgliedern für die Nachfolgeorganisation der „Jungen Alternative“, die im Januar aufgelöst wurde. Am 29. November 2025 soll die neue AfD-Jugendorganisation in Gießen gegründet werden.
    Als spektakilär unkreativen Namen hat die AfD „Generation Deutschland“ gewählt. Die Ähnlichkeit zur „Génération Identitaire“ dürfte beabsichtigt sein, aber immerhin besteht dann zukünftig keine Verwechslungsgefahr mehr mit einer bekannten Billigmarke.
    Antifas mobilisieren deutschlandweit gegen das Gründungstreffen des Nazinachwuchses Ende November in Gießen. Bisher sind mehr als 150 Busse geplant. Was hast du damals dagegen gemacht?

  • Sonntag, 09.11.2025

    Das Juraportal LTO berichtet über das Bundesland, in dem die Richter ihr Gehalt für verfassungswidrig niedrig halten: Thüringen. Nach dem Ende der Strafermittlungen gegen den rassistischen Asylrichter und „schlagenden Turnerschafter“ Bengt Fuchs durch die Entscheidung des OLG Jena verweist LTO seufzend auf das von Michael Obhues geleitete Disziplinarverfahren:
    „Damit kommt es nicht zu einem Strafverfahren gegen Fuchs, es bleibt das Disziplinarverfahren. Das hatte Michael Obhues, Präsident des VG Gera, bereits im Juli gegen den Richter eingeleitet. Dieses war ausgesetzt, solange die strafrechtlichen Vorwürfe im Raum standen, nun muss es wieder aufgenommen werden, § 79 Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte (ThürRiStAG) i. V. m. § 15 Abs. 3 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). Auf Nachfrage von LTO zum weiteren Vorgehen verwies Obhues lediglich auf diese Normen.“
    Der Karlsruher ARD-Jurist Klaus Hempel verweist im Kontext des OLG-Urteils zu Fuchs‘ Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ für Sinti und Roma auf einen ARD-Artikel von 2016:
    „Mich erinnert das stark an das skandalöse Urteil des BGH aus dem Jahre 1956 zu den Sinti und Roma. Zitat aus der damaligen Entscheidung: ,Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.‘ Erst 2015 bat der BGH dafür um Entschuldigung.“
    Hempels Kommentar zu Fuchs’ Antiziganismus: „Dass sich Richter in Deutschland wie im Fall Fuchs nach wie vor zu solchen Äußerungen hinreißen lassen, verschlägt einem die Sprache. Milde formuliert.“

  • Montag, 10.11.2025

    Das Juraportal Legal Tribune Online (LTO) hat am 8. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Anzeige gegen Marburger Verbindungsstudenten wegen Duell: Fechten um die Ehre – ist das strafbar?“ veröffentlicht. Wir beginnen mit den rechtsfreien Räumen in der Parallelwelt des korporierten Villenmilieus, aber Ziel der Antifakampagne ist ein generelles Mensurverbot.
    LTO reagiert mit dem Artikel auf eine Strafanzeige der Marburger Linkspartei zu einem Fechtduell zwischen der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) und dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) am Abend des 15. August 2025 im Haus des „Corps“ in der Lutherstraße 14 in Marburg.
    In dem LTO-Artikel wird „eine allgemeine, strafrechtlich interessante Frage“ diskutiert: „Sind Fechtduelle unter Verbindungsstudenten als gefährliche Körperverletzung strafbar? Dabei sind allerdings die verschiedenen Arten des studentischen Fechtens zu unterscheiden – so könnten die ritualisierte sogenannte Bestimmungsmensur oder eine ,Pro-Patria-Suite‘ durchaus unterschiedlich zu bewerten sein. Das sah jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) 1953 so und setzt damit bis heute Maßstäbe.“
    Denn in dem BGH-Urteil vom 29. Januar 1953 im „Göttinger Mensurenprozess“ „ging es um drei sogenannte Bestimmungsmensuren, die Anfang 1951 in Göttingen gefochten wurden“, nicht jedoch um Ehrenhändel, also der Austragung von Ehrstreitigkeiten.
    „Das Landgericht hatte die Fechter freigesprochen, die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Der BGH erkannte in dem Geschehen kein strafbares Verhalten. Natürlich erfüllt so ein Klingenduell mit Schmiss den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Das sah auch der BGH so. Er gestand den Teilnehmern jedoch die Möglichkeit der Einwilligung zu, mit der Folge, dass die Rechtswidrigkeit entfällt.
    Die Einwilligung steht aber ihrerseits unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit. Denn nicht in jede rechtswidrige Handlung kann man wirksam einwilligen. Eine Grenze bildet etwa die Sittenwidrigkeit. Dazu hat sich der BGH in seiner Entscheidung ausführlich verhalten und einen Sittenverstoß verneint, der die Einwilligung der Fechter unwirksam gemacht hätte. [...] Dabei betonten die Richter: ,Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei hervorgehoben, daß die vorstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.‘“

    Das Fazit von LTO: „Eine aktuellere höchstrichterliche Entscheidung zum Verbindungsfechten als die 72 Jahre alte existiert jedoch, soweit ersichtlich, nicht. Dennoch ist es gut möglich, dass der BGH heute zu dem gleichen Auslegungsergebnis käme. [...] Und da darf man den BGH auch nach über 70 Jahren durchaus noch beim Wort nehmen: Wer sich zur ,Bereinigung‘ eines ,Ehrenhändels‘ (etwa im Rahmen einer ,Pro-Patria-Suite‘) hinreißen lässt, ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen. Mal abwarten, ob es zu einem Marburger Mensurprozess kommt.“

  • Dienstag, 11.11.2025

    Die taz hat am 10. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Anzeige gegen Studentenverbindung: Ehrenlose Burschis sollen illegales Duell gefochten haben“ veröffentlicht. Wir werden den „Marburger Mensurprozess“ auch weiterhin eng begleiten, gemeinsam beenden wir das studentische Fechten.
    Die taz berichtet wie schon LTO über das Fechtduell zwischen der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) und dem „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) am Abend des 15. August 2025 „auf dem Corpshaus“ in der Lutherstraße 14. Das „Corps“ erlitt dabei eine herbe Heimniederlage. Aber wir wollen nicht vorgreifen, denn das wird alles noch ermittelt werden. Die Marburger Linkspartei erstattete Strafanzeige gegen die beteiligten Korporierten wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung.
    Eine solche Straftat wird in diesem Rechtsstaat von Amts wegen verfolgt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wie ein Forderungsbrief vorliegen. Jeder „Landsmannschafter“, der einem „Corpsstudenten“ einen „Schmiss“ geschlagen hat, sollte „mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“ bestraft werden, sofern die BGH-Rechtsprechung für die Marburger Justiz irgendeine Relevanz hat.
    Aber es werden schon keine zehn Jahre werden, schließlich sind ja nicht zwei fast gestorben wie 2023 in Erlangen, ebenfalls bei einer „Pro Patria-Suite“. Aber eine Einstellung wie in Erlangen ist auch unwahrscheinlich. Denn vor zwei Jahren gab es zwar haufenweise Beweise für das Fechtduell. Immerhin stand die Polizei auf dem Fechtboden und es gab zwei Schwerverletzte. Aber der Forderungsbrief war nicht öffentlich. Somit fehlte ein Beweis für das Motiv und damit für den illegalen bewaffneten Ehrenhandel.
    Das ist dieses Mal anders. Die taz schreibt: „Das Aufforderungsschreiben der Landsmannschaft Hasso-Borussia liegt der taz vor. Demnach haben drei Männer aus der Verbindung das Duell eingefordert. In ,der Erwartung, dass Sie ihr Mensurzeug ausnahmsweise für etwas anders als abendliche Spiele an ihrem corpsbrüderlichen Anus verwenden‘, heißt es dort.“
    Die Marburger Landser haben sich wirklich Mühe gegeben in der Ausgestaltung ihrer Steilvorlage. Der Forderungsbrief ist optimal geeignet für einen jahrelangen Gerichtsprozess mit großem öffentlichen Interesse durch alle verfügbaren Instanzen. Einerseits enthält er ausreichend detaillierte Informationen über das Motiv, nämlich scharfe Vergeltung für nichtige Beleidigungen. Andererseits ist er geeignet, den Ruf aller „Waffenstudenten“ nachhaltig zu beschädigen. Die taz: „Die Landsmannschaftler bezeichnen das Mitglied des Corps als Träger eines ,verranzten Couleurs‘ und erfinden für die andere Verbindung das lustige Wort eines ,fechtverpisserischen Restsauhaufens‘.“
    Der Brief schafft es, die ganze hässliche Arroganz einer rechten Elite offenzulegen. Die Korporierten kokettieren förmlich mit ihrem verkommenen Charakter, wenn sie Schwulenwitze reißen oder sich über Kranke („vorstadiale Demenz angeprügelt“) und Behinderte („da unsere Landsmannschaft mit Behinderungen jeglicher Art stets inklusiv umzugehen pflegt“) lustig machen. Vor allem aber wähnen sie sich außerhalb der heutigen Rechtsordnung in ihrer mondänen Parallelwelt mit ihrer lächerlichen Paralleljustiz wie zu Kaisers Zeiten: Rechte Jungmänner, geil auf Narben, bis endlich wieder Krieg ist.
    Entsprechend sind laut taz die Reaktionen anderer Korporierter: „In der Facebook-Gruppe ,Tradition mit Zukunft‘ mit 15.000 Korporierten merkt ein User prompt an, wie ,doof‘ und ,stillos‘ es sei, eine ,Begründung im Brief zu schreiben‘, und ein weiterer User konstatiert: ,Man gibt der Antifa nicht Argumente‘, mit denen die Rechtsprechung kippen könne. Ein anderer Autor klagt auf der Plattform Reddit: ,Das sind genau die Art von Vorfällen‘, die ,mittelfristig zu einem übergreifenden Mensurverbot führen können‘. Denn die ,Richter‘ kämen auch nicht mehr aus ihren ,Reihen‘. Ein anderer Autor merkt nur kurz und knapp an: ,Ach Du heilige Scheiße.‘“
    Wohin das bewaffnete Rumgegockel der angehenden Elite führt, erwähnt die taz auch: Amadeus Quirin Hölle erstach 2014 als „Aktiver“ der „Landsmannschaft Nibelungia Marburg“ einen 20-jährigen Studenten in der Marburger Oberstadt im Streit um sein Einstecktuch mit einem einzigen Stich ins Herz. Heute ist der Hildesheimer Salzer-Apotheker Amadeus Hölle „Alter Herr“ der „Nibelungia Marburg“ im „Coburger Convent“. Ganz so, wie sein „Bundesbruder“ Knuth Meyer-Soltau, von Beruf AfD-Bundestagsabgeordneter.

  • Mittwoch, 12.11.2025

    Der Antifa Stammtisch München (ASM) ruft zu Protesten gegen die vom a.i.d.a.-Archiv veröffentlichte bundesweite AfD-Tagung vom 14. bis 16. November 2025 auf: „Nach a.i.d.a.-Informationen will die AfD eine bundesweite, parteiinterne Tagung in München durchführen. Treffen sollen sich demnach wohl Mitglieder der Parteischiedsgerichte des Bundesverbands und der Landesverbände [...] im Grand Hotel Palladium in der Perchtinger Straße 12 in München.“
    In dem Münchner Antifaaufruf heißt es: „Um sich zu organisieren, ist auch die ,AfD‘ auf Infrastruktur angewiesen. Versuchen wir sie ihnen zu nehmen!“ Der Protest im Münchner Stadtteil Sendling findet am Samstag statt: „Zeigen wir gemeinsam in Form einer Demonstration am 15.11.2025, unseren Protest. Kommt dafür am 15. November 2025 zur U-Bahnhalte-Stelle Forstenrieder Allee/ Ecke Züricher Straße.“

  • Donnerstag, 13.11.2025

    Im Verbandsmagazin der „Deutschen Burschenschaft“ (DB), den „Burschenschaftlichen Blättern“, schreibt der damaligen „Schriftleiter“ Andreas Karsten von der „Halle-Leobener Burschenschaft Germania“ und der „Hamburger Burschenschaft Germania“ im Vorwort der Ausgabe 02/2024:
    „Ein gewichtiges Problem bei der Suche nach einer neuen Vorsitzenden war nicht zuletzt die Personalsituation in vielen Bünden. Das läßt sich nicht mit einer zu geringen Zahl deutscher Studenten erklären, sondern vielmehr mit dem Zeitgeist, der an den Universitäten herrscht. Doch wie die Burschenschaften, so hat auch unser Volk ein veritables Nachwuchsproblem. Die Gründe dafür sind vielschichtig, doch auch hier spielt der verderbte Zeitgeist und eine teils volksfeindliche Politik eine zentrale Rolle. Die Regierenden geben vor, das Problem durch den Zuzug aus aller Herren Länder lösen zu wollen. Daß das nicht der richtige Weg sein kann, erklärt Waffenbruder Nils Wegner (L! Darmstadtia Gießen) in diesem Heft auf eindrückliche Art und Weise.“
    Bemerkenswert daran ist, dass Nils Wegner nicht „Alter Herr“ einer „Burschenschaft“ in der DB ist, sondern einer „Landsmannschaft“ im „Coburger Convent“ (CC). Wegners Erstbund ist die „Landsmannschaft Darmstadtia Gießen“. Der CC ist ein anderer „schlagender“ Dachverband als die DB, weswegen die Burschen Wegner als „Waffenbruder“ bezeichnen. Wegner veröffentlichte in der DB-Postille den Artikel „Festgefressene Gebärmaschinen“ über von ihm verachtete emanzipierte Frauen. Wegner gibt sich „volkstumsbewußt“ und übt rechtsradikale Kritik am rechtsradikalen Konzept des „Großen Austauschs“. Für Wegner müsste die korrekte Übersetzung aus dem Französischen „Große Ersetzung“ heißen, denn der Untergang des Abendlandes ist für ihn irreversibel. Er hetzt darin gegen MigrantInnen und Abtreibungen, wenn er beispielsweise Ernst Jüngers jüngeren Bruder Friedrich Georg Jünger zitiert:
    „Die unmittelbare Kehrseite [seiner These, dass Wohlstand zu sinkenden Geburtenraten führe] ist übrigens die Tötung des ungeborenen Lebens aus Selbstsucht. Daran sei die deutsche Rechte, die sich spätestens seit dem 11. September 2001 absurderweise einen libertären Freiheitsbegriff angeeignet hat, im Jahr 2024 besonders erinnert, nachdem erst im April (mal wieder) versucht wurde, den ohnehin kaum mehr angewandten ,Abtreibungsparagraphen‘ 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Weder Zusammenhang noch Diagnose sind übrigens neu. Kein Geringerer als Friedrich Georg Jünger schrieb 1931 in der nationalrevolutionären Zeitschrift Widerstand über den ,deutschen Kriegsschauplatz‘: ,Im Kriege fielen Jahr um Jahr an die fünfhunderttausend Männer für Deutschland. Heute treibt man Jahr für Jahr über fünfhunderttausend Kinder ab. Das ist das wahre Gesicht des ‚Friedens‘, der Mord an denen, die sich nicht wehren können. Diesen Hintergrund der Verständigungspolitik sollte man nicht außer acht lassen. Er enthüllt die Feigheit des Wohlfahrtsstaates, der den Verzicht auf Macht durch die Schwächsten bezahlen läßt.‘“
    Wegner war auch zwei Jahre „Aktiver“ der „Landsmannschaft Mecklenburgia-Rostock Hamburg“, wie er in einer Mail an Christian Neschwara vom Mai 2021 erwähnt. Neschwara ist ein rechtsradikaler Professor der Rechtshistorik im Ruhestand aus Wien und „Alter Herr“ der „Burschenschaft Gothia Wien“ in der DB. Die „Gothia“ fasste im Mai 2025 den Beschluss, mit der „Burschenschaft Libertas Wien“ in der DB zu fusionieren, was mittlerweile geschehen ist. Die Fusionsfeierlichkeiten finden am 14. und 15. November 2025 in Wien statt. Wegner schrieb 2021:
    „Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Neschwara,
    bitte sehen Sie mir nach, mich so unvermittelt an Sie zu wenden. Sie kennen mich bislang vorwiegend bis ausschließlich – auch in der persönlichen Begegnung bei der Vorstellung Ihres ersten DI-Sammelbands in Graz – als ,Werner Gut‘ im Dienste des Leopold-Stocker- bzw. Ares-Verlags. Die pseudonyme Arbeit ist ein besonderer Wunsch Mag. Dvorak-Stockers, der auszuschließen sucht, daß politisch eher mittig liegende Autoren des Stocker-Verlags sich von einem Nils Wegner mit einschlägigen Google-Suchergebnissen als Lektor bzw. Projektkoordinator abschrecken lassen könnten.
    Mein Anliegen hier ist allerdings ein etwas anderes als die – mir innerhalb des sonstigen Ares-Programms immer sehr willkommene – Bearbeitung von Publikationen des Dinghofer-Instituts oder auch Ihres Vorschlags der Edition eines Burschenschafter-Tagebuchs. Tatsächlich bin ich mittlerweile recht enttäuscht von der Organisation wie auch vom Inhalt der Verlagsarbeit und der Gewichtung zwischen historisch-politischen Ares- und handwerklich-kulinarischen Stocker-Titeln – neudeutsch würde man wohl sagen, daß ich mich an eine ,gläserne Decke‘ stoßen fühle und, ganz ehrlich gesagt, nicht allzugern wie mein Vorgänger Michael Hummel enden und irgendwo zwischen Schnitzanleitungen aus dem Ausland und Debatten mit hauptberuflichen Schnapsbrennern über deren Rechtschreibfehler ausbrennen möchte. Ich werde dieses Jahr erst 34 und würde mich beruflich gern noch etwas weiterentwickeln, auch wenn die Bedingungen dafür durch COVID-19 nicht gerade besser geworden sind.
    Meine relativ schlichte, wiewohl vertrauensvolle Frage an Sie wäre in diesem Sinne: Ist Ihnen eine Möglichkeit bekannt oder zumindest denkbar, im österreichischen akademischen Betrieb (vorzugsweise im Großraum Wien bzw. Niederösterreich) in zweiter oder dritter Reihe, also als Hilfskraft o.ä., Fuß zu fassen? Im Hinblick auf Qualifikationen kann ich einen BA in Geschichts- und Kulturwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen (betreut von Prof. Dr. Dirk van Laak, mittlerweile an der Uni Leipzig) sowie einen M.A. in Geschichtswissenschaft der Universität Hamburg (betreut von Prof. Dr. Axel Schildt, leider inzwischen verstorben) vorweisen; ursprünglich habe ich drei Semester Humanmedizin studiert und bin zu deren Beginn 2008 der Landsmannschaft Darmstadtia Gießen im CC beigetreten, wo ich nunmehr Alter Herr bin, und war von 2011 bis 2013 mit Zweitband Mitglied der Landsmannschaft im CC Mecklenburgia-Rostock zu Hamburg.
    An Referenzen kann ich für den Hochschul-/Institutionsbereich neben meinem Studium insbesondere vorweisen, bereits im BA-Studium auf persönlichen Wunsch des Vertretungsprofessors Frank Becker als stud. Hilfskraft am Institut für Geschichtswissenschaft der JLU Gießen angestellt gewesen zu sein (01.09.2010 bis 31.12.2010). Weiters habe ich zu Beginn meines MA-Studiums an der Universität Hamburg eine Tätigkeit als Werkstudent am Hamburger Staatsarchiv (Bereich Retrokonversion) aufgenommen, die jedoch seitens des Archivs aufgekündigt wurde, nachdem mein ,Doppelleben‘ als Waffenstudent bekanntgeworden war und sich andere, linksstehende Werkstudenten bei der Leitung beschwert hatten.
    Nach Abschluß meines Studiums in Hamburg war ich einige Monate in Teilzeit in der Museumspädagogik tätig (als Guide auf dem Museums-U-Boot U-434 am Hamburger Fischmarkt) und war in der Folge von März 2015 bis Jahresende 2017 als Lektor, Autor, Übersetzer u.v.a.m. für Verlag Antaios / Institut für Staatspolitik / Sezession in Schnellroda tätig. Von dort bin ich nahtlos zum Stocker- bzw. Ares-Verlag übergegangen und arbeite seit Januar 2018 ebenda. Zumindest noch.
    Auch wenn Sie diese meine Frage abschlägig bescheiden müßten, so würde ich mich nichtsdestoweniger über eine kurze Antwort sehr freuen. Vielleicht fällt Ihnen ja noch ein Fachkollege oder sonstiger Kontakt ein, an den ich mich mit der gleichen Frage wenden könnte. In jedem Fall schon einmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
    Mit besten – auch waffenstudentischen – Grüßen
    Nils Wegner Z!“

  • Freitag, 14.11.2025

    Die Frankfurter Rundschau (FR) hat am 13. November 2025 im Rahmen der Marburger Herbstoffensive einen Artikel mit dem Titel „Illegales Ehrduell bringt Marburger Verbindungen womöglich vor Gericht“ veröffentlicht. Die FR berichtet damit nach LTO und taz als drittes überregionales Medium innerhalb einer Woche über das ziemlich gut besuchte „Duell mit scharfen Waffen“, das „zwei Marburger Studentenverbindungen ins Visier der Justiz gebracht hat“.
    An jenem 15. August 2025 duellierten sich in Marburg drei „Aktive“ der „Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg“ im „Coburger Convent“ (CC) mit drei des „Corps Hasso-Nassovia Marburg“ im „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) auf dem Haus des „Corps“. Natürlich geht es in dem FR-Artikel auch um den vielzitierten Forderungsbrief und die anschließende Strafanzeige:
    „Das zugleich gestelzt und vulgär daherkommende Schreiben kursierte in Social-Media-Gruppen von Korporierten, wurde dann von der Autonomen Antifa Freiburg, die über Interna der Verbindungsszene stets bemerkenswert gut informiert ist, im Netz veröffentlicht und landete schließlich bei der Linkspartei im Kreis Marburg-Biedenkopf. Und die erstattete Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob es sich um ein verbotenes ,Ehrduell‘ handele – und somit um gefährliche Körperverletzung.
    Die Rechtsprechung zum verbindungsstudentischen Fechten ist schon mehr als 70 Jahre alt. Im Jahr 1953 gab der Bundesgerichtshof (BGH) sein Okay zur sogenannten Bestimmungsmensur. Bei dem Männlichkeitsritual bringen sich die Angehörigen schlagender Verbindungen Schnittverletzungen (,Schmisse‘) im Gesicht bei. Der Ablauf ist ritualisiert, es gibt spezielle Schutzkleidung. Der BGH hielt das damals für keinen ,Verstoß gegen die guten Sitten‘, stellte aber auch klar: Für Duelle, die dem Austragen von ,Ehrenhändeln‘ dienten, gelte das ausdrücklich nicht.
    Schlagende Studentenverbindungen sind deshalb peinlich bemüht, keine allzu eindeutigen Beweise für den Anlass ihrer Fechtkämpfe zu hinterlassen. Selbst als 2023 zwei Korporierte in Erlangen nach einem ,unter verschärften Bedingungen‘ geführten Duell mit schweren Verletzungen im Krankenhaus landeten, wurden die Ermittlungen eingestellt. In Marburg könnte es dank des offenherzigen Schreibens der Hasso-Borussen nun anders sein.“

    Eine offene Frage ist die nach den Gewinnern des Duells. Hat nicht primär das Corps kassiert? Das ist strafrechtlich relevant! Deshalb sollte diese Frage gerichtsfest geklärt werden. Nur wer könnte die Antwort wissen? Vielleicht können die vielen Dutzend „Spektanten“ Auskunft geben? Sie alle sind Zeugen des Fechtduells an jenem heißen Freitagabend „auf dem Haus“ des „Corps“ in Marburg.

  • Samstag, 15.11.2025

    In den USA hat die Regierung nach dem Verbot „der Antifa“ als „inländische terroristische Organisation“ am 23. September 2025 zwei Monate später nun vier europäische Gruppierungen am 13. November als internationale Terrorgruppen definiert: „Antifa Ost“ (Deutschland), „Informal Anarchist Federation/International Revolutionary Front (FAI/FRI)“ (Italien), „Armed Proletarian Justice“ und „Revolutionary Class Self-Defense“ (Griechenland).
    Bereits jetzt gelten die „Mitglieder“ per Präsidialdekret als „Specially Designated Global Terrorists“ und ab dem 20. November als „Foreign Terrorist Organizations“, ein Widerspruch des Kongresses ist nicht zu erwarten. Die antifaschistischen „Gruppen“ werden damit Terrororganisationen wie „al-Qaida“ oder der „Hamas“ gleichgesetzt, was offensichtlich rein politisch motiviert ist.
    Zur „Antifa Ost“ schreibt das US-Außenministerium: „Antifa Ost (auch bekannt als [...] Hammerbande) ist eine militante Gruppe mit Sitz in Deutschland. Zwischen 2018 und 2023 verübte Antifa Ost zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als ,Faschisten‘ oder Teil der ,Rechtsradikalen Szene‘ in Deutschland einstufte.
    Ihr wird vorgeworfen, Mitte Februar 2023 eine Reihe von Anschlägen in Budapest verübt zu haben. Am 26. September 2025 erklärte Ungarn Antifa Ost zu einer terroristischen Vereinigung und setzte die Gruppe auf seine nationale Anti-Terror-Liste.“

    Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und US-Präsident Donald Trump machen damit europäische Innenpolitik. Sie bekämpfen mit Fakes die in ihren Augen schärfsten FeindInnen der Nazis in den Ländern mit den stärksten antifaschistischen und anarchistischen Bewegungen Europas.
    Gleichzeitig lassen zwei rechtsradikale „Partnerregierungen“ einen Testballon in drei europäischen Ländern steigen, wie weit die Souveränität der noch demokratisch regierten Länder Europas noch reicht. Zuerst schalten die Faschisten die Opposition aus, das war schon immer so.
    Presse: Tagesschau | Standard | Welt 1 | Welt 2 | Guardian | CNN | Reuters

  • Sonntag, 16.11.2025

    Stoppt die Rechten hat am 14. November 2025 unseren Text „CC-Landser publiziert im DB-Magazin“ vom 13. November zu Nils Wegner aufgegriffen. Wir haben die Recherche in Rahmen unserer Kampagne gegen den CC 2025 veröffentlicht, schließlich ist Wegner „Alter Herr“ der „Landsmannschaft Darmstadtia Gießen“ im „Coburger Convent“ (CC) und hat dennoch 2024 einen extrem frauenfeindlichen Text in den „Burschenschaftlichen Blättern“ veröffentlicht, der Verbandszeitung der „Deutschen Burschenschaft“ (DB).
    Aber es gibt auch eine andere Lesart. Denn aus österreichischer Sicht ist vermutlich Nils Wegners Tätigkeit für den „Ares-Verlag“ die zentrale Erkenntnis der Recherche. Denn mit dem Text wird Wegners Pseudonym „Wer­ner Gut“ aufgedeckt: „Die pseudonyme Arbeit ist ein besonderer Wunsch Mag. Dvorak-Stockers, der auszuschließen sucht, daß politisch eher mittig liegende Autoren des Stocker-Verlags sich von einem Nils Wegner mit einschlägigen Google-Suchergebnissen als Lektor bzw. Projektkoordinator abschrecken lassen könnten.“
    Wolfgang Dvorak-Stocker ist „Alter Herr“ der verbandsfreien „Burschenschaft Germania Salzburg“. Gegründet wurde der „Ares-Verlag“ 2005 von Dvorak-Stocker für das rechtsradikale Verlagsprogramm des „Leopold Stocker Verlags“. Für den „Ares-Verlag“ wurde das Wort „einschlägig“ in den deutschen Sprachschatz aufgenommen.
    Wolf­gang Dvo­rak-Sto­cker und seinem Stocker-Verlag wurde am 11. November 2025 im österreichischen Parlament der „Dinghofer-Preis“ verliehen. Der Standard schreibt: „,Zensur und Ideologisierung – die Freiheit in Gefahr!‘ war das Motto des diesjährigen Dinghofer-Symposiums. Alle anderen Fraktionen waren gegen diese FPÖ-nahe und nach einem Nationalsozialisten benannte Veranstaltung im Hohen Haus. Die Jüdische österreichische Hochschülerschaft und SPÖ-Jugendorganisationen protestieren vor dem Parlament, der Grünen-Abgeordnete Lukas Hammer direkt vor dem Saal. Die Katholische Aktion forderte vergebens die Absage durch Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ).“
    Benannt ist der Preis nach dem Antisemiten und Nationalsozialisten Franz Dinghofer, „Alter Herr“ des „Vereins Oberösterreichischer und Salzburger Studenten Graz“ im „Waidhofener Verband“ (der späteren „Burschenschaft Ostmark Graz“). Der zweite Preisträger ist der Biochemiker Gunther Gotthard Pendl, Sohn des 2021 gestorbenen Gerhard Pendl, beide „Alte Herren“ der „Burschenschaft der Oberösterreicher Germanen“ in der „Deutschen Burschenschaft“. Verliehen wurde er in Anwesenheit des FPÖ-Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz, „Alter Herr“ der „Burschenschaft Libertas Wien“ in der „Deutschen Burschenschaft“.
    Während „Werner Gut“ gegenüber Dvorak-Stockers Autoren das unbeschriebene Blatt spielte, hetzte Nils Wegner wortgewaltig in der Nazizeitung „Sezession“. Stoppt die Rechten nennt Beispiele:
    „In „Rech­te Dis­si­denz in den USA“ (,Sezes­si­on‘ 69/2015) behan­delt er die US-ame­ri­ka­ni­sche ,alter­na­ti­ve right‘. Der His­to­ri­ker und Publi­zist Vol­ker Weiß zitiert die­sen Arti­kel in sei­ner Ana­ly­se ,Faschis­ten von heu­te?‘ (16.10.17, S. 7) als Bei­spiel für neu­rech­te Deu­tun­gen der inter­na­tio­na­len extre­men Rechten. Nah an der poli­ti­schen Pra­xis der Rechts­extre­men liegt Weg­ners Auf­satz ,Meme: kogni­ti­ve Bio­waf­fen im Infor­ma­ti­ons­krieg?‘ (,Sezes­si­on‘ 77/2017), wor­in er eine Art Gebrauchs­an­lei­tung für den Ein­satz von Memes im rechts­extre­men Kul­tur­kampf liefert.
    Auch abseits von Schnell­ro­da agiert Weg­ner als Ideo­lo­ge der Neu­en Rech­ten. Sein Blog und Pod­cast ,Alt­Wri­te­Weg­ner‘ tra­gen den Unter­ti­tel ,Kom­fort­zo­nen zu Kampf­zo­nen‘ und ver­sam­melt Tex­te und Gesprä­che zu The­men wie ,Neue Rech­te‘, ,Klas­sen­stand­punk­te‘ oder rechts­extre­me Popkultur.“

    Bereits 2016 biederte sich Nils Wegner Alex Marlow von „Breitbart“ für den Fall an, dass die US-Hetzseite nach Europa expandieren sollte:
    „Dear Mr Marlow,
    please excuse my undemanded approach. Chris Tomlinson was kind enough to provide me with your mail address.
    I guess you have already started sending away for info about the news media landscape over here in Germany.
    Anyway, since I’m eagerly awaiting the expansion of Breitbart News in Europe, if I can be of any help, I’d love to devise a flush assessment of the current situation in Germany, especially regarding the rather dissident media outlets.
    I for one earned my tuition fees writing for Junge Freiheit weekly newspaper (jungefreiheit.de) and am now working full-time for Antaios publishing house (antaios.de) and the bi-monthly metapolitical magazine Sezession (sezession.de), occasionally covering the AltRight. The last nine years of such work gave me quite an in-depth look into the matter, so I hope I can be of help to supplement the German counter-public with Breitbart News.
    I would be most happy to hear from you regarding this matter!
    With best regards,
    Nils Wegner“
    .
    Nils Wegner betreibt seit vielen Jahren aktive Vernetzungsarbeit für die „Identitären“-nahe US-amerikanische „AltRight“-Nazibewegung. So bot er 2021 dem belgischen Naziautor Robert Steuckers in einer Mail mit dem Betreff „Mitarbeit am ,RADIX Journal‘“ an, dessen Texte in dem Blog des US-amerikanischen Naziaktivisten Richard Spencer zu publizieren:
    „Sehr geehrter Herr Steuckers, nun komme ich endlich dazu, mich bei Ihnen zu melden.
    Mein Anliegen ist grundsätzlich ein recht einfaches: Da ich seit einigen Jahren immer wieder sporadisch mit Richard Spencer zusammenarbeite und auch kleine Arbeiten am Blog seines RADIX Journal vornehme, könnte ich bei Gelegenheit gern Texte von Ihnen für eine Verbreitung im englischsprachigen Raum entgegennehmen bzw. auch übersetzen, sofern Sie dies nicht selbst erledigen möchten.
    Spencer selbst hat sich bereits interessiert gezeigt; soweit ich von ihm weiß, hatten Sie beide auch in der Vergangenheit schon mehrfach Kontakt.
    Geben Sie mir gern jederzeit Bescheid, was Sie von diesem Vorschlag halten.
    Beste Grüße und noch ein schönes restliches Wochenende,
    Nils Wegner“
    .

  • Montag, 17.11.2025

    Das Bündnis „Rheinfelden für Demokratie“ hat einen schweren Rückschlag erlitten. Das „Demokratiebündnis“ der südbadischen Kleinstadt an der Schweizer Grenze mit seinen knapp 35.000 EinwohnerInnen muss künftig ohne die Unterstützung des AfD-Stadtverbandes auskommen.
    Diesen Paukenschlag verkündete der Rheinfeldener AfD-Vorsitzende Michael Blos am 7. November 2025 in der Badischen Zeitung: „Man habe beschlossen, keine weiteren Aktivitäten mit dem Bündnis zu unterstützen, ,da wir Gewalt egal, ob sie von rechts oder von links kommt, entschieden ablehnen‘“. Die Lokalpresse lässt den AfD-Politiker in der Hälfte des Artikels unkommentiert zu Wort kommen.
    Anlass für den faschistischen Liebesentzug sind die halbherzigen Distanzierungen des Bündnisses von der lokalen Antifa. Die AfD warf „Rheinfelden für Demokratie“ nämlich vor, gemeinsam mit der Antifa am 30. Oktober gegen die Wahlkampferöffnung der AfD vor dem Rheinfelder Rathaus protestiert zu haben.
    Es ist nachvollziehbar, dass der AfD der Kotau des „Demokratiebündnis“ nicht tief genug war: „,Wie sich bei der Anmeldung der Demonstration gezeigt hatte, war bereits vorher eine andere Demonstration am Kastanienplatz angemeldet worden.‘ Die Namen der Anmeldenden seien der Initiative nicht bekannt gewesen. ,Uns wurde seitens des Ordnungsamtes der Platz vor der Kirche zugewiesen. Die andere Kundgebung begann früher und mit Megafon am Aufgang zum Rathaus.‘
    Laut der Aktivistin wäre es für einen neutralen Beobachter offensichtlich gewesen, dass die Demonstration der Antifa räumlich getrennt von der Demonstration der Initiative ,Rheinfelden für Demokratie‘ stattfand. ,Die Gruppe um die Antifa war deutlich durch Sprechgesang zu hören, während sich die Demonstration ,Rheinfelden für Demokratie‘ demonstrativ still verhielt.‘“

  • Dienstag, 18.11.2025

    Am 10. April 2015 wurde der jährliche Anti-Abtreibungsmarsch der reaktionären Piusbrüder mit einer Sitzblockade verzögert. Ein Antifaschist wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Er habe die Versammlung der Piusbrüder zu sprengen versucht und sie damit unrechtmäßig gestört, strafbar nach §21 Versammlungsgesetz.
    Eine Berliner Anwaltskanzlei scheiterte nun mit einer Verfassungsbeschwerde. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 1. Oktober 2025 (Pressemitteilung | Urteil), dass zwar die Blockierenden ebenfalls vom Versammlungsrecht geschützt seien. Die Störung einer anderen Versammlung könne jedoch trotzdem bestraft werden.
    Presse: Tagesschau | Spiegel | FR | taz | LTO | Beck

  • Mittwoch, 19.11.2025

    Am 13. November 2025 veröffentlichte „evangelisch.de“ einen Artikel, in dem wir erwähnt werden. Der Artikel „Wirbel um US-Einstufung der ,Antifa Ost‘ als Terrorgruppe“ ist vom „Evangelischen Pressedienst“ (epd), der Nachrichtenagentur der Evangelischen Kirche in Deutschland.
    Die Autorin Alexandra Barone hetzte 2022 in dem Schwurblermagazin „Manova“ mit Pink Floyd gegen „Analsex-Unterricht“, aber sie zielt auf die „Homo- und Transsexuellen“ im Namen „der Kinder“: „Die Natur ist binär angelegt. Gott oder die Natur oder wer auch immer hat uns zwei Geschlechter geschenkt: männlich, weiblich und wenige Ausnahmen von Zwittern.“
    Aus dem „Antifa Ost“-Artikel wird deutlich, dass Barone ein Antifa-Verbot durch die amerikanische Regierung ablehnt. Ein solches Verbot sei eine Einmischung in die deutsche Innenpolitik und außerdem unnötig, da die „Hammerbande“ zerschlagen sei. Dann allerdings findet Alexandra Barone dank VS doch noch eine problematische Antifagruppe, nämlich uns:
    „,Wer im linksextremistischen Kontext von der Antifa spricht, meint damit die Antifaschistische Aktion‘, heißt es seitens des Verfassungsschutzes. Bundesweit gebe es mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. So berichtete der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg 2021 beispielsweise über wachsende Spannungen zwischen der Autonomen Antifa Freiburg und Angehörigen des ,rechten‘ Spektrums.“
    Was waren denn diese „wachsenden Spannungen“, über die der VS 2021 und epd 2025 berichtete? Das war der faschistische Messerangriff am 12. Juni 2021 durch den AfD-Nazi Robert Hagerman, bei dem ein Ersthelfer von Hagerman schwer verletzt wurde, und am gleichen helllichten Tag die rassistische Hetzjagd eines rechten Mobs unter Führung von Polizeihauptkommissar Michael Dopatka. Die epd verschweigt, was selbst der VS schreibt, und übernimmt nur die irreführende Überschrift.
    Wie wir zu dieser willkürlichen und zudem unseriös verzerrten Erwähnung durch Alexandra Barone kommen, offenbart ein mittlerweile geänderter Link in der ersten Version des Artikels. Dort zeigte Autonome Antifa Freiburg noch auf unsere Weihnachtsmeldung von 2011 mit dem immer gleichen Titel: „Die einzige Kirche, die erleuchtet, ist eine brennende“.
    Die damalige Anzeige wegen Volksverhetzung von „kath.net“ ging zurück auf eine Agenturmeldung der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, die „vorwiegend über die Evangelikale Bewegung und die evangelikale Einschätzung kirchlicher und säkularer Vorgänge“ berichtet und „der Kommunikation innerhalb des evangelikalen Bereichs“ dient. Bei anarchistischer Blasphemie findet der christliche Kampf gegen rechts sein jähes Ende.

  • Donnerstag, 20.11.2025

    Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 259/24) hat am 03.11.2025 entschieden, dass die Hausdurchsuchung bei einem Freiburger Journalisten von Radio Dreyeckland am 17.01.2023 verfassungswidrig war. Die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwältin Angela Furmaniak mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte und einer Berliner Anwaltskanzlei war damit erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht schreibt:
    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens – ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen – insbesondere wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar [...]. ln der Verschaffung staatlichen Wissens über den Inhalt redaktionellen Materials liegt zudem ein Eingriff in das von der Rundfunkfreiheit geschützte Redaktionsgeheimnis [...]. Zudem können potentielle Informanten durch die begründete Befürchtung, bei einer Durchsuchung könne ihre Identität aufgedeckt werden, davon abgehalten werden, Informationen zu liefern, die sie nur im Vertrauen auf die Wahrung ihrerAnonymität herauszugeben bereit sind [...].
    Nichts anderes gilt in Fällen, in denen – wie hier – die Durchsuchung von (Büro-)Räumlichkeiten einer Privatwohnung angeordnet wird, die ein funktionales Äquivalent zu den Räumen eines Rundfunkunternehmens darstellen. Der Beschwerdeführer nutzte seine Wohnung vorliegend (auch) zu journalistischen Zwecken als Redakteur. Dementsprechend bewahrte er dort unter anderem den für seine redaktionelle Arbeit verwendeten Laptop sowie mehrere Datenträger mit Redaktionsmaterial auf. Die Durchsuchung der Wohnung ist daher vorliegend – vergleichbar mit einer Durchsuchung von Räumlichkeiten des Radiosenders – mit einer Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung verbunden. Die Ermittlungsmaßnahme diente überdies auch der Erlangung von redaktionellem Material, aus dem Erkenntnisse über die Entstehung des Artikels vom 30. Juli 2022 [...] gewonnen werden sollten.“

    Das Bundesverfassungsgericht setzt damit einen Schlusspunkt unter den RDL-Prozess, der seinerseits eine Folge des linksunten-Verbots war. Am 25.08.2017 wurde mit den 1. linksunten-Razzien bei fünf Freiburger Linken und im Autonomen Zentrum KTS Freiburg das Verbot der linksradikalen Nachrichtenseite linksunten.indymedia.org vom 14.08.2017 öffentlich. Die staatliche Zensur hat bis heute Bestand, aber die Razzia in der KTS wurde am 12.10.2020 vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof Mannheim für rechtswidrig erklärt und 2020 die beschlagnahmten Asservate zurückgegeben.
    Der AfD-Politiker Robin Classen, der bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl 2026 im Wahlkreis Diez/Nassau kandidiert, erstattete kurz nach den Razzien zusätzlich Strafanzeige gegen die fünf Linken nach § 129 StGB (kriminelle Vereinigung). Classen ist ehemaliges Mitglied der „Burschenschaft Germania Halle zu Mainz“ in der „Deutschen Burschenschaft“. Da die fünf Linken gegen das linksunten-Verbot vor dem Verwaltungsgericht klagten, wurde das Strafverfahren 2019 unterbrochen.
    Am 16.01.2020 ging das Archiv von linksunten online. Zwei Wochen später entschied das Bundesverwaltungsgericht am 29.01.2020, sich nicht mit dem Verbot zu befassen. Daraufhin wurde das § 129-Verfahren wiederaufgenommen und schließlich am 12.07.2022 eingestellt. Über unsere Meldung zur Einstellung berichtete der RDL-Journalist am 30.07.2022 mit einer RDL-Meldung samt Link auf das linksunten-Archiv.
    Auf die RDL-Meldung wurde Bernhard Kurz vom Staatsschutz der Freiburger Kriminalpolizei aufmerksam. Kurz informierte den Staatsanwalt Manuel Graulich über den seiner irrigen Meinung nach strafbaren Link in der RDL-Meldung. Der Staatsanwalt leitete daraufhin ein Verfahren wegen Unterstützung einer rechtskräftig verbotenen Vereinigung ein und beantragte einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Karlsruhe. Richterin am Amtsgericht Anja Herrmann nickte Graulichs Antrag ab und stellte den verfassungswidrigen Durchsuchungsbeschluss aus, woraufhin die drei Hausdurchsuchungen am 17.01.2024 durchgeführt wurden.
    Staatsanwalt Manuel Graulich erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 5 KLs 540 Js 44796/22), welches jedoch am 16.05.2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens verweigerte. Dagegen legte Graulich Rechtsmittel ein und bekam vom Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 Ws 2/23) am 12.06.2023 Recht. Das Urteil des 2. Strafsenats des OLG bestehend aus dem Vorsitzenden Roderich Martis, Barbara Haber und Roland Kleinschroth wird vom Bundesverfassungsgericht an mehreren Stellen scharf kritisiert und in Teilen aufgehoben.
    Das OLG nahm verfassungswidrigerweise an, dass die vom Bundesinnenministerium konstruierte Vereinigung „linksunten Indymedia“ noch existiere. Denn nur diese Vereinigung hätte mangels rechtskräftig festgestellter und damit automatisch verbotener Nachfolgeorganisation gegen das Vereinigungsverbot verstoßen können. Ohne eine noch existierende Vereinigung hätte der RDL-Redakteur vom Vorwurf der Unterstützung einer solchen freigesprochen werden müssen. Einziger Beleg des OLG für eine Weiterbetätigung in den Jahren 2017 bis 2023: das statische Archiv von 2020. Das Bundesverfassungsgericht dazu:
    „Ausdrückliche Erwägungen dazu, dass die Vereinigung „linksunten.indymedia“ auch mehrere Jahre seit Ergehen der Verbotsverfügung vom 14. August 2017 noch existierte, finden sich in der amtsgerichtlichen Durchsuchungsanordnung vom 13. Dezember 2022 nicht. Soweit das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 7. November 2023 davon ausgegangen ist, nähere Ausführungen des Amtsgerichts hierzu seien nicht erforderlich gewesen, weil im andauernden Betrieb der Internetseite der Vereinigung deren weitere Betätigung gesehen werden könne, trägt dies den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Darlegung eines auf konkreten Tatsachen beruhenden Anfangsverdachts nicht Rechnung. Die bloße Existenz einer seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisierten Archivseite stellt jedenfalls für sich genommen keine konkrete Tatsache für die Annahme dar, auch im vorgeworfenen Tatzeitpunkt bestehe die Vereinigung […] ungeachtet des Verbots noch fort, zumal auch keine belastbaren Erkenntnisse dazu vorlagen, welcher Personenkreis oder möglicherweise auch welche Einzelperson die Archivseite ins Internet gestellt hatte.“
    Ohne tatsächliche Anhaltspunkte nahm das Oberlandesgericht Stuttgart an, dass die fünf damals Beschuldigten das Archiv erstellt hätten. In einer bizarren Beweislastumkehr führte das OLG an, dass es keine Anhaltspunkte für eine Auflösung der Vereinigung gebe, woraus deren Fortexistenz geschlossen werden könne. Weiter wurde den Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, dass sie den Rechtsweg beschritten hätten. Im Wortlaut des OLG Stuttgart:
    Für die Annahme, die Gruppe, die die Plattform ,linksunten.indymedia‘ bis zur Verbotsverfügung betrieben hat, habe sich (danach) aufgelöst, fehlen Anhaltspunkte. Weder gibt es einen Erfahrungssatz, dass eine Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, sich an eine Verbotsverfügung hält. Noch gibt es eine sonstige tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme, die Gruppierung habe ihre Tätigkeit dauerhaft aufgegeben und nicht nur aus taktischen Erwägungen heraus lediglich vorübergehend eingestellt oder verlagert. Auch ist der nicht unerhebliche Zeitablauf seit der letzten Veränderung der Website am 15.04.2020 kein tragfähiges Indiz für eine Auflösung der Vereinigung, zumal gewichtige Umstände für die Annahme sprechen, dass die Tätigkeit fortgeführt werden sollte und wird.
    Hierzu gehören insbesondere die oben dargelegten Erkenntnisse zur Bedeutung der verbotenen Plattform für die linksextreme Szene, aber auch die im Wikipedia-Artikel genannte Wahrnehmung einer ,Verlagerung‘ der Tätigkeit der Vereinigung auf die Plattform de.in. und die Nachhaltigkeit, mit dem bis in die jüngste Vergangenheit juristisch gegen das Vereinsverbot vorgegangen wurde. Dass sich die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht und die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht nicht eindeutig als Mitglieder der Vereinigung zu erkennen gegeben haben, steht der naheliegenden Annahme, dass sie zur Vereinigung gehören und rechtliche Schritte gegen das Verbot unternommen haben, um ihre Tätigkeit fortsetzen zu können, nicht entgegen, zumal die Klage ausweislich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur deshalb nicht im Namen der Vereinigung erhoben wurde, weil andernfalls Strafverfolgung befürchtet wurde.“

    Bei so vielen verfassungsrechtlichen Ermahnungen durch das Bundesverfassungsgericht stellt sich die Frage, ob das nicht politische Justiz war?
    „Die weitere Annahme des Oberlandesgerichts, es fehlten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich die Vereinigung ,linksunten.indymedia‘ ungeachtet ihres Verbots aufgelöst habe, trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung des Anfangsverdachts ebenfalls nicht Rechnung. Die bei dieser Erwägung der Sache nach zugrunde gelegte Vermutung für eine Fortexistenz der verbotenen Vereinigung, die es zu entkräften gilt, findet weder im zugrunde liegenden einfachen Recht noch im Verfassungsrecht eine Stütze.
    Es wäre vielmehr Aufgabe der Gerichte gewesen, konkrete Tatsachen darzulegen, die einen Anfangsverdacht für die (positive) Fortexistenz der Vereinigung nach dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung [...] zu begründen vermocht hätten. Entsprechendes gilt für den vom Oberlandesgericht herangezogenen weiteren Umstand, wonach der nicht unerhebliche Zeitablauf seit der letzten Veränderung der Archivseite kein tragfähiges Indiz für die Auflösung von ,linksunten.indymedia‘ darstelle.
    Schließlich erweist sich auch die Erwägung des Oberlandesgerichts, wonach die ,Nachhaltigkeit‘, mit der bis in die jüngste Vergangenheit juristisch gegen das Vereinsverbot vorgegangen sei, für die Fortexistenz der Vereinigung spreche, als verfassungsrechltich nicht tragfähig. Ein auf konkrete Tatsachen gestützter Anfangsverdacht für das Fortbestehen des verbotenen Vereins kann nicht auf die Inanspruchnahme der von der verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie gewährleisteten Möglichkeit, den Rechtsweg (auch) gegen ein Vereinsverbot zu beschreiten [...], gestützt werden.“

    Aufgrund des OLG-Urteils beantragte Manuel Graulich beim Amtsgericht Karlsruhe einen weiteren Durchsuchungsbeschluss, denn das OLG hatte geschrieben: „Nach diesen Maßgaben ist es wahrscheinlich, dass das erkennende Gericht nach Durchführung der Beweisaufnahme zur Auffassung gelangen wird, dass die verbotene Vereinigung noch existiert und ihren Willen, ihre verbotene Internetpräsenz fortzuführen, nicht aufgegeben hat. Mit diesem Schluss sind die Erkenntnisse weitaus besser in Einklang zu bringen, als mit einer Auflösung der Gruppe und der Aufgabe der Vereinstätigkeit.“
    Dieser Durchsuchungsbeschluss wurde von dem Richter am Amtsgericht Karlsruhe Cay Schwirblat ausgestellt. Es folgten am 02.08.2023 die 2. linksunten-Razzien bei den vermeintlichen BetreiberInnen, welche bereits sechs Jahre zuvor durchsucht worden waren.
    Die Durchsuchungsanordnung, gegen die sich die Verfassungsbeschwerde des RDL-Journalisten richtete, wurde im November 2023 vom OLG Stuttgart für rechtens erklärt – im Widerspruch zur vorherigen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe. Die OLG-Entscheidung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Das Strafverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe endete für den RDL-Journalisten am 06.06.2024 mit einem Freispruch, der im September 2024 rechtskräftig wurde.
    Das Ermittlungsverfahren gegen die fünf FreiburgerInnen wegen der Erstellung des Archivs wurde im Juni 2025 eingestellt. Über ihre Beschwerde über die Razzien am 02.08.2023 dürfte demnächst das Landgericht Karlsruhe entscheiden. Angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils sollte sich das Karlsruher Landgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung bestätigt sehen.
    Presse: RDL | Rote Hilfe | taz | Badische Zeitung | SWR | Tagesschau 1 | Tagesschau 2 | Legal Tribune Online | Beck | neues deutschland | Stuttgarter Nachrichten | Stern | FAZ | Süddeutsche Zeitung | Netzpolitik | Heise | Golem | Übermedien | Verfassungsblog

  • Freitag, 21.11.2025

    Die Staatsoper Unter den Linden in Berlin wird den Naziburschen und derzeitigen Orchesterdirektor der Philharmonie Essen Thorsten Stepath nach einer antifaschistischen Intervention der taz nicht als Orchestermanager anstellen. Der Titel im ePaper der taz vom 21. November 2025: „Burschenschafter blitzt doch an der Oper ab“.
    Thorsten Stepath ist „Alter Herr“ der „Burschenschaft Redaria-Allemannia Rostock“ und der „Burschenschaft Franco-Bavaria München“. Beide „Burschenschaften“ traten 2013 nach einem Antifaangriff aus der „Deutschen Burschenschaft“ aus. Anlass für den damaligen Austritt der „Redaria“ war Stepaths Antifa-Outing als Orchesterdirektor der Hamburger Philharmoniker an der Staatsoper kurz vor der Abstimmung, denn wenig fürchten „Alte Herren“ mehr als berufliche Nachteile.
    Beim diesjährigen „Burschentag“ im Juni 2025 in Eisenach ist die „Redaria-Allemannia“ einstimmig in die „Deutschen Burschenschaft“ aufgenommen worden. Kurz zuvor besuchte Thorsten Stepath im Mai 2025 das „Stiftungsfest“ seiner Rostocker „Burschenschaft“ in Rostock. Bei der „Franco-Bavaria“ sitzt Stepath im Vorstand des „Hausverein Franco-Bavaria e.V.“ und er ist amtierender „Altherrenvorsitzender“ seiner Münchner „Burschenschaft“. Beide Bünde sind zudem im „Schwarz-Roten-Verband“ organisiert.
    Die taz erwähnt auch einen Prozess Anfang 2024 und eine Tagung der „Jungen Alternative“ Ende 2023: „Erst zu Jahresbeginn allerdings machte die Münchner Burschenschaft von Thorsten [Stepath], die Franco-Bavaria, Schlagzeilen. Denn da wurden zwei ihrer Mitglieder vom Amtsgericht München für einen Angriff auf zwei Migranten zu Geldstrafen verurteilt, einem hatten sie das Nasenbein gebrochen und den Schädel geprellt. Das Gericht hielt fest, dass die Verurteilten ,mit ausländerfeindlich zu verstehenden Äußerungen provoziert‘ hatten, ehe sie zuschlugen. Verteidigt wurden sie von zwei Anwälten, die wiederum Teil der Redaria-Allemannia Rostock sind – der zweiten Burschenschaft von Thorsten [Stepath].
    Und die Redaria-Allemannia wiederum gilt als sehr AfD-nah. Mitglied ist dort etwa der bisherige Rostocker AfD-Fraktionschef Tilmann Lamberg, der die Partei gerade wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft verließ. Weitere führende Mitglieder der Burschenschaft sind in der AfD aktiv, die zuletzt vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Über die Einstufung läuft noch ein Rechtsstreit. Die Burschenschaft ließ Ende 2023 in ihrem Haus auch den Landesableger des AfD-Nachwuchses, die Junge Alternative, tagen – obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz auch diesen zuvor als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte.“

  • Samstag, 22.11.2025

    Das Antifakollektiv Völkische Verbindungen Kappen (VVK) hat einen Debattenbeitrag zur aktuellen Anti-Antifa-Hetze veröffentlicht. Darin wird der Versuch rechter Kreise beschrieben, die Debatte um ein AfD-Verbot zu kontern, indem stattdessen mit Hilfe aus Ungarn und den USA ein Antifa-Verbot in Deutschland gefordert wird.
    Ein bei Rechten beliebtes Mittel zur Stimmungsmache sind Fakes gegen Antifa-Gruppen. Mittels eines gefälschten BekennerInnenschreibens wurde beispielsweise am 1. Oktober auf de.indymedia.org einer nicht existierende „Antifa München“ die Schuld am temporären Shutdown des Oktoberfests zugeschoben. VVK schreibt, was tatsächlich passiert ist:
    „Die tatsächliche Geschichte hinter den Taten: Der Mord, versuchte Femizid und Suizid eines von Verschwörungswahn verfolgten 57-Jährigen Deutschen mit Spengstoffaffinität – und ohne jeden Antifa-Bezug. Doch aus dem Vorfall lernen konnte oder wollte man nicht. Als kaum fünf Tage später das, ehemals im Besitz der Familie Thurn und Taxis befindliche, Jagdschloss Thiergarten bei Donaustauf (Landkreis Regensburg) in der Nacht bis auf die Grundmauern niedergebrannt war, erschien (Stunden nach der medialen Berichterstattung darüber) erneut ein Antifa-Bekennerschreiben auf Indymedia.
    Wieder reklamierten unbekannte Verfasser:innen den Brand des mittlerweile als Golfclub genutzten Schlosses als politisch motivierte Botschaft für sich. Und auch dieses Mal trat der Indymedia-Beitrag trotz zweifelhafter Textbeschaffenheit und gegenteiliger Aussagen von Rettungskräften, die viel eher von einem technischen Defekt als Brandursache ausgingen, über Tage eine massive Welle des Hasses gegen ,die Antifa‘ los. In zahllosen Medienberichten, Artikeln und Social Media Beiträgen wurde sich mit der extrem rechten Fürstin Gloria von Thurn und Taxis ob des Verlustes eines ihrer Lieblingsschlösser solidarisiert und nach Antifa-Verboten geschrien.“

    Am 13. November schrieb Regensburg Digital: „Seit heute ist es offiziell: Das Feuer, bei dem das Thurn-und-Taxis-Jagdschloss Thiergarten bei Donaustauf am 6. Oktober abgebrannt ist, war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine vorsätzliche Brandstiftung. Das hat das Polizeipräsidium Oberpfalz am heutigen Donnerstag mitgeteilt.“
    Eine andere miese Masche ist die Diskreditierung investigativer JournalistInnen – wenn es sich um Linke handelt. VVK beschreibt eine AfD-Schmierkampagne in München:
    Bei der Vorstellung ihres Antrags, im Plenum des Bayerischen Landtags am 8. Oktober, fabulierte Richard Graupner, MdL (AfD) von der verkannten ,Gefahr von links‘ und ,klammheimlichen Sympathisanten und Fürsprecher in den Medien und auch in den Altparteien‘ sowie einer üppigen Finanzierung des linken NGO-Komplex durch die ,Altparteien‘, die ,Linksextremisten in Deutschland‘ zuteil werde. Ganz offen vollzieht Graupner in der Plenumsrede außerdem eine Feindmarkierung, die es in sich hat:
    ,Ebenfalls kein Wort vernimmt man zu der höchst dubiosen Rolle eines unter dem Deckmantel des Journalismus agierenden Antifa-Aktivisten. Dieser Linksextremist spioniert seit Jahren missliebige Personen, Veranstaltungen und Parteien aus. Die AfD hat er ganz besonders im Visier. Auch die ausgebrannten Büros unseres Landtagskollegen Rene Dierkes und des Bundestagsabgeordneten Tobias Teich fotografierte er wenige Wochen vor den Anschlägen und stellte die Fotos als willkommene Tatortbeschreibung für die späteren Brandstifter ins Netz. Es ist ein Skandal erster Güte, dass ein solcher Überzeugungstäter als freier Mitarbeiter beim Bayerischen Rundfunk ein- und ausgeht und von diesem auch noch als sogenannter Rechtsextremismus-Experte gefeiert wird.‘
    Die krasse Diffamierung und Verleumdung des antifaschistischen Journalisten und Szenekenners bleibt für Graupner folgenlos. Weder das Landtagspräsidium noch die demokratischen Parteien reagieren auf den Angriff. Stattdessen vollzieht sich, ebenfalls weitestgehend unbeachtet und komplett unkommentiert, der Schulterschluss von konservativer Rechter mit der extremen Rechten in Sachen Anti-Antifa-Kampagne. Der Redner der Freien Wähler, Felix Locke, will sich dem Antrag der AfD zwar nicht anschließen, doch die Argumentation bleibt rein technischer Art: Die Antifa sei keine Gruppierung, sondern ,das ist eine Gesinnung. Das ist genauso abscheulich wie die Gesinnungen, die Sie treiben. Aber man kann es faktisch nicht verbieten, weil es einfach keine Strukturen gibt, die man hier irgendwo belangen kann.‘“

    In dem VVK-Text finden sich noch weitere aktuelle Anti-Antifa-Beispiele und im Fazit eine Referenz auf ihren letzten Text:
    „21 Monate nach der Correctiv-Recherche: Wo der zivilgesellschaftliche Kampf gegen den Faschismus verboten wird, haben die Faschisten gewonnen. Wo die Faschisten übernehmen, setzen sie ihre tausendfach angekündigten Programme um. Und dennoch werden ihre konservativen Ermöglicher überrascht rufen, dass das niemand habe kommen sehen können. Und, dass doch irgendjemand etwas dagegen tun müsse. Wo denn die antifaschistische Zivilgesellschaft bleibe?“

  • Sonntag, 23.11.2025

    Im Fall des Mordes im Hotzenwald an Mahdi Bin Nasr am 23. Dezember 2023 durch den Nazichristen Patrick Eichelberg gibt es am 16. Dezember 2025 eine mündliche Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Da es sich um die Verhandlung über den Revisionsantrag der Nebenklage aufgrund der Initiative der Schwester des Opfers handelt, geht es bei der Entscheidung um den Straftatbestand, nicht um eine Korrektur der Höhe der Strafe. Eichelberg war lediglich wegen Totschlags verurteilt worden, obwohl alles auf gemeinschaftlichen Mord zusammen mit einem seiner Söhne hindeutet. Der Richter Martin Hauser vom Landgericht Waldshut hat sein Urteil nach Ansicht von ProzessbeobachterInnen aufgrund seines eigenen rassistischen Weltbildes gefällt und den Sohn und Mittäter geschont, obwohl dieser durch die Ermittlungen schwer belastet wurde.
    Presse: RDL | BZ

  • Montag, 24.11.2025

    Die „Burschenschaft Saxo-Silesia Freiburg“, die bis Ende des Jahres noch „Vorsitzende“ der „Deutschen Burschenschaft“ ist, wurde dabei fotografiert, wie sie am 16. November 2025 auf dem Freiburger Hauptfriedhof zu sechst volkstrauerte. Im Gegensatz zum 19. November 2023 waren die „Saxo-Silesen“ dieses Jahr alleine unterwegs, von der „Burschenschaft Franconia Freiburg“ war anders als 2023 an diesem Sonntag niemand anwesend. Wie vor zwei Jahren nahmen der derzeitige DB-Vorsitzende Niklas Jütten, sein Stellvertreter Marco Erat, der im Freiburger Konzerthaus für „Sicherheit und Empfang“ zuständige FWTM-Angestellte Manuel Dekrell und der Ex-JA-BaWü-Vorstand Nickolas Danner teil. Bei der Kreistagswahl am 9. Juni 2024 im Landkreis Emmendingen konnte AfD-Kandidat Danner ganze 2,24 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.

  • Dienstag, 25.11.2025

    Für den 29. November 2025 ist ab 11 Uhr vor der Präfektur im lothringischen Bar-le-Duc eine Kundgebung gegen das Nazilokal „Taverne de Thor“ in Combres-sous-les-Côtes geplant. Das Lokal wurde 2015 eröffnet und ist im Besitz der in Deutschland verbotenen „Hammerskins“. Zu der antifaschistischen Demonstration rufen diverse Organisationen auf, darunter „CNTPEP-CGT, CGT 55, FSU 55, Solidaires 55, La France Insoumise 55, les Radicaux de gauche, le PCF 55 et le PS 55, Les Écologistes Lorraine“.
    In der Vergangenheit fanden in dem Nazilokal regelmäßig Kampfsportevents statt. Im Juni 2024 dokumentierten Antifas ein internationales MMA-Turnier, was auf großes mediales Interesse stieß. Dies führte zu Forderungen des Conseil Départemental Meuse nach einem Verbot der „Hammerskins“ und der Schließung ihres Nazilokals. Im Juli 2025 wurde ein Recherchedossier zur „Taverne de Thor“ veröffentlicht. Im September 2025 ein weiteres MMA-Event der Nazis dokumentiert, kurz nachdem ein Nazikonzert abgesagt werden musste.

  • Mittwoch, 26.11.2025

    Die Kontext-Wochenzeitung hat am 12. November 2025 einen Rechercheartikel zu den Netzwerken und Organisationen völkischer Sippen mit Schwerpunkt Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine der vorgestellten Sippen ist die von Kadvan Bosch aus Reutlingen. Kadvan Bosch ist „Aktiver“ der „Burschenschaft Franco-Bavaria München“ und wurde nach einem rassistischen Angriff vom Amtsgericht München am 29. Januar 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Kadvans Anwalt war Thomas Penneke, „Alter Herr“ der „Burschenschaft Redaria Alemannia Rostock“ in der „Deutschen Burschenschaft“. Kadvans „Altherrenvorsitzender“ bei der „Franco-Bavaria“ ist der Orchesterdirektor der Philharmonie Essen Thorsten Stepath, der gerade arbeitssuchend ist.
    „Kadvan [Bosch] besuchte schon als Kind mit seiner Familie die Lager der ,Fahrenden Gesellen‘, begab sich später mit Kameraden bei Wind und Wetter auf Märsche und Fahrten. [...] 1997 veranstaltete der ,Gau Schwaben‘ der ,Fahrenden Gesellen‘ ein ,Jugend- und Jungmannschaftstreffen‘ im ,Ferienheim Hohenlohe‘ in Herboldshausen im Landkreis Schwäbisch-Hall. Dieses Haus ist bis heute zentraler Treffpunkt der völkischen Szene in Baden-Württemberg. Diverse Veranstaltungen fanden im ,wunderschönen Haus der Ludendorffer‘ statt, wie es in der Zeitschrift ,Der fahrende Gesell‘ heißt. 1999 organisierte Kadvans Vater, Harald [Bosch] aus Reutlingen, dort ein ,Winterlager‘. Der antisemitische ,Bund für Gotterkenntnis – Ludendorff‘ ist eng vernetzt mit rechtsextremen Bünden. [...]
    An einem ,Pfingstlager‘ im niedersächsischen Marxen nahm 2024 auch Familie [Bosch] aus Reutlingen teil. Rund vierzig Erwachsene und Kinder hatten sich mehrere Tage versammelt. [...] Kadvans Vater Harald [Bosch], ein Instrumentenbauer, ist einer der Anführer des ,Gau Schwaben‘, nahm aber auch an sogenannten überbündischen Treffen wie dem ,Erntetanz‘ von Rechtsextremen im Allgäu oder am ,Maitanz‘ 2022 in Hüttlingen teil – der in der dortigen Stadthalle stattfinden konnte. Harald [Bosch] und seine ,Sippe‘ beteiligten sich zudem an Aufmärschen von ,Querdenken‘.“

  • Mittwoch, 26.11.2025

    Das Magazin Stern hat am 20. November einen Rechercheartikel zu rechtsradikalen MitarbeiterInnen von AfD-Europaabgeordneten veröffentlicht. Bis 2024 war die AfD Teil der „Fraktion Identität und Demokratie“ (ID) im Europaparlament. Nach dem Rauswurf 2024 gründete sie ihre eigene Fraktion „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN).
    In dem Stern-Artikel werden die EU-Parlamentarierin Irmhild Boßdorf und ihre Angestellten Florian Stimpfle und Benedikt Kaiser erwähnt. Kaiser arbeitet seit April 2025 auch für den AfD-Bundestagsabgeordneten Robert Teske. Stimpfle ist der Social Media-Macher der Schweizer Nazigruppe „Junge Tat“. Gegen mehrere Kader der Gruppe wurden kürzlich hohe Geldstrafen verhängt. Irmhilds Tocher Reinhild Boßdorf, die Führerin der Nazifrauengruppe „Lukreta“, arbeitet für den EU-Abgeordneten Alexander Jungbluth. Außerdem wird die Waffenkäuferin Dagmar Stanglmaier erwähnt, die für den bayerischen AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron arbeitet.
    Erwähnt wird auch die Naziagentur „Eule & Spiegel“ von Beat Zirpel: „Der AfD-Abgeordnete Alexander Sell engagierte – als externen Dienstleister – eine Medienagentur aus Potsdam. Deren Gründer und Geschäftsführer heißt Beat Zirpel Ein rechter Influencer, der den heutigen US-Präsidenten Donald Trump vergangenes Jahr in Mar-a-Lago besuchte und wiederholt mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu auffiel.“
    Der Artikel spricht das Problem an, dass die MitarbeiterInnen gerade rechter EU-Abgeordneter in der vom EU-Parlament finanzierten Zeit oft illegalerweise Parteiarbeit machen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema mit der Verurteilung von Marine Le Pen im März 2025 wegen genau diesen Vorgehens. Abgewickelt wurde der Betrug über sogenannte „Zahlstellen“, die ebenfalls von den EU-Abgeordneten eingesetzt werden. Bis vor kurzem war diese Zahlstelle bei den meisten AfD-Abgeordneten mit einem bekannten Naziburschen der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ in der „Deutschen Burschenschaft“, der Mann mit dem fiesen Datenleck und der miesen Reputation: Matthias Brauer.

  • Donnerstag, 27.11.2025

    Der AfD-Nachwuchs will nach der Auflösung der „Jungen Alternative“ (JA) am 29. und 30. November 2025 in Gießen die neue AfD-Jugendorganisation unter dem Namen „Generation Deutschland“ (GD) gründen. Allerdings gibt es Probleme mit Kost und Logis. Am 11. November wurde bekannt, dass das Hotel für den AfD-Bundesvorstand und der Caterer gekündigt worden seien. Am 21. November verkündete die AfD, ein neues Hotel und einen neuen Caterer gefunden zu haben. Allerdings verzichtete die AfD darauf, den neuen Caterer „Bill-Event GmbH“ auch beim Namen zu nennen. Der Geschäftsführer des AfD-Caterers heißt Carsten Prill, der technische Projektleiter Ralph Bös und die Projektleiterin Petra Zell. „Neben den Mitarbeitern in Koordination, Marketing und Verwaltung, arbeiten für Bill noch 40 Mitarbeiter in den Bereichen Lageristik, Aufbau und Catering.“ Die Verwaltung von „Bill-Event“ ist in der Wetzlarer Straße 6 und das Lager in der Oderstraße 15 in 35260 Stadtallendorf.
    Update: Die Firma „Bill-Event“ hat nach dem Bekanntwerden ihrer Catering-Pläne einen Rückzieher gemacht. Wenn feige OpportunistInnen anschließend die Antifa kontaktieren, klingt das so: „Wir haben weder das Catering gemacht, noch stehen wir in irgendeinem Kontakt zu der Veranstaltung. Wir erwarten daher umgehende Richtigstellung Ihrerseits“.

  • Freitag, 28.11.2025

    Rastatt war Residenzstadt, Bundesfestung und Garnisonsstadt, aber nie Universitätsstadt. Nie Hort der Freiheit, immer der Repression. Im „Badischen Wiegenlied“ von 1849 heißt es: „Schlaf, mein Kind, schlaf leis, dort draußen geht der Preuß! Zu Rastatt auf der Schanz da spielt er auf zum Tanz, da spielt er auf mit Pulver und Blei, so macht er alle Badener frei.“
    Da es keine Universität in der Stadt gab, gründeten sich in Rastatt – anders als im benachbarten Karlsruhe – auch keine „akademischen Burschenschaften“. Wie in Coburg, das als regionaler Verwaltungssitz auch nicht über eine Universität verfügte, gründeten sich in Rastatt gleich drei und im benachbarten Baden-Baden eine Schülerverbindung an den dortigen Gymnasien. Die rein männlichen „Pennalen Verbindungen“ (PV) sind im Dachverband „Pennälerkartell Baden“ organisiert: die „PV Teutonia 1842 zu Rastatt“, die „PV Markomannia 1824 zu Rastatt“, die „PV Germania 1919 zu Rastatt“ und die „PV Frankonia 1877 zu Baden-Baden“.
    Nur ist der aktuelle Zustand der Schülerverbindungen nicht gut, vor allem jener der „PV Teutonia“. Wer ihrer Homepage Glauben schenkt, vermutet vermutlich die Existenz einer „Aktivitas“: „Gut 200 Mitglieder jeden Alters umfasst der Freundschaftsbund, der sich überwiegend aus den vier oberen Klassen der Rastatter Gymnasien rekrutiert und mit den Rastatter Schwesterverbindungen Markomannia und Germania konkurriert. Alle drei sind Mitglieder des Pennälerkartells Baden, unter dessen Dach derzeit 9 Schülerverbindungen aus dem gesamten badischen Raum zwischen Bruchsal und Freiburg gedeihen.“
    Wer jedoch Daniel Himmel zuhört, „Alter Herr“ der „Teutonia“ und „Partner“ bei „McKinsey & Company“, muss eher an einen Altweißmann-Friedhof denken. Oder wie Himmel es beschönigend nennt: ein „Sanierungsfall“. In Daniel Himmels Rede (als PDF) auf dem Sommerfest 2025 der „PV Teutonia Rastatt“ wird die ganze Misere offengelegt. Anders, als die Lügen auf der Homepage suggerieren, hat die „Teutonia“ gar keine „Aktivitas“ mehr:
    „Lasst uns der bitteren Wahrheit ins Auge sehen: Unser Produkt ist gut, aber egal wie gut es ist, für Jugendliche ist es nur dann erlebbar, wenn andere Jugendliche dabei sind. Und damit befinden wir uns eben in der berühmten Zwickmühle, dem Catch 22. Deshalb glaube ich, dass der Schulterschluss zu anderen Verbindungen im Kartell ganz wichtig ist, und dieser wird richtigerweise ja auch gesucht, wie z.B. mit der RICC Kneipe vor einigen Wochen. Wir brauchen aktuell die Hilfe von Germania, Markomannia und Frankonia. Joint Ventures gibt es bei Unternehmen auch.
    Wenn wir uns also doch mal wieder einen Keilgast schießen, dann muss er im Fuchsenstall mit Gleichaltrigen sitzen, auch wenn’s nicht unsere eigenen Füchse sind. Das mag ein gewisses Risiko bergen, aber das müssen wir dann irgendwie managen. Wenden wir uns zu guter letzt noch einmal dem Thema Vertriebs- und Marketingstrategie zu. Wir brauchen eine Mischung aus gezielter Akquise und breit gestreutem Marketing. Sniper-Gewehr und Schrotflinte. Push und Pull.“

    Und wen wollen die „Alten Herren“ ganz genau „schießen“ bzw. „keilen“? „Meine vereinfachte Milchmädchenrechnung zur Bestimmung der Anzahl von Schülern der Rastatter Gymnasien im relevanten Alter geht so: 2 Gymniasien x 4 Stufen (9-12) x 3 Klassen pro Stufe x 25 Schüler, davon 50% männlich macht nach Adam Riese 300 männliche Schüler. Die Schätzung ist wahrscheinlich konservativ, da ich nur die beiden allgemeinbildenden Gymnasien und nur Rastatt berücksichtigt habe, aber bleiben wir mal dabei. Um wieder sowas wie einen funktionieren Neustart hinzubekommen brauchen wir vielleicht 3-5 Neofüchse, sprich einen Marktanteil von 1-2%. Hört sich erstmal machbar an.“
    Denn demografisch sieht es für die Schülerverbindung ganz, ganz bitter aus: „Wie eben erwähnt haben wir 175 Mitglieder inkl. Verkehrsgästen. Unser Durchschnittsalter liegt bei 57 Jahren. Teilt man unsere Alterspyramide in Dekaden auf, also z.B: 31-40-jährige, 41-50-jährige u.s.w., dann sind stärkste Kohorte die 51-60-jährigen mit 47 an der Zahl (27% der Gesamtpopulation), gefolgt von den 41-50-jährigen mit 31 (oder 18%) und den 61-70-jährigen (oder 16%). Die Gruppe der Ü70 ist mit 21% größer als die der U30 mit 18%.“
    Auch die Ideologie bei den „Bundesbrüdern“ ist alles andere als gefestigt, zumindest in der Umsetzung: „Harter Kern: 17 Teutonen oder 10% der Grundgesamtheit. Lokale Opportunisten: 42 oder 24%. Auswärtige Opportunisten: 15 oder 9%. Karteileichen: 101 oder 58%.“
    Ein konkrete Idee zur Umsetzung seines martialischen Schülerrekrutierungskonzepts hat Daniel Himmel, „Biername: Lucifer“, auch: „Gezielte Akquise geht in erster Linie über Altherrensöhne. Hier noch einmal kurz zurück zu unserer Statistik von eben. Unsere verschobene Alterspyramide hat nämlich auch einen Lichtblick. Ein Viertel aller Teutonen, 45 an der Zahl, ist gerade zwischen 45-55 Jahren, und sollte jetzt oder in absehbarer Zeit Kinder im keilfähigen Alter haben.“
    Die anderen wollen die „Alten Herren“ einfach kaufen: „Ansonsten bin ich im Hinblick auf unsere Marketingstrategie ganz bei EAH Bobbelé’s [Stefan Haberstroh] Schlussfolgerungen aus seiner Verbindungspauke anläßlich der diesjährigen Buschenfeier. Wir brauchen eine Social Media Kampagne. Auch hier ein kurzer Blick in die Statistik: 88% der 12- bis 19-Jährigen sind täglich im Internet unterwegs und nutzen es durchschnittlich 241 Minuten pro Tag. Youtube, TikTok, Instagram, WhatsApp. Da müssen wir rein. Wie genau? Keine Ahnung. Vielleicht brauchen wir hier mal einen Kommunikations-Berater und müssen etwas Geld ausgeben. Kohle haben wir ja.
    Überhaupt müssen wir in der aktuellen Lage maximal radikal denken und auch das Undenkbare in Betracht ziehen. Was macht ein Unternehmen, wenn der Absatz schwächelt. Es gewährt Rabatte. Es setzt finanizelle Anreize. Schließe einen Handyvertrag ab und du bekommst das neue Iphone gleich dazu. Könnten wir auch machen. Bezahlte Kneipbesuche? Söldner-Füchse? Um Gottes Willen nein! Aber Event-Erlebnisse, die sich die Jugendlichen sonst nicht leisten können? Warum nicht? Schickes Essen, VIP Area im Club, Konzertbesuch, Auswärtsfahrt, was auch immer.“

  • Samstag, 29.11.2025

    Hans-Jörg Jenewein, „Alter Herr“ der „Burschenschaft Silesia Wien“ in der „Deutschen Burschenschaft“ und der „pennalen Burschenschaft Nibelungia Wien“ ist neuer Pressesprecher der AfD Thüringen. Während das in Deutschland kaum eine Meldung wert ist, reiben sich Medien in Österreich verwundert die Augen.
    Stoppt die Rechten schreibt über den einschlägig Oftverurteilten: „Was für k/eine Über­ra­schung! Hans-Jörg Jene­wein, in frü­he­ren Zei­ten FPÖ-Abge­ord­ne­ter und ,über Jah­re als rech­te Hand des heu­ti­gen Par­tei­chefs Her­bert Kickl‘ (kleinezeitung.at, 18.4.24) gehan­delt, bis er schließ­lich nach par­tei­in­ter­nen Intri­gen aus der Par­tei aus­ge­tre­ten ist, hat jetzt bei der AfD-Frak­ti­on in Thü­rin­gen ange­dockt. Seit Anfang Okto­ber ist Jene­wein bei Bernd Höckes Frak­ti­on im Thü­rin­ger Land­tag als Pres­se­spre­cher tätig“.
    Der Standard nennt Jenewein einen „Mann vom Fach“ und spielt damit auf die Spionagevorwüfe gegen die AfD an, nachdem kürzlich die „seit 2020 gut 7000 sicherheitsrelevante Anfragen“ der Nazipartei bekannt wurden:
    „Ja, genau der! Der langjährige FPÖ-Mitarbeiter, der in einem vom Falter geleakten Dossier eines Insiders aus der russischen Botschaft als wichtiger Pro-Russland-Aktivist genannt wird, und in dessen Wohnung bei einer Hausdurchsuchung Bemerkenswertes gefunden wurde. Unter anderem Honorarnoten, die Jenewein an die deutsche Firma Conef adressiert hatte. Geschäftsführer dieser Partnerfirma von Wirecard ist ein Lobbyist, der auch für Jan Marsalek gearbeitet hat. Rund 60.000 Euro hat Jenewein in Rechnung gestellt, ob tatsächlich gezahlt wurde, ist noch nicht bekannt.
    Ebenso weiß man noch nicht, ob und wie Egisto Ott und sein BVT-Maulwurf-Spezi Martin Weiss – Ex-Sicherheitsberater von Marsalek – die Firma als Schleuse für Gelder aus Russland genutzt haben. Die Ermittler der Polizei schreiben dazu: ,Es ist zu bemerken, dass Jenewein von Weiss und dessen Umfeld (via Egisto Ott) Möglichkeiten finanziellen Fortkommens in Aussicht gestellt wurden – einerseits durch Auftragsarbeiten, andererseits durch ein Stellenoffert von Marsalek.‘“

    Als deutschnationaler Möchtegern-Tschekist ist Hans-Jörg Jenewein natürlich brennend an den jeweiligen Sicherheitskräfte am Ort seines Wirkens interessiert. Insbesondere an den Personaldaten der Polizei: „Und noch etwas wurde bei Jenewein gefunden. Ein USB-Stick mit den Daten von 36.368 Polizisten, der Details über österreichische Beamte enthält. Der Staatsschutz vermutet, dass die Daten in Russland gelandet sind. Thüringens Innenminister berichtete übrigens auch von AfD-Anfragen zu ,polizeilicher IT‘.“

  • Sonntag, 30.11.2025

    Gestört von massiven antifaschistischen Protesten wurde am 29. November 2025 in Gießen die neue Jugendorganisation der „Alternative für Deutschland“ (AfD) unter dem Namen „Generation Deutschland“ gegründet. Die bisherige AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) hatte sich zum 31. März 2025 aus Angst vor einem Verbot selbst aufgelöst.
    Das Gründungstreffen war aufgrund der antifaschistischen Proteste von weit über 30.000 Menschen auf einen Tag verkürzt worden. Die Polizei setzte Hubschrauber, Wasserwerfer, Knüppel, Reizspray und Fäuste gegen die Demonstrierenden ein. Sie konnte aber die Blockaden nicht verhindern, die für stundenlange Verspätungen der Nazis verantwortlich waren.
    Für Irritationen sorgte der Hitler-Imitator Alexander Eichwald durch seinen bizarren Auftritt, allerdings auch unter den anderen Jungnazis. Zum „Schriftführer“ wählte die AfD-Jugend Christopher Wiedenhaupt von der „Vereinigten Berliner Burschenschaft Thuringia“. Der „Schriftleiter“ der Verbandszeitschrift der „Deutschen Burschenschaft“, Kevin Dorow von der „Alten Königsberger Burschenschaft Alemannia Kiel“ und der „Burschenschaft Germania Hamburg“, wurde mit knapp 89% als Beisitzer in den GD-Bundesvorstand gewählt. Mit Alexander Claus aus Thüringen von der „Burschenschaft Germania Jena“, Helmut Strauf von der „Burschenschaft Cimbria München“ und Wendelin Nepomuk Fessl aus Österreich von der „pennalen Burschenschaft Franko-Cheruskia“ und dem „Corps Hansea Wien“ sitzen auch noch drei weitere Korporierte als Beisitzer im Vorstand.
    Zum Vorsitzenden wurde nach Ostblockmanier mit 90,43% der einzige Kandidat Jean-Pascal Hohm gewählt. Obwohl Hohm 2017 in die „Burschenschaft Salamandria Dresden“ eintrat, wird sein korporierter Hintergrund in seinen zahlreichen Medienportraits bisher nicht erwähnt. Wir veröffentlichen aus diesem Grund eine Mitgliedsliste der „Burschenschaft Salamandria Dresden“ vom 09.06.2020 (als PDF), auf der „Kalli“ Hohm mit Name und Foto als „Fux“ auftaucht. Hohms Eintritt in die DB-Burschenschaft war demnach 2017.
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