Meldungen 2026 Februar

  • Sonntag, 01.02.2026

    Der Prozess um den Mord im Hotzenwald an Weihnachten 2023 wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hob das bisherige Skandalurteil gegen Patrick Eichelberg wegen Totschlags an Mahdi ben Nacer am 13. Januar auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Waldshut-Tiengen. (Az. 1 StR 216/25). Dort wird nun in einem neuen Prozess geprüft, ob es sich bei dem Tötungsdelikt um Mord gehandelt hat. Außerdem muss endlich geklärt werden, wie die Tat genau stattfand und ob Patrick Eichelberg alleine gehandelt hat. Sein Sohn wurde bisher nicht als möglicher Mitmörder behandelt, obwohl die Zeugenaussagen darauf schließen lassen. Vor allem aber wird geprüft werden müssen, inwieweit die rassistische und christlich-fundamentalistische Ideologie des Täters für die Tat ursächlich waren.
    Presse: TS1 | TS2 | SWR | LTO | FR | Zeit

  • Montag, 02.02.2026

    Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich in einer Artikelserie mit dem Versuch der „Alternative für Deutschland“, in der oberbayerischen Kreisstadt Weilheim ihren ersten eigenen echten Veranstaltungsraum in Bayern zu etablieren. Weilheim liegt 50 km südwestlich von München zwischen Starnberger See, Staffelsee und Ammersee. Bei der bayerischen Landtagswahl 2023 stellte sich hier im Stimmkreis Weilheim-Schongau der AfD-Politiker Benjamin Nolte zur Wahl. Nolte zog über die Landesliste ins Münchner Maximilianeum ein und macht seit der konstituierenden Sitzung am 30. Oktober 2023 Nazipolitik im bayerischen Landtag.
    Als 16-jähriger trat Nolte in die „Junge Union“ im Sauerland ein. Er ging zum Studium nach Aachen und wurde Mitglied der „Burschenschaft Libertas Brünn zu Aachen“ in der „Deutschen Burschenschaft“, später auch der „Münchner Burschenschaft Danubia“. Selbst in den Reihen der rechtsradikalen Burschen stach Nolte noch als Provokateur hervor. Der damalige „Verbandsobmann für Politik und Kultur“ überreichte auf dem „Burschentag 2009“ in Eisenach einem Vertreter der „Kölner Burschenschaft Alemannia“ eine Banane, da die Kölner einen Schwarzen in ihren Reihen hatten.
    Der Vorfall brachte ihm den Spitznamen „Bananen-Nolte“ ein und führte noch 2009 zu seinem Rücktritt als „Verbandsobmann“ und seinem Austritt aus dem „Libertas“, nicht jedoch aus der „Danubia“. Nachdem der Vorfall 2011 von Antifas veröffentlicht worden war, führte der Skandal 2014 zu Noltes Rücktritt aus dem Vorstand der „Jungen Alternative“, nicht jedoch zum Ende seiner AfD-Karriere.
    Seitdem Nolte Landtagsabgeordneter ist, betreibt er in Weilheim ein „AfD-Bürgerbüro“ in der Münchner Straße 15, Ecke Schützenstraße. Hier finden kleinere Veranstaltungen unter harmlos klingenden Namen wie „Bürgerdialog“ statt. Darunter verstehen Nazis wie Nolte Veranstaltungen wie die am 19. Januar 2026 unter dem Motto „Die Generation Deutschland für Bayern stellt sich vor!“ Zu Gast waren zwei Vertreter der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, die im November 2025 in Gießen gegründet wurde: Helmut Strauf („Mitglied des Bundesvorstands der GD“) und Tim Schulz („stv. Landesvorsitzender GD-Bayern“).
    Doch Benjamin Noltes Pläne gehen deutlich weiter als sein „Bürgerbüro“. Im gleichen Gebäudekomplex mietete Nolte das ehemalige Kino „Starlight“ an, das im August 2024 schließen musste. Der Eigentümer Christof Schätzl aus Starnberg von der „Bader und Schätzl GmbH Immobilienverwaltung“ vermietet das Kino lieber an Nolte, welcher das Kino zum ersten größeren von der AfD kontrollierten Veranstaltungsort in Bayern umbaut.
    Weilheim macht bisher kaum Anstalten, etwas gegen die AfD zu unternehmen. Erst nach einer Kommunikationsguerilla-Aktion im September 2025, bei der Unbekannte mittels eines gefälschten Amtsblatts zu Vorschlägen für eine „gemeinnützige Kulturstätte“ in dem ehemaligen Kino aufriefen, kam Bewegung in die Weilheimer Politik. Nicht aus Einsicht oder gar Zustimmung – es wurde sogleich Anzeige gegen die unbekannten VerfasserInnen erstattet – sondern weil in Weilheim linker Dauerprotest aufgrund überregionaler AfD-Veranstaltungen befürchtet wird. Am 7. Februar ist nun eine zivilgesellschaftliche Kundgebung in Weilheim gegen die AfD geplant. Der Gemeinderat bemühte mittlerweile zur Verhinderung des AfD-Veranstaltungsortes immerhin die städtische Parkplatzordnung.
    Presse: SZ am 30.09.2025 | SZ vom 26.10.2025 | SZ vom 23.01.2026

  • Dienstag, 03.02.2026

    Martina Kempf wurde bei der Bundestagswahl 2025 über die AfD-Landesliste gewählt und ist seitdem Freiburger AfD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag in Berlin. Als solche unterhält sie auch ein Wahlkreisbüro in Freiburg, nämlich im zweiten Stock in der Bismarckallee 2a, direkt an der Stadtbahnbrücke. Dort findet am Freitag, 6. Februar 2026, ab 18 Uhr Kempfs „Freiburger Salongespräch“ statt. In der Einladung stellt sich Kempf als „Gründungsmitglied der ,Christen in der AfD‘“ mit dem „politischen Schwerpunkt [...] Lebensschutz“ vor.
    Um 18:30 Uhr stellt sie ihren „Bericht aus Berlin“ vor und um 19 Uhr soll Bernd Laub reden, Mitglied im Bundesvorstand der „Christen in der AfD“, die laut eigenen Angaben inzwischen über 500 Mitglieder haben. Wenn es nicht von unseren Steuern finanziert würde, wäre die Beschreibung von Laubs Vortrag zum Thema „Die christlichen Bezüge der AfD-Programmatik“ ziemlich lustig: „Herr Laub wird den Interessen der Teilnehmer entsprechend bezüglich einzelner politischer Fachgebiete Aussagen aus der Bibel mit dem Programm der AfD vergleichen.“

  • Mittwoch, 04.02.2026

    Der Bundesgerichtshof hat am 22. Januar entschieden (Az. 3 StR 33/25), dass die Nazigruppe „Knockout 51“ aus Eisenach keine terroristische (§ 129a StGB), sondern lediglich eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) sei. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 1. Juli 2024.
    Vor anderthalb Jahren waren Leon Ringl zu drei Jahren und zehn Monaten, Bastian Adams zu zwei Jahren und sechs Monaten, Maximilian Andreas zu zwei Jahren und zwei Monaten und Eric Krempler zu eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
    Der Generalbundesanwalt hatte in seinem Revisionsantrag laut LTO argumentiert, dass die Gruppe sich im Laufe der Zeit radikalisiert habe. Es hätten linke Angriffe provoziert werden sollen, „um dann in (vermeintlicher) Notwehr zur Tötung der Angreifer überzugehen. ,Antifas umlegen, 32 StGB ausreizen‘, habe dazu innerhalb der Gruppierung geheißen, so die Bundesanwaltschaft vor dem BGH – § 32 StGB regelt die Notwehr.“
    Der BGH wies diesen (wesentlichen) Teil des Revisionsantrags des Generalbundesanwalts ab. „Allerdings haben seine Rechtsmittel teilweise Erfolg, weil mangels ausreichender Feststellungen des Oberlandesgerichts zu Teilen eines halbautomatischen Pistolenkarabiners die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes nicht auszuschließen ist.“

  • Donnerstag, 05.02.2026

    Im oberpfälzischen Cham hatten die blauen Nazis offenbar genug von ihrer Bedeutungslosigkeit. Verdammt, die meisten wissen nicht einmal, wo das 17k-Kaff liegt (in Bayern, nordöstlich von Regensburg, 25km vor der tschechischen Grenze). Geschweige denn, wie es korrekt ausgesprochen wird („Kaam“).
    Also musste ein neues Mittel der Öffentlichkeitsarbeit her. Es ist doch gerade überall zu lesen: Linke in Göttingen wie Rechte in Freiburg sind von Debanking betroffen (wobei beide weiter bei der lokalen Sparkasse ihr Konto haben). Warum nicht auch Rechte in Cham?
    Also verkündete die „AfD Schwandorf/Cham“ am 22. Januar 2026: „Unserem AfD-Kandidaten Marco Schwarzbach aus Cham wurde grundlos das Bankkonto gekündigt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Kündigung im Zusammenhang mit seiner Kandidatur für den Stadtrat steht. Dieses Vorgehen ist ein weiteres Bespiel dafür, wie sozialer Druck ausgeübt wird, um engagierte Bürger einzuschüchtern – doch davon lassen wir uns nicht abhalten!“
    Jedenfalls ließ die AfD Schwandorf/Cham sich nicht davon abhalten, dazu ein gefälschtes Kündigungsschreiben der „VR-Bank Ostbayern-Mitte“ vom 24. Januar 2026 zu veröffentlichen – mithin zwei Tage aus der Zukunft. Dieses sei per „Einschreiben Einwurf“ an „Herrn Marco Rudolf Schwarzbach“ adressiert gewesen.
    Dem bis dato vollkommen unbekannten Schwarzbach wurden in dem Fakeschreiben die „Kündigung der Geschäftsbeziehung“ zum 23. März verkündet: Konto und Schließfach. Doch die Volksbank hat auf Nachfrage von „Cham gegen Rechts“ kein solches Schreiben versendet. Es handelt sich also um Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB und damit um ein Offizialdelikt.

  • Freitag, 06.02.2026

    Die Stadt Freiburg vermietet der Freiburger AfD um Stadtrat Karl Schwarz regelmäßig die „Kapelle Peter und Paul“ in der Andreas-Hofer-Straße 108 in Freiburg-St. Georgen. Da es sich um „Veranstaltungen, die politischen [...] Zwecken dienen – ohne Eintritt und ohne Bewirtung gegen Entgelt –“ handelt, dürfte der Preis für den über 70 m² großen Veranstaltungsraum 20 € pro Abend plus 19 € pro Stunde betragen. Verantwortlich ist das Immobilienmanagement Freiburg, zuständig für die Vermietung öffentlicher Einrichtungen.
    In der städtischen Immobilie fand schon am 15. Februar 2025 ein AfD-Stammtisch statt. Am 16. Oktober 2025 wurde dort Karl Schwarz zum AfD-Direktkandidaten und Niklas Harang als Ersatzkandidat für den Wahlkreis 47 (Freiburg II) bei der Landtagswahl am 8. März 2026 gewählt. Zuletzt fand am 18. Januar 2026 ein „Stammtisch” der Freiburger AfD in der „Kapelle Peter und Paul“ statt, mit einem Vortrag von Christian Köhler, AfD-Landesschiedsrichter und AfD-Direktkandidat für Stuttgart IV. Köhler ist ein alter Bekannter, er wurde in Stuttgart bereits 2017 angegriffen.
    Es ist ein Skandal, dass die Stadt Freiburg der AfD Räume für Wahlkampf und Hetze überlässt. Es wäre stattdessen nötig, „deutlich Stellung“ zu beziehen. In den Worten des Oberbürgermeisters: „Für unsere Demokratie. Für mehr Miteinander. Für Vielfalt. Für eine tolerante und faire Gesellschaft.“ In diesem Fall heißt das: der AfD keine weiteren Überlassungsanträge für städtische Veranstaltungsräume bewilligen.

  • Sonntag, 08.02.2026

    Zwei Jahre nach den Razzien am 11. Oktober 2023 in Nürnberg: Der Verräter Johannes Domhöver hat mal wieder gelogen. Die Ermittlungsverfahren gegen alle sechs Beschuldigten wurden Ende 2025 eingestellt. Der Vorwurf war von Anfang an einfach nur lächerlich: Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von politischen Graffiti-Straftaten gemäß § 129 StGB. Zuvor waren umfangreiche und bundesweite Ermittlungen und Observationen erfolgt, die dem Nürnberger Staatsschutz zur Erkenntnisgewinnung dienten.
    „Auch im 129-Graffiti-Verfahren in Nürnberg lieferten die Aussagen des Verräters Johannes Domhöver die Grundlage für weitere Ermittlungen. Er hatte wilde Behauptungen über eine Graffiti-Bande in Nürnberg erfunden und bei dieser Gelegenheit irgendwelche Personen, die er vor seiner Zeit als Verräter in Nürnberg im linken Kontext gesehen hatte, beschuldigt, Teil von dieser äußerst gefährlichen Gang zu sein. Besonders erwähnenswert: Er kannte lediglich zwei von sechs Namen der Angeschwärzten. Die restlichen vier wurden durch ungefähre Beschreibungen ,identifiziert‘. Desweiteren korrigierten die Ermittler Domhöver, wenn seine Aussagen, so z.B. zu den Wohnorten der Beschuldigten, nicht zu ihren Ermittlungsintention passten bzw. im Bezug auf die Beschuldigten nicht zutrafen. Domhöver diente also nur dazu, eine scheinbare Insider-Quelle vorweisen zu können.“