Der 8. Prozesstag am 19. Dezember war kurz und diente zur Überbrückung der Weihnachtszeit, da die Verhandlung nach § 229 StPO nur maximal drei Wochen unterbrochen werden darf. Nachdem das Institut für Rechtsmedizin der Uni Ulm mitgeteilt hatte, dass die DNA der an Stechs Auto gefundenen Haaren verwertbar sei, entschied das Gericht, dass der durch Stech verletzte Nebenkläger nun eine DNA-Probe abgeben müsse. Zwar darf die abzugebene DNA-Probe nur für den Prozess verwendet werden, aber wer vertraut schon deutschen Behörden? Die Verteidigung verlangte erneut, dass Stechs Tat als versuchter Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden solle. Der nächste Prozesstag findet am 8. Januar statt, wie immer um 9 Uhr im Landgericht Freiburg in der Salzstraße.
Vorgeschichte Stech-Prozesse
Erster Stech-Prozess
Zweiter Stech-Prozess