Dienstag, 31.01.2017

Das polnische Behörde des Nationalen Gedenkens (IPN) hat eine Online-Datenbank veröffentlicht, in der tausende SS-Leute aus dem Vernichtungslager Auschwitz verzeichnet sind. Wo vorhanden, wurden persönliche Daten, Fotos und Urteile der SS-Täter veröffentlicht. Damit will die polnische Regierung gegen die immer wieder verwendete Bezeichnung „polnische Todeslager“ vorgehen – es waren deutsche Vernichtungslager im von Nazideutschland besetzten Polen.
Erst im November 2016 hatte der Bundesgerichthof das Urteil gegen Oskar Gröning bestätigt, der zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war. In einem Grundsatzbeschluss entschied der BGH, dass sich SS-Mannschaften in Auschwitz und anderen Vernichtungslagern generell wegen Beihilfe zum Massenmord strafbar gemacht haben. Die Jahrzehnte zuvor beharrte die deutsche Justiz auf dem Standpunkt, dass für eine Verurteilung individuell konkrete Morde nachgewiesen werden müssen. Trotzdem werden die Täter und Täterinnen, die heute noch leben und gegen die ermittelt oder Anklage erhoben wird, selten verurteilt: zu alt, zu krank, verhandlungsunfähig. Im Fall von Herbert Göhler aus der Julius Brecht-Straße 29 in Freiburg-Haslach kam es noch nicht einmal zu einem Verfahren.
Derzeit wird wegen Beihilfe zum Mord gegen zwölf SS-Leute ermittelt, die in Stutthof und Auschwitz eingesetzt waren. Anklagen gegen drei Auschwitz-Wachmänner werden momentan von den zuständigen Staatsanwaltschaften in Stuttgart, Gera und Celle geprüft. In der jetzt veröffentlichten Datenbank findet sich auch Hubert Zafke, der sich demnächst erneut vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten muss – der erste Prozess gegen ihn platze im Herbst 2016 wegen Verfahrensfehlern.