In der ersten Jahreshälfte 2017 wurde der Einsatz von Kameraüberwachung mit Gesichtserkennung breit diskutiert: in der Provinz wie auch auf Bundesebene. Nach dem G20-Gipfel im Juli wurde die Software bereits zur Strafverfolgung eingesetzt. Während die Hamburger Polizei die Software dauerhaft einsetzen will, hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte „den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch die Polizei als rechtswidrig beanstandet“. Bereits 2011 haben wissenschaftliche Experimente in den USA gezeigt, dass sich mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware die Sozialversicherungsnummer der ProbandInnen relativ leicht ermitteln ließ – dem de facto Personenkennzeichen in dem Land, in dem es keine allgemeine Meldepflicht gibt. Während Google 2011 seine Gesichtserkennungssoftware noch aus ethischen Erwägungen lediglich in Picasa veröffentlichte, hat der Konzern die „creepy line“ schon lange überschritten – wie viele andere auch. Heute werden Smartphones per Gesichtserkennung entsperrt, es gibt öffentlich nutzbare Schnittstellen und Social Media-Portale wie Facebook nutzen die Möglichkeiten, die ihnen die schöne neue Welt eröffnet. Da ist es doch beruhigend, dass der Datenschutzbeauftrage in Bezug auf die G20-Daten davon ausgeht, „dass die Beanstandung dazu führt, dass der Einsatz dieses Verfahrens gestoppt wird und eine Löschung der ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten erfolgt.“