Am 27. Januar 2015 jährt sich zum 70. Mal die Befreiung des größten deutschen Vernichtungslagers Auschwitz in Polen. Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen ist ein einziger Skandal. In den Nürnberger Prozessen kurz nach Kriegsende wurden lediglich 209 Nazis angeklagt. Abertausende konnten geräuschlos in Amt und Würden zurückkehren und ihre Karrieren in der Bundesrepublik weiterverfolgen. Erst 1963 begann mit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen die Strafverfolgung der Täter. Von den rund 8.000 SS-Tätern in Auschwitz wurden nur rund 800 angeklagt, davon gerade einmal 40 vor deutschen Gerichten.
Der Bundesgerichtshof legte zudem 1969 das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ vom 1. Oktober 1968 als stille Amnestie für NS-TäterInnen aus. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen den SS-Oberscharführer Hermann Heinrich wegen Verjährung am 20. Mai 1969 begann die Zeit der kalten Verjährung für tausende SS-Männer.
Erst 2011 widersprach die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie führte ein Vorermittlungsverfahren gegen John Demjanjuk, einem von der Totenkopf-SS ausgebildeten Angehörigen der SS-Hilfstruppen im Vernichtungslager Sobibor. Die Zentrale Stelle empfahl der Staatsanwaltschaft München, Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen anzuklagen. Tatsächlich verurteilte das Landgericht München II den SS-Mann am 12. Mai 2011 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
John Demjanjuk wurde als „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ der Nazis verurteilt, da sich laut Urteil jeder mitschuldig gemacht habe, der in einem Vernichtungslager Dienst tat. Er wurde nach seiner Verurteilung aus der zweijährigen Untersuchungshaft entlassen und starb am 17. März 2012 in Freiheit. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, da sowohl seine Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten. Doch mit Demjanjuks Verurteilung wurde die Voraussetzung für die juristische Verfolgung der letzten noch lebenden TäterInnen geschaffen: 66 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs.
Doch nicht nur bei Legislative und Justiz fehlte der Wille zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Ihr heuchlerisches „Wir haben doch von alledem nichts gewusst“ billigte die deutsche Nachkriegsgesellschaft bis 1968 auch den SS-Männer in ihren Reihen zu. Einer dieser Männer ist Herbert Göhler aus Freiburg, der am 26. Januar 2015 seinen 92. Geburtstag feierte. Im Buch „Auschwitz – Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde“ wird Göhler in der Rubrik „Identifizierte SS-Angehörige mit keinen oder wenig Hinweisen zur Tätigkeit“ genannt.
Gegen Herbert Göhler und 29 weitere noch lebende SS-Männer wurde nach Demjanjuks Verurteilung Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben. Am 19. Februar 2014 wurden in Baden-Württemberg die Wohnungen von sechs SS-Männern von der Polizei gestürmt und durchsucht, darunter die Wohnung von Herbert Göhler in der Julius-Brecht-Straße 29 in Freiburg-Haslach. Doch bereits jetzt wurden einige der Verfahren wieder eingestellt, auch das gegen Göhler.
Herbert Göhler war einer der SS-Männer, die an der NS-Vernichtungsmaschinerie mitgewirkt haben. Am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung wurde er vor seinem Wohnhaus als SS-Täter benannt und seiner Opfer gedacht.
Kein Vergeben, kein Vergessen!
Autonome Antifa Freiburg
Communiqué mit Fotos auf Indymedia linksunten
Transkript der ersten Rede und der zweiten Rede