Samstag, 13.07.2024

Pro Asyl hat am 12. Juli einen Artikel zur Missbrauchsanfälligkeit des Sonderprozessrechts im Asylbereich veröffentlicht. Darin wird die alarmierend niedrige Schutzquote des Verwaltungsgerichts Gera analysiert: „Sol­che Abwei­chun­gen kön­nen nicht mit beson­de­ren Fall­kon­stel­la­tio­nen oder ähn­li­chen Begrün­dun­gen abge­wie­gelt werden.“
„Das per­fi­de an den Ent­schei­dun­gen des VG Gera ist dabei nicht nur, dass sie für die Betrof­fe­nen nega­tiv aus­fal­len, son­dern auch, dass sie so ver­fasst sind, dass man sie mit den ein­ge­schränk­ten Beru­fungs­zu­las­sungs­grün­den des Asyl­pro­zess­rechts nicht angrei­fen kann.
78 Absatz 3 AsylG lässt Beru­fun­gen nur zu, wenn die »Rechts­sa­che grund­sätz­li­che Bedeu­tung« hat, die erst­in­stanz­li­che Ent­schei­dung »von einer Ent­schei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts, des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts, des Gemein­sa­men Senats der obers­ten Gerichts­hö­fe des Bun­des oder des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts abweicht und auf die­ser Abwei­chung beruht« oder wenn Ver­fah­rens­män­gel, allen vor­an die Ver­let­zung recht­li­chen Gehörs, zu gewär­ti­gen sind. Der in § 124 VwGO für das Ver­wal­tungs­recht im Übri­gen gel­ten­de wich­ti­ge Zulas­sungs­grund der »ernst­li­chen Zwei­fel an der Rich­tig­keit des Urteils« ist in dem begrenz­ten Kata­log der Zulas­sungs­grün­de des § 78 Absatz 3 AsylG dem­ge­gen­über nicht enthalten.
Asylrichter*innen kön­nen sich dies zunut­ze machen und ihre Urtei­le ohne Wei­te­res so for­mu­lie­ren, dass sie einer ober­ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Prü­fung unzu­gäng­lich sind, selbst wenn sie ekla­tant unrich­tig sind. Eine Ana­ly­se von PRO ASYL der Urtei­le des VG Gera zeigt genau die­se Vorgehensweise.“

Wir dokumentieren fortlaufend die Veröffentlichungen im Rahmen der Antirakampagne „Für ein Recht auf Asyl“. Mit der Absetzung von Bengt Fuchs als Asylrichter und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens wurden die ersten Ziele der Kampagne erreicht. Aber Fuchs darf nicht Richter bleiben, das sind wir seinen Opfern schuldig.