Am 17. Oktober wurde der Prozess gegen den AfDler und „Querdenker“ Robert Hagerman wegen seines gewalttätigen Angriffs am 12. Juni 2021 vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt. Gleich zu Beginn wurde verkündet, dass der Zeuge Bernhard Kurz vom Freiburger Staatsschutz sich von seiner Dienststelle hat krank melden lassen. Ganz offensichtlich war das für die Richterin wenig glaubwürdig, denn sie betonte, dass sie geantwortet habe, dass „es nicht ausreicht, dienstunfähig zu sein, um nicht vor Gericht zu erscheinen“. Danach wurden zwei unbeteiligte Zeuginnen vernommen, die im Wesentlichen die bereits bekannte Darstellung des Tatablaufs bestätigten, aber aufgrund des zeitlichen Abstands große Erinnerungslücken hatten.
Im Anschluss verlas die Richterin einen Satz aus einem Attest der Uniklinik aus dem Kaiserstuhlbrückenverfahren. Demnach hatte Hagerman die dortigen Ärzte darüber informiert, dass bei ihm in der Vergangenheit Asperger-Autismus diagnostiziert worden sei. Genau auf diese Diagnose zielte auch die Strategie von Hagermans Nazianwältin Nicole Schneiders, die offensichtlich eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten geltend machen möchte. Oder wie es eine Zeugin am ersten Prozesstag formulierte: „Herr Hagerman versteckt sich hinter seiner Krankheit.“
Hagerman selbst machte danach überraschend Angaben zur Sache. Seine Schilderungen waren zwar unpräzise, deckten sich aber dennoch weitestgehend mit denen der anderen ZeugInnenaussagen. Allerdings fügte er im Widerspruch zu allen anderen noch hinzu, dass er vor seinen Pfeffersprayangriffen auf die NebenklägerInnen davon ausgegangen sei, angegriffen worden zu sein. Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Florian Rink, ob er den Pfeffersprayangriff auf den Ersthelfer und seine Frau im Nachhinein als gerechtfertigt ansehe, sagte Hagerman ohne Reue: „In der Rückschau, na ja, ich weiß nicht, ob das tatsächlich so schlimm war mit seiner Frau. Also ist komisch, dass ich einfach so gesprüht haben soll. Was sie gesagt hat, hier vor Gericht, als wenn das Show wäre.“ Hagerman heuchelte nicht einmal Mitgefühl mit seinen Opfern, sondern bezichtigte sie sogar noch der Lüge.
Zuletzt las die Richterin noch das Urteil vom Juli vor, durch das Hagerman freigesprochen worden war. Und das, obwohl er auch auf der Kaiserstuhlbrücke bewaffnet massive Gewalt angewandt und dadurch den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen hatte.