Am 12. Oktober fand vor dem Amtsgericht Freiburg (26 Cs 800 Js 18686/21) der erste Prozesstag gegen Robert Hagerman wegen seines Messerangriffs in der Unterwiehre am 12. Juni 2021 statt. Zwar hatte das Amtsgericht auf Antrag von Oberstaatsanwalt Florian Rink bereits einen Strafbefehl erlassen, der laut BZ mit 75 Tagessätzen allerdings skandalös niedrig ausfiel. Zudem bezog sich der Strafbefehl lediglich auf die gefährliche Körperverletzung wegen des Pfeffersprayangriffs auf den Ersthelfer und dessen Frau, die beide als NebenklägerInnen vor Gericht auftraten. Hagermans Nazianwältin Nicole Schneiders hatte ihrem Mandanten aber offenbar trotz des milden Urteil geraten Widerspruch dagegen einzulegen, weswegen es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kam. Vor dem Gerichtssaal gab es eine linke Kundgebung, insgesamt waren etwa 60 Linke vor Ort. Nazis waren nicht zur Unterstützung von Hagerman gekommen, der noch immer aktiv für die AfD Politik macht.
Hagerman gab vor Gericht bisher lediglich an, dass er eine Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten gemacht habe, er am 23. Mai 1982 in Neuburg geboren, sein zweiter Vorname Werner und er ledig sei. Amtsrichterin Julia Rajczak vernahm vier ZeugInnen, darunter den Ersthelfer und dessen Ehefrau sowie zwei ZufallszeugInnen. Sowohl der Ersthelfer als auch seine Ehefrau leiden noch immer stark unter den psychischen und physischen Folgen des Angriffs. Hagerman quittierte die erschütternden Schilderungen der NebenklägerInnen mit gehässigem Lachen. Schneiders nutzte die Verletzungen der beiden schamlos aus und versuchte sie vor Gericht fertig zu machen, was die Richterin still geschehen ließ. Zwar kam Hagermans Messerangriff und auch sein Pfeffersprayangriff auf die beiden Linken wiederholt zur Sprache, aber beides wurde ja nicht verhandelt, was den Prozess völlig absurd machte.
Zum Schluss des Prozesstages wurden noch kurze Videosequenzen von Hagermans Handy und der Mitschnitt der Notrufzentrale der Polizei vorgespielt. Zwar wurde von Schneiders bereits während eines Prozesses im Juli im Kaiserstuhlbrückenverfahren Hagermans Autismus-Erkrankung als strafmildernd vorgebracht, aber sein eiskaltes „Ich muss jetzt zustechen“ während seines Telefonats mitten in der Auseinandersetzung mit dem Nebenkläger hat nicht nur die Badische Zeitung schockiert. Insgesamt zeigte Hagerman keinerlei Reue und es ist davon auszugehen, dass er auch zukünftig potenziell tödliche Gewalt einsetzen wird.