Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat bis auf eines alle Verfahren eingestellt, die im Zusammenhang mit Hagermans Messerangriff im Juni eingeleitet wurden. Lediglich wegen des Pfeffersprayangriffs auf den Ersthelfer und die Ersthelferin hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Robert Hagerman beantragt, der vom Freiburger Amtsgericht erlassen wurde. Das Ermittlungsverfahren wegen des Pfeffersprayangriffs am 12.06.2021 auf die beiden jungen Linken wurde laut Pressemitteilung „gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnte insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass eine straflose Überschreitung des Notwehrrechts vorlag.“ Der Messerangriff auf den Ersthelfer wird nicht angeklagt, da sich „der Tatvorwurf der ungerechtfertigten gefährlichen Körperverletzung“ nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten“ ließ. „Es konnte insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte in Notwehr handelte.“ In ihrer Pressemitteilung nutzt die Freiburger Staatsanwaltschaft wieder den NS-Jargon vom „Heldenviertel“.