Am 14. Juli wurde der Nazi Robert Hagerman im Kaiserstuhlbrückenverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg von Richter Stefan Schuller freigesprochen. Hagerman war angeklagt, den durch Michael Moos vertretenen Nebenkläger attackiert und verletzt zu haben. Zwar hatten der Nebenkläger und ein linker Zeuge am ersten Prozesstag Hagermans Angriff mit einer schweren Blechschere beschrieben, aber weder die ZeugInnen am zweiten Prozesstag noch die einzige Zeugin am dritten Prozesstag konnten Details des Angriffs schildern. Staatsanwalt Rink forderte im Zweifel für den Angeklagten Freispruch und – wenig überraschend – tat dies auch Hagermans Verteidigerin Nicole Schneiders. Rink wies zwar auf die Gefährlichkeit von Hagermans gezielter Bewaffnung trotz seiner psychischen Krankheit hin, die Schneiders als Asperger-Syndrom und damit als Form von Autismus beschrieb. Auch forderte er Hagerman auf, seine Dämonisierung von Linken zu überdenken. Anders als Michael Moos sah er jedoch keine Mittäterschaft zu den von dem bereits wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilten Nazischläger Dubravko Mandic begangenen Taten. Moos verwies auch auf Hagermans voraussichtlich im September vor dem Freiburger Amtsgericht beginnenden Messernaziprozess und sein fortwährendes öffentliches Engagement für die AfD, deren Einstufung als Verdachtsobjekt des baden-württembergischen Inlandsgeheimdienstes am Tag von Hagermans Freispruch öffentlich wurde. Zwar wird im VS-Bericht auch Hagermans Handeln am 12. Juni 2021 thematisiert, doch werden die angegriffenen Linken als „Provokateure“ diffamiert und Hagermans massive Gewaltanwendung verschwiegen. Von der Staatsanwaltschaft wurde sein Messerangriff bereits als Notwehr entschuldigt. Zum Gerichtsprozess kommt es nur, weil Hagerman Widerspruch gegen einen Strafbefehl wegen seines Pfeffersprayeinsatzes eingelegt hat.