Am 7. November fand vor dem Amtsgericht Freiburg der dritte Prozesstag wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Nazi Robert Hagerman wegen seines gewalttätigen Angriffs am 12. Juni 2021 statt. Erster und einziger Zeuge war der zuständige Sachbearbeiter, der Polizeibeamte Bernhard Kurz, der am zweiten Verhandlungstag nicht erschienen war.
Kurz berichtete, dass Hagerman sowohl seinen Messer- als auch den zweimaligen Pfefferspray-Einsatz unumwunden zugegeben habe. Er sei nervös und völlig emotionslos gewesen und habe „keinerlei Belastungseifer gezeigt“.
Hagerman habe widerwillig gesagt, dass er Asperger-Autismus habe, aber nicht wolle, dass das bekannt werde.
Beim zweiten Verhör sei Kurz nicht anwesend gewesen. Deswegen sei Hagerman erschrocken gewesen, was Kurz stolz darauf zurückführte, dass Hagerman „ein gewisses Vertrauensverhältnis“ zu ihm aufgebaut hätte.
Geradezu verächtlich berichtete Kurz von seinem „unerfreulichen“ Telefonat mit dem Nebenkläger, der „grob und laut“ geworden sei. Das Hauptanliegen seines Anrufs sei eine Gefährderansprache gewesen, aber ein „vernünftiges Telefonat“ (mit dem Opfer, das er einschüchtern wollte) sei nicht möglich gewesen.
Nebenklageanwältin Stefanie Heinrich fragte Kurz nach Hagermans Notruf, der am ersten Verhandlungstag von Amtsrichterin Julia Rajczak vorgespielt worden war. Kurz widersprach Heinrichs Eindruck, dass Hagerman „versiert“ gewirkt habe, vielmehr sei er emotionslos gewesen.
Nebenklageanwalt Nicolai Erschig fragte Kurz, ob er bei Hagerman auch eine Gefährderansprache gemacht habe. Kurz bejahte und sagte, er habe Hagerman gesagt, dass er „in nächster Zeit“ nicht an Demonstrationen teilnehmen solle, „insbesondere nicht an linken“. Kurz, dessen Einschätzung maßgeblich für die Nichtanklage von Hagermans Messerattacke war, fand es „nachvollziehbar“, dass Hagerman sich immer mit Pfefferspray und Messer „zum Eigenschutz“ bewaffne, denn das sei „ja nicht der erste Angriff auf ihn“ gewesen. Weiter zitierte der Nebenklageanwalt aus dem Vernehmungsprotokoll, wonach Hagerman gesagt habe, dass „die Ärzte“ bei ihm Asperger-Autismus vermuteten, aber eine genaue Diagnose aufgrund fehlender Daten aus der Kindheit nicht möglich sei.
Im Anschluss stellte Hagermans Nazianwältin Nicole Schneiders den Antrag, drei Ärzte als Gutachter zu hören, bei denen er wegen Asperger in Behandlung gewesen sei. Nach einer Unterbrechung signalisierte die Richterin, dass eine verminderte Schuldfähigkeit von ihr aus auch ohne weitere Zeugenvernehmungen angenommen werden könne, worauf sich Schneiders jedoch nicht einließ. Schließlich gab die Richterin dem Antrag statt, machte aber wie die Oberstaatsanwältin den Eindruck, hauptsächlich an einem schnellen Ende des Prozesses interessiert zu sein. Und genau das machte sich die Nazianwältin mit ihrer Verschleppungstaktik zunutze.